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TeilungsversteigerungSonstiges in Schernfeld, Bayern

Amtsgericht IngolstadtAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 58 Tagen

Mo., 21.12.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

8.700 €

Grundstück

3.330 m²

Leitenfeld, 85132 SchernfeldKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Unklar

Versteigert werden drei landwirtschaftliche Grundstücke (Flurstücke 504/2, 505 und 506) mit einer Gesamtfläche von 3.330 m² in Schernfeld (Flur Leitenfeld). Die Verfahrensart ist eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft mit einem festgesetzten Gesamtwert von 8.700,00 € (3.000,00 € für Fl.Nr. 504/2, 3.000,00 € für Fl.Nr. 505 und 2.700,00 € für Fl.Nr. 506). Die Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt, enthalten Teilbereiche eines ehemaligen, stillgelegten Steinbruchs und sind auf Fl.Nr. 506 mit Holzlagerungen sowie einer Mistlege belegt. Für die Flurstücke 504/2 und 505 besteht keine rechtlich gesicherte bzw. befestigte Erschließung. Zudem liegen die Grundstücke in mehreren Natur- und Landschaftsschutzgebieten (unter anderem FFH-Gebiet, Naturpark Altmühltal und teilweise Naturdenkmal).

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb der drei Grundstücke kann für regionale Landwirte, Jäger oder Naturliebhaber in Betracht kommen, sofern kein Anspruch auf eine intensive Bewirtschaftung oder Bebauung besteht. Wesentliche Risiken liegen in der fehlenden rechtlichen Erschließung der südlichen Flurstücke 504/2 und 505, den gravierenden naturschutzrechtlichen Einschränkungen sowie potenziellen Sicherungs- und Räumungspflichten im Bereich des ehemaligen Steinbruchs und der Mistlege. Ein Gebot sollte daher nur mit entsprechendem Sicherheitsabschlag und nach Klärung des Wegerechts sowie der tatsächlichen Räumungslast abgegeben werden.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 8 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst drei langgestreckte Flurstücke (Fl.Nrn. 504/2, 505 und 506 der Gemarkung Schernfeld) im Flurbereich Leitenfeld, etwa 350 Meter südöstlich der Ortschaft Schernfeld im Landkreis Eichstätt. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 3.330 m², aufgeteilt auf 1.090 m² (Fl.Nr. 504/2), 1.120 m² (Fl.Nr. 505) und 1.120 m² (Fl.Nr. 506). Die Grundstücke befinden sich im baurechtlichen Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Gelände weist überwiegend eine leichte Steigung von circa 4 % nach Nordosten auf, bricht jedoch in den östlichen bzw. nordöstlichen Teilbereichen in einen ehemaligen Steinbruch mit steilen bis senkrechten Felswänden ab. Tatsächlich genutzt werden die Parzellen überwiegend als Grünland. Auf Flurstück 506 befinden sich zusätzlich ein rund 200 m² großer Holzlagerplatz mit Stangenholz, ein 200 m² großes Feldgehölz mit Jägerkanzel sowie eine rund 390 m² große Mistlege (Wirtschaftsdünger). Die Steinbruchanteile (Fl.Nr. 504/2 ca. 60 m², Fl.Nr. 505 ca. 100 m², Fl.Nr. 506 ca. 60 m²) sind stillgelegt; ein nennenswerter Gesteinsabbau findet nicht mehr statt. Während Flurstück 506 im Nordosten an einen Feldweg grenzt, besteht für die Flurstücke 504/2 und 505 keine befestigte oder dinglich gesicherte Erschließung. Rechtlich und ökologisch unterliegen die Flächen erheblichen Bindungen: Sie liegen vollumfänglich im FFH-Gebiet 'Mittleres Altmühltal mit Wellheimer Trockental und Schambachtal', im Naturpark Altmühltal sowie im Landschaftsschutzgebiet. Randbereiche im Steinbruch sind zudem als Naturdenkmal ausgewiesen. Das Landratsamt Eichstätt wies auf Bedenken bezüglich der Standsicherheit an den Felswänden sowie auf frühere unzulässige Müllablagerungen (2014 und 2024) hin, wobei im Gutachten mangels bodentechnischer Gutachten von Lastenfreiheit ausgegangen wurde. Abteilung III des Grundbuchs ist lastenfrei. Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren sachverständig auf insgesamt 8.700,00 € ermittelt (3.000,00 € für Fl.Nr. 504/2, 3.000,00 € für Fl.Nr. 505 und 2.700,00 € für Fl.Nr. 506). Angesichts der ungesicherten Erschließung von zwei Dritteln der Fläche, der Räumungserfordernisse und der massiven Restriktionen eignet sich das Objekt vorrangig als Arrondierungsfläche für Anlieger oder für Naturschutzzwecke.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Lfd. Nr. 1: Landwirtschaftsfläche Lfd. Nr. 2: Landwirtschaftsfläche Lfd. Nr. 3: Landwirtschaftsfläche

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges landwirtschaftliches Verkehrswertgutachten aus Dezember 2025 mit detaillierter Boden- und Schutzgebietsanalyse sowie amtliche Bekanntmachung und Deckseite vorhanden.
  • Vor-Ort-Besichtigung der Außenflächen und Vermessung der Teilbereiche durch den Sachverständigen am 16.01.2025 erfolgt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
K 0067/2024
Amtsgericht
Ingolstadt
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
21.12.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
8.700 €
Grundstücksfläche
3.330 m²
Anteilige Grundstücksfläche
3.330 m²
Bodenrichtwert
3 €/m²
Anteiliger Bodenwert
9.990 €3.330 m² × 3 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Leitenfeld
PLZ
85132
Ort
Schernfeld

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 28
Bodenrichtwert
3 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
3.330 m²
Anteiliger Bodenwert
9.990 €
Verkehrswert
8.700 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,87
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-1.290 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 28 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert9.990 €
Verkehrswert8.700 €
Zone
Landwirtschaftliche Flächen (Richtwertnummer 12511)
Rechenweg
Flächenanteil
3.330 m² Gesamtgrundstück = 3.330 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
3.330 m² × 3 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
3 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
3 €/m² / 3 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
8.700 € − 9.990 € = -1.290 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Eichstätt, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.10.2026, 00:20