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Zu diesem Objekt liegen keine Fotos vor.

ZwangsversteigerungSonstiges in Rabis, Thüringen

Amtsgericht JenaAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 27 Tagen

Do., 19.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

37.000 €

Grundstück

410 m²

Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Beim Amtsgericht Jena findet die Zwangsversteigerung eines Grundstücks in Rabis unter dem Aktenzeichen 10 K 1/25 statt. Der Verkehrswert ist auf 37.000,00 Euro festgesetzt. Das Objekt umfasst eine Verkehrsfläche sowie eine Fläche mit einer mutmaßlichen Kläranlage. Ein Gutachten liegt nicht vor.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert das Amtsgericht Jena am 19. November 2026 ein Objekt in Rabis. Es handelt sich um ein Grundstück mit einer Gesamtfläche von 410 Quadratmetern, aufgeteilt in eine Verkehrsfläche von 356 qm und eine Gebäude- und Freifläche von 54 qm (Flurstücke 118/13 und 118/14). Laut Sachverständigenangaben dient das eine Flurstück als Zufahrt zur Versorgungsanlage und Weg, während das andere als Kläranlage genutzt wird; ein eigentliches Gebäude ist nicht vorhanden. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 37.000,00 Euro. Da in früheren Terminen der Zuschlag versagt wurde, sind die Wertgrenzen weggefallen. Ein amtliches Gutachten liegt für dieses Verfahren nicht vor.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

tatsächliche Nutzung Flst. 118/13: Zufahrt zur Versorgungsanlage, Weg tatsächliche Nutzung Flst. 118/14: wohl als Kläranlage genutzte Fläche, kein Gebäude im eigentlichen Sinne

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben11 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0010 K 0001/2025
Amtsgericht
Jena
Bundesland
Thüringen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Wüstenrot Bausparkasse AG (Bank)Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
19.11.2026 · 10:00 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Vermietungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
37.000 €
Grundstücksfläche
410 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Ort
Rabis

Ohne Angabe: Straße, Hausnummer, PLZ, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 14:56