KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert werden zwei getrennt voneinander liegende, unbebaute Grundstücke im Marburger Stadtteil Ockershausen im Rahmen einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Es handelt sich um ein als Brachland brachliegendes Ackerland-Flurstück („Auf der Schülerhecke“, 1.039 m²) sowie ein Freizeitgartenland-Flurstück („Im heiligen Grund“, 1.795 m²), die zusammen eine Gesamtfläche von 2.834 m² aufweisen. Der amtlich festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 20.028,00 € (Deckseite weist abweichend 20.025,00 € aus). Für das Ackerland liegt ein Schätzungsgutachten des Ortsgerichts Marburg 1 vor, das einen Sachwert von 2.078,00 € (Bodenrichtwert 2,00 €/m²) ermittelt; Gebäude oder Pachtverhältnisse bestehen dort nicht. Die Erschließung des Ackerlandes ist ungesichert und erfolgt lediglich über einen Wirtschaftsweg sowie etwa 150 m unbefestigtes Brachland.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Angebot richtet sich an Naturliebhaber, Selbstversorger oder Freizeitgärtner mit lokalem Bezug, die eine naturnahe Freifläche im Umland von Marburg suchen, sowie an Arrondierungsinteressenten. Eine wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzbarkeit ist wegen der Lage im Außenbereich und fehlender Erschließung ausgeschlossen. Interessenten sollten sich vorab über das Erschließungs- und Betretungsrecht informieren und die exakte Beschaffenheit des Gartenlands prüfen.
Chancen
Freizeit- oder Naturnutzungspotenzial für Gartenbau, Erholung oder Ausgleichsflächen.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Marburg (Az. 85 K 12/25) sind zwei im Grundbuch von Ockershausen Blatt 1385 verzeichnete Grundstücke im Außenbereich der Universitätsstadt Marburg. Die Gesamtfläche beträgt 2.834 m² und unterteilt sich in das Flurstück 144 (Flur 3, Lage „Auf der Schülerhecke“, 1.039 m² Ackerland) sowie das Flurstück 100/1 (Flur 4, Lage „Im heiligen Grund“, 1.795 m² Gartenland). Die Grundstücke liegen etwa 2,6 bis 2,7 km westlich des Marburger Stadtzentrums auf leichter Hanglage mit Blick über die Kulturlandschaft. Das detailliert begutachtete Flurstück 144 ist rautenförmig geschnitten, weist ein leichtes Gefälle nach Osten auf und ist unbebaut. Die Fläche liegt brach und ist stark mit Hecken und Büschen (insbesondere Weißdorn) bewachsen. Es bestehen keinerlei Ver- oder Entsorgungseinrichtungen. Die Zufahrt erfolgt von der Herrmannstraße über den Wirtschaftsweg „Alte Weinstraße“, von dem aus ca. 150 m unbefestigtes Brachland bis zum Grundstück überwunden werden müssen. Das Grundstück erwirtschaftet keine Pachterträge. Rechtlich handelt es sich um eine Teilungsversteigerung zwecks Aufhebung der Eigentümergemeinschaft. Im Grundbuch Abteilung II ist lediglich der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen; wertmindernde Dienstbarkeiten oder Baulasten sind laut Auskunft der Bauaufsicht Marburg nicht vorhanden. Der amtliche Gesamtverkehrswert wurde gerichtlich auf 20.028,00 € festgesetzt (2.078,00 € für Flurstück 144 sowie 17.950,00 € für Flurstück 100/1). Die geringfügige Abweichung auf der ZVG-Deckseite (20.025,00 €) ist dabei zu beachten. Fazit: Das Objekt bietet eine kostengünstige Gelegenheit zum Erwerb von Freizeit- und Naturlandflächen in Marburg. Aufgrund der Außenbereichslage, der fehlenden Erschließung und der ungesicherten Zuwegung des Ackerlandes eignet sich das Objekt primär für lokale Anlieger, Freizeitnutzer oder Ausgleichsflächen-Investoren ohne kurzfristige Renditeerwartung.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Fläche: 2.834 m² Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 404,00 € im Termin muss gerechnet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem inländischen Kreditinstituts ausgestellten Verrechnungsschecks erbracht werden. Der Scheck darf nicht älter als drei Tage sein. Amtsgericht Marburg, 85 K 12/25. Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 038545608095.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 02.12.2026 · 09:00 Uhr
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Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 20.028 €
- 2.834 m²
- 2.834 m²
- 2 €/m²
- 5.668 €2.834 m² × 2 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Auf der Schülerhecke / Im heiligen Grund
- 35037
- Marburg
- Ockershausen
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 2 €/m²
- 2.834 m²
- 5.668 €
- 20.028 €
- 3,53
- 14.360 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt