ZwangsversteigerungSonstiges in Frankenberg, Sachsen
Versteigerungstermin
in 53 TagenDi., 15.12.2026 · 11:00 Uhr
Grundstück
4.430 m²
Baujahr
1900
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein 4.430 m² großes Grundstück in Frankenberg/Sachsen, Ortsteil Mühlbach, welches mit einem ehemaligen Wohnhaus sowie baufälligen Nebengebäuden bebaut ist. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a Abs. 2 S. 1 ZVG lediglich 1,00 €, da die Gebäude als wirtschaftliche Liquidationsobjekte eingestuft sind. Das Wohnhaus aus der Zeit vor 1900 ist unsaniert, stark baufällig und in Teilen einsturzgefährdet. Neben dem baulichen Verfall bestehen erhebliche rechtliche und tatsächliche Erschließungsrisiken, da kein gesichertes Wege- oder Überfahrtsrecht zur öffentlichen Straße existiert. Zudem ist das Areal als Altlastenverdachtsfläche unter der Kennziffer 82200161 registriert und weist eine Grenzüberbauung zum Nachbarflurstück auf.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Die Liegenschaft kommt aufgrund der massiven Risiken ausschließlich für erfahrene Projektentwickler oder Abrissunternehmen mit Kenntnissen im Altlasten- und Nachbarrecht in Betracht. Zwingende Voraussetzung für eine wirtschaftliche Verwertung sind eine vorherige Klärung des Altlastenverdachts sowie die dingliche Sicherung einer Zufahrt über das Flurstück 19 a. Angesichts der zu erwartenden Abbruchkosten und der fehlenden gesicherten Erschließung übersteigen die Folgekosten den symbolischen Erwerbspreis von 1,00 € bei Weitem, weshalb ein Gebot nur nach eingehender Vorprüfung empfohlen werden kann.
Chancen
Umfangreiches Grundstücksareal mit einer Gesamtgröße von 4.430 m² in dörflicher Misch- und Wohnlage.
Bebauter Teilbereich liegt grundsätzlich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und bietet Neubaupotenzial.
Risiken
Es drohen unkalkulierbare Kosten für Gebäudeabbruch, Entkernung und die fachgerechte Schadstoffentsorgung.
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens ist das Grundstück Frankenberger Straße 4 im Ortsteil Mühlbach der Stadt Frankenberg/Sa. (Gemarkung Mühlbach, Flurstück 20 a). Das Areal umfasst eine Gesamtfläche von 4.430 m², wovon rund 1.000 m² auf Gebäude- und Freifläche bzw. Gewerbe entfallen und ca. 3.430 m² als Wiesen-, Weide- oder Restfläche ausgewiesen sind. Die bauliche Nutzung richtet sich im bebauten Bereich nach § 34 BauGB in dörflicher Misch- bzw. Wohngebietslage, während der südliche Grundstücksteil in den planungsrechtlichen Außenbereich übergeht. Das Grundstück ist als Hinterlieger situiert und besitzt keine direkte Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum. Die vorhandene Bausubstanz besteht aus einem vor 1900 errichteten, mehrgeschossigen und vollunterkellerten ehemaligen Wohnhaus (ca. 492 m² Brutto-Grundfläche) sowie um 1935 bzw. in den 1960er Jahren erbauten Schuppen und Garagen (ca. 156 m² Brutto-Grundfläche). Sämtliche Gebäude stehen seit Längerem leer, weisen schwerste Bauschäden auf und sind in Teilen bereits einsturzgefährdet. Eine Instandsetzung oder Sanierung ist wirtschaftlich ausgeschlossen, sodass die Gebäude als reine Liquidationsobjekte einzustufen sind. Die befestigten Außenanlagen sind mit schadhaften Betonplatten versehen und ebenfalls sanierungs- bzw. rückbaubedürftig. Neben dem baulichen Zustand belasten schwerwiegende rechtliche und tatsächliche Hindernisse die Immobilie: Die Zufahrt erfolgte historisch über das nördlich gelegene Flurstück 19 a, zu dem auch eine partielle Grenzüberbauung besteht. Ein Grundbucheintrag zur Sicherung eines Wege- und Überfahrtsrechts liegt jedoch nicht vor. Zudem ist das Flurstück im Kataster als Altlastenverdachtsfläche unter der Kennziffer 82200161 erfasst. Die Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Kraftstrom sind abgemeldet bzw. stillgelegt; eine Anbindung an die Abwasserentsorgung oder eine biologische Kläranlage fehlt vollständig. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert von 1,00 € trägt der Tatsache Rechnung, dass die Abbruch-, Entsorgungs- und Erschließungskosten den eigentlichen Bodenwert aufzehren oder übersteigen dürften. Ein Erwerb eignet sich daher nur für Investoren, die bereit sind, das Areal vollständig zu beräumen und langwierige Verhandlungen bezüglich Wegebeschaffenheit und Grenzüberbauung mit den Nachbarn zu führen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Unklar
Bebaut mit vollunterkellertem, mehrgeschossigen Wohnhaus, Bj. vor 1900, unsaniert und baufällig, seit Längerem leerstehend, Liquidationsobjekt; partielle Grenzüberbauung zu Flst. 19 a; hinterliegendes Grundstück, Zufahrt über Flst. 19 a; Altlastenverdachtsfläche Kennziffer 82200161 weiter vorhanden: unsaniertes und baufälliges Garagen- und Schuppengebäude, Bj. um 1935 bzw. 1960er Jahre
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Volksbank Mittweida eG Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
- 15.12.2026 · 11:00 Uhr
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Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Unklar
- 1900
Flächen & Wert
- nicht festgesetzt (Bekanntmachung: 1,00 €)
- 4.430 m²
Lage
Karte- Frankenberger Straße
- 4
- 09669
- Frankenberg
- Mühlbach
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte