KI-Dossier
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Schnellanalyse
Versteigert wird ein freistehendes Einfamilienhaus mit einfacher Einliegerwohnung in 07426 Königsee, Ortsteil Rottenbach. Das eingeschossige, teilunterkellerte Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss weist eine Wohnfläche von rund 146 m² auf. Der Zugang ist nicht barrierefrei und die Gasheizung ist defekt. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 106.000 €.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
freistehendes Einfamilienhaus mit einfacher Eingliederwohnung ; eingeschossig ; teilunterkellert ; ausgebautes Dachgeschoss ; ca. 146 m² Wohnfläche ; Zugang zum Gebäude nicht barrierefrei ; defekte Gasheizung
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Identifikation
- K 0121/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 24.03.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Unklar
Flächen & Wert
- 106.000 €
- 146 m²
Lage
Karte- An der Leite
- 2
- 07426
- Königsee
- Rottenbach
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 14. Oktober 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.