KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein freistehendes, um 1913 erbautes Einfamilienhaus in Mitwitz-Neundorf (Az. 1 K 74/22) mit einer Wohnfläche von ca. 131,30 m² und einem 383 m² großen Grundstück. Das Anwesen verfügt zudem über ein Nebengebäude (ehemalige Scheune/Stall) aus dem Jahr 1935 mit rund 47,81 m² Nutzfläche. Da dem Gutachter kein Zutritt gewährt wurde, konnte lediglich eine Außenbesichtigung stattfinden, weshalb ein pauschaler Risikoabschlag von 10 % auf den Sachwert vorgenommen wurde. Der finale Verkehrswert ist gerichtlich auf 168.000,00 EUR festgesetzt. Da das Objekt derzeit noch von der Schuldnerin bewohnt wird, müssen potenzielle Erwerber neben Renovierungsrisiken auch ein anschließendes Räumungsverfahren einplanen.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Objekt bietet aufgrund des eingepreisten Risikoabschlags von 10 % ein interessantes Einstiegspotenzial für risikobereite Investoren und erfahrene Handwerker, die einen 'Blindkauf' managen können. Entscheidend für den Erfolg ist ein deutlicher Abschlag beim tatsächlichen Gebot unterhalb des Verkehrswerts, um unvorhersehbare Sanierungskosten im Innenbereich und potenzielle Räumungskosten der noch selbstnutzenden Eigentümerin finanziell abzufedern. Für klassische Eigennutzer ohne Bauerfahrung ist das Objekt wegen der hohen Unwägbarkeiten nicht zu empfehlen.
Chancen
Risiken
Möglicher erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsstau im Wohnbereich
Ausführliches Dossier
Das zu versteigernde Objekt befindet sich unter der Anschrift Neundorf 54 in 96268 Mitwitz-Neundorf. Es handelt sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus in Mischbauweise (Massiv- und Holzfachwerkkonstruktion) mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss und Teilunterkellerung. Die Wohnfläche beträgt rund 131,30 m² auf einem 383 m² großen, ebenen Grundstück. Zum Anwesen gehört zudem ein im Jahr 1935 erbautes Nebengebäude, das ehemals als Scheune oder Stall diente und heute zusätzliche Nutzflächen im Erd- und Dachgeschoss von ca. 47,81 m² bietet. Die Mikrolage im ländlich geprägten Altortbereich von Neundorf bietet eine ruhige dörfliche Kulisse, wird jedoch im Südwesten durch die mäßigen Immissionen der vorbeiführenden Kreisstraße KC 14 beeinflusst.\n\nHinsichtlich des baulichen Zustands zeigt sich das Gebäude von außen in einer soliden Verfassung, weist jedoch an der Putzfassade und den Außenbauteilen stellenweise witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen auf. Ein gravierender Nachteil für Kaufinteressenten ist das Fehlen jeglicher Informationen zum inneren Zustand. Da eine Innenbesichtigung durch die Sachverständigen nicht durchgeführt werden konnte, sind Angaben zu den Bodenbelägen, Wandbekleidungen, der Sanitärausstattung, den Elektroinstallationen sowie dem Heizungssystem nicht vorhanden. Ein Energieausweis liegt ebenfalls nicht vor. Positiv hervorzuheben sind die verbauten, langlebigen Kunststoff-Fensterelemente mit Isolierverglasung.\n\nDie rechtlichen und praktischen Risiken des Objekts sind erheblich. Zum Wertermittlungsstichtag wurde das Wohnhaus von der Schuldnerin selbst bewohnt, was nach dem Zuschlag ein potenzielles Räumungsverfahren erforderlich machen kann. Das größte finanzielle Wagnis liegt jedoch im völlig unklaren Renovierungs- und Sanierungsbedarf im Inneren des Gebäudes. Um diese Unwägbarkeiten zu kompensieren, hat der Sachverständige einen pauschalen Risikoabschlag von 10 % (entspricht circa 19.000 EUR) auf den ermittelten Sach- und Ertragswert von 187.000 EUR vorgenommen, wodurch der finale Verkehrswert auf 168.000 EUR festgesetzt wurde.\n\nFazit für Investoren: Das Objekt eignet sich primär für risikoaffine Investoren oder erfahrene Handwerker, die bereit sind, das Risiko eines 'Blindkaufs' einzugehen und die anfallenden Renovierungskosten eigenständig zu tragen. Der eingepreiste Risikoabschlag von 10 % bietet einen ersten finanziellen Puffer, der jedoch bei schwerwiegenden Mängeln im Innenbereich (wie Feuchtigkeitsschäden oder veralteter Haustechnik) schnell aufgebraucht sein könnte. Aufgrund der Selbstnutzung durch die Eigentümerin müssen zudem zeitliche Verzögerungen und Zusatzkosten für die Räumung einkalkuliert werden. Bei einem günstigen Zuschlag unterhalb des Verkehrswerts lässt sich hier dennoch ein attraktives Entwicklungsprojekt realisieren.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermietet
- Keine Besichtigung möglich
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück bebaut mit A) Wohngebäude: Freistehendes, eingeschossiges in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, teilweise unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebauter Dachgeschossetage (tl. Aktenlage u. Außenbesichtigung). Wohnfläche ca. 131,30 m² zzgl. Nutzflächen. Baujahr um 1913, nachträgliche bauliche Modifikationen. b) Nebengebäude: Grenzseitig stehendes, eingeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, nicht unterkellertes Nebengebäude mit Satteldach (lt. Aktenlage u. Außenbesichtigung). Nutzfläche EG ca. 47,81 m² und DG ähnlich. Baujahr um 1935, nachträgliche bauliche Modifikationen. Unwägbarkeiten wegen fehlender Innenbesichtigung
Belegung
vermietet
Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte