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TeilungsversteigerungSonstiges in Erftstadt, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht BrühlAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 88 Tagen

Di., 19.01.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

120.000 €

Grundstück

10.027 m²

Am Mühlenweg, 50374 ErftstadtKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Unklar

Zur Versteigerung steht ein 10.027 m² großes, unbebautes Ackergrundstück (Flurstück 250) im Außenbereich von Erftstadt-Herrig (Am Mühlenweg / Am Marienkreuz). Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren auf Basis des Bodenrichtwerts (12 €/m²) auf 120.000 € festgesetzt. Es handelt sich um ein ebenes, gut zugeschnittenes Agrargrundstück mit hoher Bodenqualität (Ackerzahlen bis 94) und doppelter Wegeanbindung. Das Verfahren wird zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben (Teilungsversteigerung). Im Grundbuch ist in Abteilung II eine Nacherbfolge eingetragen; Pachtverhältnisse sind nicht bekannt.

73

Biet-Score

Ausgeglichen · 73 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Bewertungsobjekt eignet sich primär für landwirtschaftliche Betriebe zur Eigenbewirtschaftung oder für Agrarinvestoren zur Verpachtung. Positiv hervorzuheben sind die vorteilhafte rechteckige Geometrie, die fruchtbaren Lößböden und die gute Zuwegung über zwei Seiten. Vor dem Gebot sollten Bieter die grundbuchliche Rechtslage (Nacherbfolge) im Versteigerungstermin sowie eventuell bestehende mündliche oder schriftliche Pachtverhältnisse prüfen.

Chancen

6

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Objekt & Lage: Das Versteigerungsobjekt umfasst ein 10.027 m² großes, unbebautes Landwirtschaftsgrundstück (Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstück 250) im Außenbereich nordöstlich des Stadtteils Erftstadt-Herrig. Die Liegenschaft liegt am asphaltierten Wirtschaftsweg „Am Marienkreuz“ bzw. „Am Mühlenweg“. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz ist über die BAB 1 / BAB 61 (ca. 4 km) und die B 265 gut gewährleistet. Zustand & Beschaffenheit: Es handelt sich um ein ebenes, viereckig zugeschnittenes Flurstück mit einer mittleren Breite von ca. 36 m und einer Tiefe von ca. 280 m. Laut Liegenschaftskataster entfallen 9.819 m² auf Ackerland und 208 m² auf Grünland. Die Bodenschätzung weist überwiegend ertragreiche Löß-Lehm-Böden mit Ackerzahlen von 68 bis 94 (Gesamtertragsmesszahl 8.791) aus. Die Erschließung erfolgt von Süden über einen asphaltierten Weg sowie von Norden über einen Feldweg. Ein Bebauungsplan besteht nicht; im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Rechte, Lasten & Risiken: Das Verfahren wird als Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durchgeführt. In Abteilung II des Grundbuchs ist seit 1990 eine Nacherbfolge vermerkt. Baulasten und Denkmalschutz bestehen laut Gutachten nicht; das Altlastenkataster enthält keine Eintragungen. Dem Sachverständigen lagen keine Angaben zu bestehenden Miet- oder Pachtverträgen vor, weshalb die vertragliche Bindung vorab aufzuklären ist. Investitionsfazit: Solides landwirtschaftliches Investment in einer ertragreichen Region. Der Verkehrswert von 120.000 € entspricht dem Bodenrichtwert für Ackerland (12,00 €/m²). Für Landwirte und Anleger bietet das Flurstück eine wertstabile Sachwertanlage ohne Gebäuderisiken.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

1 Ackergrundstück in der Größe von 10.027 qm, viereckiger Zuschnitt, durchschnittlich ca. 36 m breit und ca. 280 m tief; im Süden grenzt es an einen asphaltierten Weg, im Norden an einen Feldweg; .

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständige Gutachten- und Bekanntmachungsunterlagen für ein unbebautes Ackerlandgrundstück liegen vor. Einzige Datenlücke betrifft eventuelle Pachtverträge.
  • Vollständige Außenbesichtigung der Freifläche am 11.02.2026 durchgeführt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0141 K 0046/2025
Amtsgericht
Brühl

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
19.01.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
120.000 €
Grundstücksfläche
10.027 m²
Anteilige Grundstücksfläche
10.027 m²
Bodenrichtwert
12 €/m²
Anteiliger Bodenwert
120.324 €10.027 m² × 12 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Mühlenweg
PLZ
50374
Ort
Erftstadt
Stadtteil
Herrig

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 11
Bodenrichtwert
12 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
10.027 m²
Anteiliger Bodenwert
120.324 €
Verkehrswert
120.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,00
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-324 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 11 · Stichtag 01.01.2026

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden entspricht rechnerisch dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert120.324 €
Verkehrswert120.000 €
Zone
111
Rechenweg
Flächenanteil
10.027 m² Gesamtgrundstück = 10.027 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
10.027 m² × 12 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
12 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
12 €/m² / 12 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
120.000 € − 120.324 € = -324 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Erft-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 11:12