ZwangsversteigerungSonstiges in Neu-Anspach, Hessen
Versteigerungstermin
heuteFr., 23.10.2026 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
215.000 €
Wohnfläche
74,78 m²
Grundanteil
≈ 63,68 m²
Baujahr
2025
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht eine nicht fertiggestellte Eigentumswohnung (Nr. W07 im 2. Obergeschoss von Haus A1) mit ca. 74,78 m² Wohnfläche und Kellerraum in einem neu entstehenden Wohn- und Geschäftshauskomplex in Neu-Anspach. Das Gesamtgebäude befindet sich im erweiterten Rohbauzustand mit einem geschätzten Fertigstellungsgrad von ca. 50 %; Innenausbau und Haustechnik fehlen vollständig. Der vom Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 215.000 EUR, wobei ausstehende Restbaukosten in Höhe von 166.000 EUR bereits wertmindernd als Sonderwert berücksichtigt wurden. Da in einem früheren Termin der Zuschlag nach §§ 74a/85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Wertgrenzen im anstehenden Versteigerungstermin am 23. Oktober 2026 aufgehoben. Das Objekt bietet Chancen für sachkundige Investoren zur individuellen Fertigstellung, birgt jedoch erhebliche Fertigstellungs- und Koordinationsrisiken innerhalb der bislang handlungsunfähigen WEG.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt eignet sich vor allem für baukompetente Investoren, Bauträger oder handwerklich erfahrene Eigennutzer, die das erhebliche Fertigstellungs- und Schnittstellenrisiko innerhalb einer unfertigen WEG managen können. Zwar ermöglicht der Wegfall der Bietgrenzen einen günstigen Zuschlag, dem stehen jedoch ungeklärte Restbaukosten, das Fehlen einer funktionierenden WEG-Verwaltung und die Abhängigkeit von der Gesamtfertigstellung gegenüber. Vor Gebotsabgabe sollte eine detaillierte Restkostenkalkulation inklusive Puffer für Gemeinschaftsflächen sowie eine Abstimmung mit den weiteren Miteigentümern erfolgen.
Chancen
Risiken
Erhebliches Kosten- und Fertigstellungsrisiko bezüglich der ausstehenden Bauleistungen im Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das Sondereigentum an der 2-Zimmer-Wohnung Nr. W07 im 2. Obergeschoss des Hauses A1 nebst zugeordnetem Kellerraum in der Raiffeisenstraße 14 in 61267 Neu-Anspach (Grundbuch Anspach Blatt 8470, 74/4676 Miteigentumsanteil an dem 4.024 m² großen Flurstück 76/5). Die Wohnfläche beträgt laut bauaufsichtlich genehmigten Plänen ca. 74,78 m² und verteilt sich auf ein Wohnzimmer mit offener Küche, Schlafzimmer, Flur, Diele, Bad, Abstellraum und Balkon. Die Liegenschaft liegt in einer gemischt genutzten, zentralen Lage innerhalb des Stadtteils Anspach im kaufkraftstarken Hochtaunuskreis mit fußläufiger Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV. Das aus sechs Baukörpern bestehende Gesamtareal befindet sich im Rohbauzustand; die Fertigstellung der baulichen Anlagen sowie der Außenanlagen ist noch nicht erfolgt. Die Gebäude verfügen über Massivbauwände, Flachdächer mit vorgesehener Begrünung, Wärmedämmverbundsystem und dreifach verglaste Kunststofffenster mit Rollläden. Der Innenausbau, die haustechnischen Gewerke (Heizung, Sanitär, Elektro) sowie Treppenhäuser, Aufzugsanlagen und Tiefgaragenstellplätze fehlen weitestgehend. Der Sachverständige stuft den baulichen Fertigstellungsgrad auf ca. 50 % ein. Eine Innenbesichtigung der Wohnung fand nicht statt, da der Eigentümervertreter dem Termin fernblieb. Rechtlich sind im Grundbuch in Abteilung II keine Belastungen eingetragen, und das Baulastenverzeichnis weist keine Eintragungen auf. Die Liegenschaft steht nicht unter Denkmalschutz und Altlastenverdachtsmomente liegen laut Aktenlage nicht vor. Allerdings ist die Eigentümergemeinschaft organisatorisch bislang nicht handlungsfähig; es existieren weder ein bestellter Verwalter noch ein Wirtschaftsplan oder Erhaltungsrücklagen. Im anberaumten Versteigerungstermin sind die Wertgrenzen nach §§ 74a, 85a ZVG weggefallen, da im Vorverfahren der Zuschlag versagt wurde. Der festgesetzte Verkehrswert von 215.000 EUR basiert auf dem Vergleichswertverfahren (unterstützt durch das Ertragswertverfahren) und berücksichtigt bereits einen Abzug in Höhe von 166.000 EUR für die anteiligen Restfertigstellungskosten. Angesichts der unfertigen Bausubstanz und des fehlenden WEG-Managements empfiehlt sich ein vorsichtiges Bietverhalten mit ausreichenden Liquiditätsreserven für etwaige Mehrkosten und Verzögerungen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
siehe amtliche Bekanntmachung
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0061 K 0012/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 23.10.2026 · 09:30 Uhr
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Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Nur außen
- 2025
Flächen & Wert
- 215.000 €
- 74,78 m²
- 74/4.676 an dem Grundstück Flur 4 Flurstück 76/5
- 63,68 m²
- 460 €/m²
- 29.293 €63,68 m² × 460 €/m² · MEA 1,583 %
Lage
Karte- Raiffeisenstraße
- 14
- 61267
- Neu-Anspach
- Anspach
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
WEG
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 460 €/m²
- 63,68 m²
- 29.293 €
- 215.000 €
- 7,34
- 185.707 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte