TeilungsversteigerungSonstiges in Schernfeld, Bayern
Versteigerungstermin
in 58 TagenMo., 21.12.2026 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
8.700 €
Grundstück
3.330 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Versteigert werden drei landwirtschaftliche Grundstücke (Flurstücke 504/2, 505 und 506) mit einer Gesamtfläche von 3.330 m² in Schernfeld (Flur Leitenfeld). Die Verfahrensart ist eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft mit einem festgesetzten Gesamtwert von 8.700,00 € (3.000,00 € für Fl.Nr. 504/2, 3.000,00 € für Fl.Nr. 505 und 2.700,00 € für Fl.Nr. 506). Die Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt, enthalten Teilbereiche eines ehemaligen, stillgelegten Steinbruchs und sind auf Fl.Nr. 506 mit Holzlagerungen sowie einer Mistlege belegt. Für die Flurstücke 504/2 und 505 besteht keine rechtlich gesicherte bzw. befestigte Erschließung. Zudem liegen die Grundstücke in mehreren Natur- und Landschaftsschutzgebieten (unter anderem FFH-Gebiet, Naturpark Altmühltal und teilweise Naturdenkmal).
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Der Erwerb der drei Grundstücke kann für regionale Landwirte, Jäger oder Naturliebhaber in Betracht kommen, sofern kein Anspruch auf eine intensive Bewirtschaftung oder Bebauung besteht. Wesentliche Risiken liegen in der fehlenden rechtlichen Erschließung der südlichen Flurstücke 504/2 und 505, den gravierenden naturschutzrechtlichen Einschränkungen sowie potenziellen Sicherungs- und Räumungspflichten im Bereich des ehemaligen Steinbruchs und der Mistlege. Ein Gebot sollte daher nur mit entsprechendem Sicherheitsabschlag und nach Klärung des Wegerechts sowie der tatsächlichen Räumungslast abgegeben werden.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst drei langgestreckte Flurstücke (Fl.Nrn. 504/2, 505 und 506 der Gemarkung Schernfeld) im Flurbereich Leitenfeld, etwa 350 Meter südöstlich der Ortschaft Schernfeld im Landkreis Eichstätt. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 3.330 m², aufgeteilt auf 1.090 m² (Fl.Nr. 504/2), 1.120 m² (Fl.Nr. 505) und 1.120 m² (Fl.Nr. 506). Die Grundstücke befinden sich im baurechtlichen Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Gelände weist überwiegend eine leichte Steigung von circa 4 % nach Nordosten auf, bricht jedoch in den östlichen bzw. nordöstlichen Teilbereichen in einen ehemaligen Steinbruch mit steilen bis senkrechten Felswänden ab. Tatsächlich genutzt werden die Parzellen überwiegend als Grünland. Auf Flurstück 506 befinden sich zusätzlich ein rund 200 m² großer Holzlagerplatz mit Stangenholz, ein 200 m² großes Feldgehölz mit Jägerkanzel sowie eine rund 390 m² große Mistlege (Wirtschaftsdünger). Die Steinbruchanteile (Fl.Nr. 504/2 ca. 60 m², Fl.Nr. 505 ca. 100 m², Fl.Nr. 506 ca. 60 m²) sind stillgelegt; ein nennenswerter Gesteinsabbau findet nicht mehr statt. Während Flurstück 506 im Nordosten an einen Feldweg grenzt, besteht für die Flurstücke 504/2 und 505 keine befestigte oder dinglich gesicherte Erschließung. Rechtlich und ökologisch unterliegen die Flächen erheblichen Bindungen: Sie liegen vollumfänglich im FFH-Gebiet 'Mittleres Altmühltal mit Wellheimer Trockental und Schambachtal', im Naturpark Altmühltal sowie im Landschaftsschutzgebiet. Randbereiche im Steinbruch sind zudem als Naturdenkmal ausgewiesen. Das Landratsamt Eichstätt wies auf Bedenken bezüglich der Standsicherheit an den Felswänden sowie auf frühere unzulässige Müllablagerungen (2014 und 2024) hin, wobei im Gutachten mangels bodentechnischer Gutachten von Lastenfreiheit ausgegangen wurde. Abteilung III des Grundbuchs ist lastenfrei. Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren sachverständig auf insgesamt 8.700,00 € ermittelt (3.000,00 € für Fl.Nr. 504/2, 3.000,00 € für Fl.Nr. 505 und 2.700,00 € für Fl.Nr. 506). Angesichts der ungesicherten Erschließung von zwei Dritteln der Fläche, der Räumungserfordernisse und der massiven Restriktionen eignet sich das Objekt vorrangig als Arrondierungsfläche für Anlieger oder für Naturschutzzwecke.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
- Nur außen
Lfd. Nr. 1: Landwirtschaftsfläche Lfd. Nr. 2: Landwirtschaftsfläche Lfd. Nr. 3: Landwirtschaftsfläche
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- K 0067/2024
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 21.12.2026 · 10:00 Uhr
!
Objekt
- Sonstiges
- Unklar
- Nur außen
Flächen & Wert
- 8.700 €
- 3.330 m²
- 3.330 m²
- 3 €/m²
- 9.990 €3.330 m² × 3 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Leitenfeld
- 85132
- Schernfeld
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 3 €/m²
- 3.330 m²
- 9.990 €
- 8.700 €
- 0,87
- -1.290 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt