ZwangsversteigerungSonstiges in Hemer, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 55 TagenFr., 18.12.2026 · 12:00 Uhr
Verkehrswert
19.100 €
Grundanteil
≈ 156,82 m²
Baujahr
1998
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 3.580,45601/10.000-Miteigentumsanteil an einem 438 m² großen Baugrundstück in Hemer-Becke, verbunden mit dem Sondereigentum an einer nie errichteten Erdgeschosswohnung (Nr. 1) nebst Kellerraum und Stellplatz-Sondernutzungsrecht. Vom geplanten Dreifamilienhaus wurde 1998/1999 lediglich das Kellergeschoss im Rohbau erstellt, welches seitdem brachliegt, stark verwildert und baufällig ist. Die Gutachterin bewertet das Objekt im Liquidationsverfahren ausgehend vom anteiligen Bodenwert (24.800,00 €) abzüglich anteiliger Abbruch- und Freilegungskosten (5.728,73 €), woraus ein Verkehrswert von 19.100,00 € resultiert. Auf dem Flurstück 646 lasten zudem eine Grunddienstbarkeit für einen Entwässerungskanal sowie eine Abstandsflächenbaulast. Ein Erwerber erwirbt lediglich einen ideellen Miteigentumsanteil an einer Bauruine und ist bei künftigen baulichen Maßnahmen vollständig von den übrigen Miteigentümern abhängig.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Objekt kommt praktisch ausschließlich für spekulativ orientierte Anleger oder angrenzende Eigentümer in Frage, sofern eine Einigung oder Zusammenführung mit den weiteren Miteigentümern des Grundstücks realistisch erscheint. Die Risiken wiegen schwer, da lediglich ein ideeller Miteigentumsanteil an einer abbruchreifen Bauruine ersteigert wird und das Sondereigentum an der Wohnung physisch nicht existiert. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend geklärt werden, wer die weiteren Miteigentumsanteile hält, ob eine gemeinsame Verwertung oder Gesamtaufhebung der Gemeinschaft möglich ist und welche Belastungen im geringsten Gebot bestehen bleiben.
Chancen
Rechtlich baureifes Wohngrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 'Unter dem Asenberg' (Allgemeines Wohngebiet, II-geschossig, GRZ 0,4, GFZ 0,8)
Risiken
Ausführliches Dossier
Zur Versteigerung gelangt der 3.580,45601/10.000-Miteigentumsanteil an dem 438 m² großen Gesamtareal (Flurstücke 646 und 719, Flur 2) in 58675 Hemer, Lettenberg 9. Das Grundstück liegt im Ortsteil Becke in einer ruhigen Anliegerstraße innerhalb eines allgemeinen Wohngebiets (B-Plan Nr. 61 'Unter dem Asenberg'). Gemäß Grundbuch und Teilungserklärung von 1998 ist der Anteil mit dem Sondereigentum an einer Erdgeschosswohnung (Nr. 1 im Aufteilungsplan), einem Kellerraum sowie dem Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz verbunden. Das geplante Dreifamilienhaus wurde jedoch nie fertiggestellt; errichtet wurde lediglich das Kellergeschoss in Massivbauweise. Der vorgefundene Kellerrohbau stammt aus den Jahren 1998/1999 und ist seit über zwei Jahrzehnten der Witterung ausgesetzt. Das Kellergeschoss ist stark zugewachsen, baulich marode und wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die Gutachterin konnte das Bauwerk mangels Zugänglichkeit innen nicht besichtigen. Die Beseitigung des Kellergeschosses ist für eine Folgenutzung zwingend notwendig. Dementsprechend basiert die Wertermittlung auf dem Liquidationswertverfahren (Bodenwert abzüglich Freilegungskosten), wobei die Abbruchkosten für das Gesamtbauwerk auf 16.000,00 € kalkuliert wurden (anteilig 5.728,73 €). Rechtlich ist das Grundstück in Abteilung II mit einer Grunddienstbarkeit (Entwässerungskanalrecht zugunsten Flurstück 645) belastet, welche den hinteren Grundstücksteil betrifft (Wertminderung Grundstück 6.920,00 €, anteilig 2.480,00 €). Zudem ist im Baulastenblatt Nr. 133 eine Abstandsflächenbaulast über 6,27 m Grenzlänge eingetragen (Wertminderung Grundstück 2.076,00 €, anteilig 744,00 €). Beide Lasten wurden verfahrensbedingt im Verkehrswert von 19.100,00 € nicht mindernd berücksichtigt. Altlasten und Denkmalschutz liegen nicht vor; das Bergwerksfeld 'Gallmey' ist erloschen bzw. ohne bekannte Gefährdungen. Investitionsfazit: Der Erwerb dieses Objekts ist mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Fallstricken verbunden. Ein Ersteher erwirbt keine nutzbare Wohnung, sondern bindet sich in eine unvollendete Bruchteilsgemeinschaft an einem abrissreifen Keller ein. Ein wirtschaftlicher Nutzen lässt sich im Grunde nur erzielen, wenn das Gesamtgrundstück freigelegt und einvernehmlich mit den übrigen Eigentümern neu bebaut oder veräußert wird.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein nicht erbautes Wohnungseigentum, bestehend aus dem einem Miteigentumsanteil an einem zukünftigen Dreifamilienhaus.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0031 K 0028/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 18.12.2026 · 12:00 Uhr
!
Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
- 1998
Flächen & Wert
- 19.100 €
- 3.580,45601/10.000
- 156,82 m²
- 155 €/m²
- 24.307 €156,82 m² × 155 €/m² · MEA 35,805 %
Lage
Karte- Lettenberg
- 9
- 58675
- Hemer
- Becke
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 155 €/m²
- 156,82 m²
- 24.307 €
- 19.100 €
- 0,79
- -5.207 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte