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ZwangsversteigerungSonstiges in Loiz, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerungstermin

in 135 Tagen

Mi., 17.03.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

11.000 €

Wohnfläche

33 m²

Grundstück

472 m²

Baujahr

1975

An der Mildenitz 2, 19406 LoizKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1975 · leerstehend

Versteigert wird ein freistehendes Wochenendhaus mit ca. 33 m² Wohnfläche auf zwei zusammenhängenden Grundstücken mit insgesamt 472 m² Fläche in 19406 Loiz (An der Mildenitz 2). Das Gebäude aus ca. 1970/1980 weist einen erheblichen Modernisierungsrückstau auf und steht seit mehreren Jahren leer. Die Wertermittlung erfolgte ausschließlich auf Basis einer Außenbesichtigung, sodass der Innenzustand unbekannt ist. Ein zentrales rechtliches und tatsächliches Risiko stellt der festgestellte Überbau des Wochenendhauses auf das fremde Nachbarflurstück 46/5 dar. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 11.000 € im Rahmen einer Teilungsversteigerung.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt allenfalls für handwerklich versierte Freizeitnutzer oder spekulative Investoren mit juristischem Verständnis in Frage, die das ungelöste Überbauproblem auf Flurstück 46/5 mit dem Nachbarn eigenständig regeln können. Zu den gravierendsten Risiken zählen der Überbau auf fremden Grund, der unbekannte Innenzustand wegen verweigerter bzw. fehlender Innenbesichtigung sowie das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend geklärt werden, wie der Eigentümer des Nachbarflurstücks 46/5 zum Überbau steht und welche rechtlichen Vereinbarungen existieren.

Chancen

6
  • Sehr geringes Einstiegspreisniveau mit einem Gesamtverkehrswert von lediglich 11.000 € für das Wochenendhausanwesen.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Ludwigslust (Zweigstelle Parchim, Az. 15 K 36-25) ist ein Wochenendhausanwesen in 19406 Loiz, An der Mildenitz 2. Das Anwesen besteht aus zwei Grundstücken: Gemarkung Sternberg Flur 26 Flurstück 1/12 (369 m²) und Gemarkung Loiz Flur 1 Flurstück 46/9 (103 m²), die zusammen eine wirtschaftliche Einheit von 472 m² bilden. Die Lage richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich). Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 11.000 €, aufgeteilt auf 8.500 € für das Flurstück 1/12 und 2.500 € für das Flurstück 46/9. Das freistehende Wochenendhaus wurde ca. 1970/1980 eingeschossig ohne Unterkellerung errichtet und bietet eine geschätzte Wohnfläche von ca. 33 m² im ausgebauten Erdgeschoss. Das Dachgeschoss ist nicht ausbaufähig. Nach dem äußeren Anschein fanden seit vielen Jahren keine Sanierungen oder Modernisierungen statt. Es besteht ein erheblicher Modernisierungsrückstau, und die Freiflächen sind durch starken Wildwuchs geprägt. Da der Gutachter nur eine Außenbesichtigung durchführen konnte, bleibt die Bausubstanz im Inneren gänzlich unbelegt. Besondere rechtliche Aufmerksamkeit erfordert die Tatsache, dass das Wohnhaus auf das Nachbarflurstück 46/5 überbaut ist. Dies begründet akuten Klärungsbedarf hinsichtlich Überbaurente, Duldungspflichten oder Abkauf der Überbaufläche. Das Objekt ist nicht denkmalgeschützt und baulastenfrei. Es steht seit mehreren Jahren leer, sodass keine Mietverhältnisse bestehen. Fazit: Das Wochenendhaus kann sich unter Vorbehalt für engagierte Selbstnutzer oder Investoren mit Erfahrung im Umgang mit Überbauten und Außenbereichsobjekten eignen, sofern das Gebot das Risiko des ungeprüften Innenzustands und die Überbausituation angemessen widerspiegelt.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die gerichtliche Bekanntmachung und eine einseitige Zusammenfassung des Gutachters vor. Das vollständige Gutachten mit detaillierten Wertermittlungsansätzen und Fototeil liegt nicht vor.
  • Nur Außenbesichtigung durchgeführt; Zustand im Gebäudeinneren und genaue Ausstattungsmerkmale sind nicht belegt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
15 K 36-25

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
17.03.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1975

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
11.000 €
Wohnfläche
33 m²
Grundstücksfläche
472 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
An der Mildenitz
Hausnummer
2
PLZ
19406
Ort
Loiz

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 30.10.2026, 19:34