ZwangsversteigerungSonstiges in Sankt Michaelisdonn, Schleswig-Holstein
Versteigerungstermin
in 40 TagenMi., 02.12.2026 · 13:30 Uhr
Verkehrswert
162.000 €
Wohnfläche
124 m²
Grundstück
1.201 m²
Baujahr
1952
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Versteigert wird ein Erbbaurecht an einem freistehenden Einfamilienhaus nebst Garage, Carport und massivem Gartenhaus (mit Sauna) auf einem 1.201 m² großen Grundstück in Sankt Michaelisdonn. Das Gebäude aus ca. dem Baujahr 1952 bietet rund 124 m² Wohnfläche sowie ca. 17,8 m² Keller-Nutzfläche. Die Restlaufzeit des 1952 auf 99 Jahre geschlossenen Erbbaurechts beträgt noch rund 26 Jahre (bis zum 10.11.2051). Das Anwesen steht derzeit leer und weist einen allgemeinen Renovierungsbedarf sowie konkrete Feuchtigkeitsschäden an Garage, Wintergartenanschluss und Balkon auf. Der Verkehrswert wurde im Sachwertverfahren auf 162.000 € festgesetzt; ein früherer Zuschlag wurde nach § 85a ZVG versagt, womit die gesetzlichen Wertgrenzen im anstehenden Termin aufgehoben sind.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Die Immobilie eignet sich vorrangig für handwerklich versierte Eigennutzer oder erfahrene Projektentwickler, sofern die vertraglichen Konditionen und die begrenzte Restlaufzeit des Erbbaurechts bis 2051 in die Kalkulation eingepreist werden. Vor einem Gebot sollten die Möglichkeiten und Kosten einer Laufzeitverlängerung mit den Erbbaugebern sowie die rechtliche Regelung der wechselseitigen Grenzüberbauten zwingend geklärt werden. Durch den Wegfall der Wertgrenzen gemäß § 85a ZVG bietet sich zwar Bietspielraum, die anstehenden Sanierungskosten für Dachabdichtungen und Innenausbau müssen jedoch substanziell berücksichtigt werden.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Meldorf ist ein Erbbaurecht an einem freistehenden Einfamilienhaus in der Kampstraße 7 im Ortsteil Hindorf der Gemeinde Sankt Michaelisdonn. Das Erbbaurecht wurde am 10.11.1952 für die Dauer von 99 Jahren bestellt und läuft somit bis zum 10.11.2051 (Restlaufzeit ab Stichtag ca. 26 Jahre). Das unregelmäßig geschnittene Erbbaurechtsgrundstück umfasst 1.201 m² Fläche in einer verkehrsberuhigten Wohnlage am Ortsrand. Neben dem Wohnhaus befinden sich eine massive Garage, ein Carport sowie ein massives Gartenhaus mit integrierter Sauna auf dem Areal. Die Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte und Schulen liegen im rund 2,5 km entfernten Kernort. Das Wohnhaus wurde ca. 1952 in Massivbauweise mit Verblendmauerwerk errichtet und ist teilunterkellert (Nutzfläche ca. 17,8 m²). Im Erdgeschoss und ausgebauten Dachgeschoss steht eine Gesamtwohnfläche von rund 124 m² zur Verfügung, verteilt auf 6 Zimmer, Küche mit Speisekammer, Bad mit separatem WC, Wintergarten und Balkon. Ca. 1979 erfolgten der Anbau eines Windfangs sowie der Einbau einer Dachgaube, ca. 1991 kam der Wintergarten hinzu. Das Bad wurde vor ca. 15 Jahren erneuert. Die Beheizung erfolgt über eine ältere Öl-Zentralheizung der Marke Brötje mit 6.000 l Stahltanklager. Das Objekt befindet sich in einem befriedigenden baulichen Zustand mit allgemeinem Renovierungsbedarf. Der Sachverständige stellte konkrete Bauschäden fest: Das Garagendach ist durchfeuchtet (Schadensbeseitigung mit 5.000 € kalkuliert), und im Wohnzimmer kommt es infolge undichter Dach- und Wandanschlüsse am Wintergarten sowie Balkon zu Feuchteeintritten (Kostenansatz 4.000 €). Rechtlich und grundbuchlich liegen nennenswerte Besonderheiten vor: Das Objekt wird zum Zwecke der Aufhebung einer Erbengemeinschaft versteigert. Es bestehen wechselseitige Grenzüberbauten: Die Garage des Bewertungsobjekts überbaut das Nachbarflurstück 81/5 um ca. 1,625 m²; umgekehrt ragt vom Flurstück 81/28 ein Pferdestall mit 35 m² auf das hiesige Flurstück hinein (im Gutachten als Werteinfluss mit -699,16 € erfasst). Altlasten- und Baulastenkataster weisen keine wertmindernden Eintragungen auf; ein Denkmalschutz besteht nicht. Das Objekt steht leer und ist unbewohnt. Der Verkehrswert des Erbbaurechts wurde vom Sachverständigen nach dem Sachwertverfahren zum 06.08.2025 auf 162.000 € ermittelt. Da der Zuschlag in einem früheren Versteigerungstermin nach § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10 und 7/10) aufgehoben. Ein Erwerb kommt für Kapitalanleger oder Selbstnutzer mit Sanierungsbereitschaft in Betracht, sofern insbesondere die Restlaufzeit des Erbbaurechts und die anstehenden Instandsetzungskosten vor Gebotsabgabe sauber geprüft werden.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Innen + außen
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 33 K 6-25
Termin
- 02.12.2026 · 13:30 Uhr
!
Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Innen + außen
- 1952
Flächen & Wert
- 162.000 €
- 124 m²
- 17,8 m²
- 1.201 m²
- 1.201 m²
- 40 €/m²
- 48.040 €1.201 m² × 40 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Kampstraße
- 7
- 25693
- Sankt Michaelisdonn
- Hindorf
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 40 €/m²
- 1.201 m²
- 48.040 €
- 162.000 €
- 3,37
- 113.960 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte