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0002 K 0073/ 2023
Aktiv
3 FOTOS

TeilungsversteigerungSonstiges in Kitzingen, Bayern

Verkehrswert
512.050 €
Termin
14.10.2026
in 33 Tagen

Kategorie

Sonstiges

Bayern

Verfahren

Aktenzeichen0002 K 0073/ 2023
AmtsgerichtWürzburg

Kenndaten

Nutzfläche16 m²
Grundstück7.298 m²
Baujahr1965
ZustandSanierungsbedarf
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Das Grundstückspaket bietet spekulatives Potenzial für erfahrene Bauträger, die bereit sind, die komplexen Erschließungs- und Zuwegungsfragen mit der Stadt Kitzingen zu klären. Aufgrund der ungelösten Entwässerungssituation, des bestehenden Vorkaufsrechts und der isolierten Lage einzelner Teilstücke sind die Entwicklungskosten schwer kalkulierbar. Für private Kleinanleger ist das Objekt wegen der hohen rechtlichen und technischen Hürden nicht zu empfehlen. Ein Gebot sollte deutlich unter dem festgesetzten Verkehrswert liegen, um die Erschließungsrisiken einzupreisen.

01

Dossier

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KI-gestützt
Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1965 · leerstehend

Zum Verkauf steht ein Paket aus acht größtenteils unbebauten Flurstücken in Kitzingen und Sickershausen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.298 m² und einem Gesamtverkehrswert von 512.050 EUR. Die Grundstücke liegen überwiegend im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, sind jedoch unerschlossen und weisen erhebliche Erschließungs- und Zuwegungshindernisse auf. Auf einem Flurstück befindet sich eine sanierungsbedürftige Einzelgarage aus dem Jahr 1965. Aufgrund der komplexen Erschließungssituation und rechtlicher Lasten eignet sich das Objekt primär für erfahrene Projektentwickler.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein umfangreiches Paket aus insgesamt acht Flurstücken in Kitzingen und Sickershausen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.298 m². Die Grundstücke liegen größtenteils im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“, 1. Änderung, sind jedoch aktuell nicht erschlossen. Ein Flurstück (Flst. 1232, Gemarkung Sickershausen) befindet sich im unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB, wo keinerlei Bebauung zulässig ist. Auf einem der kleineren Flurstücke (Flst. 5798/10) befindet sich eine leerstehende Einzelgarage aus dem Jahr 1965. Die Grundstücke sind seit rund zwei Jahrzehnten unbewirtschaftet, stark verbuscht und mit Bäumen bewachsen. Die Garage weist erhebliche Mängel auf: Die Außenwände zeigen rundum deutliche Putzschäden sowie teilweise freiliegende Stahlbewehrungen. Ihre wirtschaftliche Lebensdauer ist abgelaufen, weshalb der Gutachter eine Restnutzungsdauer von nur fünf Jahren ansetzt und pauschale Reparaturkosten von 1.500 EUR wertmindernd berücksichtigt. Die Erschließung der übrigen Grundstücke gestaltet sich äußerst schwierig und kostenintensiv. Für den Anschluss an das Schmutzwassernetz der Armin-Knab-Straße ist aufgrund der Höhenverhältnisse eine eigene Pumpenanlage zwingend erforderlich. Zudem blockiert ein Stauraumkanal den Weg zum Sickerbach, was eine aufwendige Versickerungslösung für das Oberflächenwasser auf dem eigenen Gelände notwendig macht. Ein erhebliches Risiko stellt die rechtliche und tatsächliche Zuwegung dar. Während einige Flurstücke über grundbuchlich gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte verfügen, ist das Flurstück 5798/24 völlig isoliert und nur über Fremdgrundstücke ohne gesicherte Rechte erreichbar, was zu einem massiven Wertabschlag von 50 % führt. Zudem lastet auf dem wertvollen Bauplatz-Flurstück 5798/2 ein Vorkaufsrecht, das auch nach dem Zuschlag im Grundbuch bestehen bleibt. Aufgrund der langjährigen Verwilderung müssen vor jeglicher Entwicklung artenschutzrechtliche Vorgaben (u.a. Fledermäuse und Zauneidechsen) geprüft werden. Für spekulative Investoren oder Bauträger bietet dieses Paket nach einer erfolgreichen Konsolidierung und Erschließung erhebliches Entwicklungspotenzial im Wohnungsbau. Aufgrund der komplexen Erschließungsproblematik, der ungesicherten Zuwegung einzelner Teilstücke und der bestehenden Vorkaufsrechte ist das Objekt jedoch mit hohen Risiken und unkalkulierbaren Erschließungskosten verbunden. Ein Erwerb empfiehlt sich nur für erfahrene Entwickler mit langem Atem.

Chancen
Risiken

Standort

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02

Übersicht

!
18 / 26 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0002 K 0073/ 2023
AmtsgerichtWürzburg
BundeslandBayern
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartZwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit14.10.2026 · 09:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartSonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Baujahr1965
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert512.050 €
Nutzfläche16 m²
Grundstücksfläche7.298 m²
Anteilige Grundstücksfläche7.298 m²
Bodenrichtwert150 €/m²
Anteiliger Bodenwert1.094.700 €7.298 m² × 150 €/m² · MEA 100 %
Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeBei der Armin-Knab-Straße
PLZ97318
OrtKitzingen
Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

System
KennzahlWert
Bodenrichtwert150 €/m²
Anteilige Bodenfläche7.298 m²
Anteiliger Bodenwert1.094.700 €
Verkehrswert512.050 €
BRW-Verhältnis0,47
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung-582.650 €

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert1.094.700 €
Verkehrswert512.050 €
Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
System
Berechnungen
Flächenanteil
7.298 m² Gesamtgrundstück = 7.298 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
7.298 m² × 150 €/m² · MEA 100 %
VW je m² Boden
70 €/m²
BRW-Verhältnis
70 €/m² / 150 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
512.050 € − 1.094.700 € = -582.650 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
7 Fakten
01

Bewertung

3 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
02

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
03

Zustand

3 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
05

Standort-Radar

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Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

Datenhinweise
  • · Die Datenqualität ist hoch. Das Gutachten liefert detaillierte Informationen zu allen acht Flurstücken, den Bodenrichtwerten und den wertbeeinflussenden Rechten. Es besteht jedoch ein Widerspruch bezüglich des Versteigerungstermins zwischen der Deckseite und der amtlichen Bekanntmachung.
  • · Gut. Die Grundstücke wurden von außen besichtigt, die Garage auch von innen fotografiert.
09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 28.07.2026, 09:32

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Kitzingen, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.