Biet-Score
Fazit
Das Grundstückspaket bietet spekulatives Potenzial für erfahrene Bauträger, die bereit sind, die komplexen Erschließungs- und Zuwegungsfragen mit der Stadt Kitzingen zu klären. Aufgrund der ungelösten Entwässerungssituation, des bestehenden Vorkaufsrechts und der isolierten Lage einzelner Teilstücke sind die Entwicklungskosten schwer kalkulierbar. Für private Kleinanleger ist das Objekt wegen der hohen rechtlichen und technischen Hürden nicht zu empfehlen. Ein Gebot sollte deutlich unter dem festgesetzten Verkehrswert liegen, um die Erschließungsrisiken einzupreisen.
Dossier
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Sonstiges · Bj. 1965 · leerstehend
Zum Verkauf steht ein Paket aus acht größtenteils unbebauten Flurstücken in Kitzingen und Sickershausen mit einer Gesamtfläche von ca. 7.298 m² und einem Gesamtverkehrswert von 512.050 EUR. Die Grundstücke liegen überwiegend im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, sind jedoch unerschlossen und weisen erhebliche Erschließungs- und Zuwegungshindernisse auf. Auf einem Flurstück befindet sich eine sanierungsbedürftige Einzelgarage aus dem Jahr 1965. Aufgrund der komplexen Erschließungssituation und rechtlicher Lasten eignet sich das Objekt primär für erfahrene Projektentwickler.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0002 K 0073/ 2023 |
| Amtsgericht | Würzburg |
| Bundesland | Bayern |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft |
| Datum / Uhrzeit | 14.10.2026 · 09:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Sonstiges |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Baujahr | 1965 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 512.050 € |
| Nutzfläche | 16 m² |
| Grundstücksfläche | 7.298 m² |
| Anteilige Grundstücksfläche | 7.298 m² |
| Bodenrichtwert | 150 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 1.094.700 €7.298 m² × 150 €/m² · MEA 100 % |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Bei der Armin-Knab-Straße |
| PLZ | 97318 |
| Ort | Kitzingen |
| Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil | |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Balkenvergleich
normalisiert auf den höchsten WertDatenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
3 Fakten| Verkehrswert je m² Nutzfläche | |
|---|---|
| Verkehrswert je m² Grundstück |
Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Zustand
3 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : 1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut. Die Einzelgarage ist nicht vermietet. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 7 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.18 „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen. Schmutzwasser Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage erforderlich, die Investitions- und Unterhaltskosten verursacht. Alternativ wäre die Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar. Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen Entwässerungssystems in den Stauraum ist nur mit Genehmigung der Stadt Kitzingen möglich und wegen der fast bodenebenen Lage des Stauraums nur aufwändig umzusetzen. Möglicherweise wäre eine Pumpenlösung machbar. Die Stadt könnte von einem Investor eine genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen. Oberflächenwasser Nach Auskunft des städtischen Tiefbauamtes müssen neue Baugebiete im Trennsystem entsorgt werden. Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss. Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen. Lfd. Nr. 8 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig. Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.
- · Die Datenqualität ist hoch. Das Gutachten liefert detaillierte Informationen zu allen acht Flurstücken, den Bodenrichtwerten und den wertbeeinflussenden Rechten. Es besteht jedoch ein Widerspruch bezüglich des Versteigerungstermins zwischen der Deckseite und der amtlichen Bekanntmachung.
- · Gut. Die Grundstücke wurden von außen besichtigt, die Garage auch von innen fotografiert.
Steuerliche Optimierung
Umgebung & Emissionen
Daten: UBA + amtliche HQ-KartenKeine Emissionsdaten verfügbar
Hochwasser