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Symbolbild – Zwangsversteigerung Stellplatz/Garage in CelleSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Celle, Niedersachsen

Amtsgericht CelleAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 7 Tagen

Fr., 30.10.2026 · 08:45 Uhr

Verkehrswert

106.003 €

Wohnfläche

66 m²

Grundanteil

≈ 69,63 m²

Baujahr

1954

Himmelsberg 24, 29229 CelleKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1954 · Unklar

Zum Aufruf kommt ein im Wege der Zwangsvollstreckung zu versteigerndes Reihenmittelhaus in 29229 Celle (Himmelsberg 24). Das ca. 1954 errichtete Objekt weist eine Wohnfläche von ca. 66 m² auf, ist voll unterkellert und umfasst eine separate Garage (Flurstück 1158) sowie Miteigentumsanteile an Erschließungs- bzw. Wegparzellen. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 106.003,00 €, wovon 100.000,00 € auf das Wohngrundstück und 6.000,00 € auf die Garage entfallen. Die eingetragenen Rechte in Abteilung II Ziffer 1 und 2 sind gegenstandslos und werden gelöscht. Da im Verfahren bisher nur die amtliche Bekanntmachung und die Terminbestimmung vorliegen, sind Innenzustand und Modernisierungsgrad vor einer Gebotsabgabe vertieft zu prüfen.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich an handwerklich versierte Eigennutzer oder renditeorientierte Investoren, die ein bezahlbares Reihenmittelhaus mit Garage in Celle suchen. Vor dem Versteigerungstermin am 30.10.2026 sollte das vollständige Gutachten eingesehen werden, um Bauschäden, energetische Defizite und den Belegungsstatus verlässlich einzuschätzen. Bei einem überschaubaren Sanierungsaufwand bietet der günstige Verkehrswertansatz eine solide Ausgangsbasis für Wertsteigerungspotenziale.

Chancen

5

Risiken

5
  • Kein detailliertes Verkehrswertgutachten in den vorliegenden Akten, weshalb der bauliche Zustand unbekannt ist.

  • Historisches Baujahr ca. 1954 lässt ohne Nachweis von Modernisierungen erheblichen Sanierungs- und Dämmbedarf vermuten.

  • Aktueller Belegungs- und Vermietungsstatus sowie etwaige Mietrückstände sind aus den Unterlagen nicht ersichtlich.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Himmelsberg 24 in 29229 Celle und umfasst ein Reihenmittelhaus auf einem 151 m² großen Flurstück (Flurstück 1152), eine separate Garagenparzelle mit 17 m² (Flurstück 1158) sowie anteilige Miteigentumsanteile an Wegeflurstücken (1/4 an Flurstück 1154, 1/10 an Flurstück 1159 und 1/9 an Flurstück 1148). Das Wohnhaus wurde ca. im Jahr 1954 erbaut und verfügt über eine Wohnfläche von rund 66 m². Das Gebäude ist unterkellert und bietet neben der Wohnfläche zusätzliche Nutzfläche im Untergeschoss. Zum Zustand der Bausubstanz, dem energetischen Standard sowie der technischen Ausstattung liegen in den amtlichen Bekanntmachungsunterlagen keine detaillierten Gutachtenauszüge vor, weshalb von einem altersgemäßen Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf ausgegangen werden muss. Grundbuchlich ist das Objekt im Grundbuch von Celle Blatt 28671 verzeichnet. Laut amtlichem Hinweis sind die in Abteilung II unter den laufenden Nummern 1 und 2 eingetragenen Rechte gegenstandslos und werden im Zuge des Verfahrens gelöscht. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 106.003,00 €, wobei 100.000,00 € auf das Wohngrundstück, 6.000,00 € auf die Garage und jeweils symbolische 1,00 € auf die Wegeanteile entfallen. Für Kaufinteressenten stellt das Objekt eine interessante Gelegenheit im unteren Preissegment dar. Vor Abgabe eines Gebots im Versteigerungstermin am 30.10.2026 beim Amtsgericht Celle sollte zwingend Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten genommen werden, um Sanierungsrisiken und den Belegungsstatus abzusichern.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Bj. ca 1954, Wfl. ca. 66 qm, unterkellert, mit Garage und Weganteilen. Hinweis: Die Rechte in Abt. II/1 und II/2 sind gegenstandslos und werden gelöscht.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen nur die amtliche Bekanntmachung und die Terminbestimmung (Deckseite) vor. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten mit Zustands- und Mieteinschätzung fehlt im Datensatz.
  • Keine Besichtigungsangaben im vorliegenden Dokumentenauszug vorhanden.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0030 K 0011/2025
Amtsgericht
Celle
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
30.10.2026 · 08:45 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Stellplatz/Garage
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1954

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
106.003 €
Wohnfläche
66 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
1/4 an Flst. 1154, 1/10 an Flst. 1159, 1/9 an Flst. 1148
Anteilige Grundstücksfläche
69,63 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Himmelsberg
Hausnummer
24
PLZ
29229
Ort
Celle

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 1 Angabe

Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Celle, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 25.08.2026, 01:23