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ZwangsversteigerungSonstiges in Lahr, Baden-Württemberg

Amtsgericht LahrAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 17 Tagen

Fr., 13.11.2026 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

1.636.500 €

Grundstück

5.143 m²

Friedrich-Ebert-Platz, 77933 LahrKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Zur Versteigerung steht ein 5.143 m² großes, unbebautes Sondergebiets-Grundstück am Friedrich-Ebert-Platz in 77933 Lahr. Das Areal ist basis-erschlossen, liegt direkt an der Bundesstraße B 415 nahe dem Stadtzentrum und ist laut Bebauungsplan für Hotel- sowie Büro- und Dienstleistungsnutzung vorgesehen. Aktuell wird etwa die Hälfte der Fläche per Gewerbemietvertrag als unbefestigte PKW-Abstellfläche genutzt. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.636.500,00 €.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Versteigert wird eine innerstädtische Brachfläche mit einer Grundstücksgröße von 5.143 m² am Friedrich-Ebert-Platz in 77933 Lahr (Flurstück 288/33). Es handelt sich um ein unbebautes Sondergebiets-Grundstück, das zum Großteil ebenerdig angelegt ist und über eine Basiserschließung verfügt. Gemäß dem seit April 2001 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „AREAL STADTBAHNHOF“ ist eine Nutzung für Hotel sowie Büro- und Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen. Derzeit wird das Areal zu rund 50 % auf Basis eines Gewerbemietvertrags als geschotterte PKW-Abstellfläche genutzt. Die Liegenschaft befindet sich in direkter Nachbarschaft zu einem Einkaufszentrum und an der B 415, rund 800 m von der Altstadt entfernt. Das Grundstück ist als altlastenverdächtige Fläche erfasst, sodass künftige Erdaushubmassen ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Der Verkehrswert beläuft sich auf 1.636.500,00 €.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Vermutlich bewohnt

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Objektbeschreibung und Lage (lt. Mitteilung d. Sachverständigen) Innerstädtische Brachfläche, unbebautes Sondergebiets-Grundstück - derzeit zu rund 50% aufgrund Gewerbemietvertrags als unbefestigte, grob geschotterte PKW-Abstellfläche genutzt. Lt. Bebauungsplan („AREAL STADTBAHNHOF" - rechtsverbindlich seit 07. April 2001) vorgesehene Nutzung: Hotel, Büro-/Dienstleistungseinrichtungen Das Bewertungsgrundstück liegt in direkter Nachbarschaft zu einem Einkaufszentrum, an der Bundesstrasse B 415 sowie rund 800 m zum Lahrer Stadtzentrum/Altstadt entfernt. Das Grundstück ist zum Großteil ebenerdig angelegt mit leichtem Erdwall (Südgrenze Grundstück) und basis-erschlossen. Es handelt sich um eine Fläche, die im Rahmen der kontinuierlichen Erfassung altlastenverdächtiger Flächen im Ortenaukreis erhoben wurde. Bei Erdarbeiten bzw. Eingriffen in den Untergrund im Rahmen zukünftiger Baumaßnahmen ist zu beachten, dass die anfallenden Aushubmassen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben12 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0012 K 0014/2025
Amtsgericht
Lahr

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
13.11.2026 · 09:30 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
1.636.500 €
Grundstücksfläche
5.143 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Friedrich-Ebert-Platz
PLZ
77933
Ort
Lahr

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ortenaukreis, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 12.09.2026, 00:37