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Symbolbild – Zwangsversteigerung Stellplatz/Garage in Einbeck, VogelbeckSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Einbeck, Niedersachsen

Amtsgericht EinbeckAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 7 Tagen

Fr., 30.10.2026 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

4.900 €

Wohnfläche

24,13 m²

Grundstück

16,4 m²

Baujahr

1997

Rosenplänter 2, 37574 EinbeckKarteGoogle Maps
Belegung: Bewohnt vom derzeitigen EigentümerZustand: Renovierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1997 · Bewohnt vom derzeitigen Eigentümer

Bei dem Objekt handelt es sich um eine Kellergarage in Einbeck-Vogelbeck, die im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert wird. Die Garage ist vom Eigentümer selbst genutzt und nicht vermietet, der Verkehrswert beträgt 4.900 EUR. Die Nutzfläche der Garage beträgt 24,13 m², es besteht ein Renovierungsstau und die Maße sind nur für kleinere Fahrzeuge geeignet. Der Gutachter hatte nur teilweisen Zugang zum Objekt, da das Gemeinschaftseigentum nicht besichtigt werden konnte und kein Energieausweis vorliegt.

27

Biet-Score

Risikoreich · 27 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die beengten Platzverhältnisse der Garage und die Lage im Außenbereich von Vogelbeck können die Marktgängigkeit und Vermietbarkeit erschweren, was bei der Preisbildung berücksichtigt werden sollte. Eine potenzielle Chance liegt in der marktüblichen Miete von ca. 38 EUR/Monat, die eine Bruttorendite von über 9% verspricht, sofern die Vermietung gelingt. Vor einem Gebot sind die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung, die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens des Eigentümers sowie die rechtliche Klärung der Nutzungsmöglichkeiten im Außenbereich zu prüfen.

Chancen

4
  • Gute Verkehrsanbindung durch Nähe zur B3 und A7

Risiken

12
  • Insolvenzverfahren des Eigentümers eröffnet

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Zwangsversteigerungsobjekt ist eine Kellergarage in Einbeck-Vogelbeck mit einem Verkehrswert von 4.900 EUR. Die Wertermittlung erfolgte primär auf Basis des Ertragswertverfahrens, gestützt durch ein indirektes Vergleichswertverfahren, da nur wenige Vergleichsfaktoren zur Verfügung standen. Der Verkehrswert wurde zum Stichtag 02.07.2024 ermittelt. Die Garage hat eine Nutzfläche von 24,13 m² und wird derzeit vom Eigentümer selbst genutzt. Eine Vermietung findet nicht statt. Die marktübliche Miete wird auf ca. 38 EUR pro Monat geschätzt, was bei einer erfolgreichen Vermietung eine jährliche Bruttorendite von etwa 9,31 % auf den Verkehrswert ergeben würde. Die Jahresgesamtkosten für den Miteigentumsanteil der Garage beliefen sich 2023 auf 123,71 EUR, wobei ein Rücklagenanteil von 145,06 EUR zum 31.12.2023 vorhanden war. Der Zustand der Garage weist einen Renovierungsstau auf, jedoch keine offensichtlich wertrelevanten Schäden am Teileigentum. Eine Besonderheit ist die Wasseransammlung vor der Garage bei Starkregen. Die Maße der Garage (Breite 4,18 m, Höhe 2,04 m) schränken die Nutzbarkeit auf kleinere Fahrzeuge oder Zweiräder ein. Ein Energieausweis liegt nicht vor, und der Energiestandard wird als durchschnittlich für das Baualter angenommen. Die Stromabrechnung der Garage war bisher möglicherweise über den Allgemeinstrom geregelt, eine korrekte Abrechnung über Messgeräte ist ab 2024 geplant. Der Gutachter hatte am 02.07.2024 Zugang zur Innen- und Außenbesichtigung der Garage. Das Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses konnte jedoch nicht besichtigt werden. Die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen wurde nicht geprüft, und verdeckte Schäden können nicht ausgeschlossen werden. Die Bewertung basiert teilweise auf Annahmen und mündlichen Angaben des Eigentümers. Rechtlich ist die Veräußerung an die Zustimmung des Verwalters gebunden. Zudem wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Eigentümers eröffnet, und Baulasten liegen vor. Die Lage im Außenbereich bedeutet, dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, was eine rechtliche Klärung der Nutzung und Vermietung angeraten erscheinen lässt. Vor einem Gebot sollten die vollständigen Unterlagen, insbesondere Grundbuch, Teilungserklärung und WEG-Protokolle, detailliert geprüft werden, um alle rechtlichen und baulichen Risiken zu bewerten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Garage, Verkehrswert: 4.900 EUR
Text der Bekanntmachung

Einzelgarage

Belegung

Bewohnt vom derzeitigen Eigentümer

Hohes Risiko

Operativ ist das oft einer der kritischsten Fälle. Der Zuschlagsbeschluss kann häufig als Räumungstitel gegen den bisherigen Besitzer dienen, praktisch bleiben Zeitverlust, Kosten und Konflikte real.

Vor dem Gebot prüfen

  • Übergabe- und Räumungsstrategie festlegen
  • Räumungsdauer und Kosten kalkulieren
  • Keine Zahlung ohne Räumung, Schlüssel und Protokoll
  • Fotos, Zählerstände und Schlüsselliste vorbereiten
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Zuschlagsbeschluss ist nach § 93 ZVG grundsätzlich ein Titel für Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer. Das gilt nicht ohne Weiteres gegen Personen mit fortbestehendem Recht, etwa wirksame Mieter.
In der Praxis
Typische Risiken sind verweigerte Übergabe, Gerichtsvollzieher, fehlende Schlüssel, emotionale Eskalation, Schäden, Verwahrlosung oder Vandalismus.
Für das Gebot
Deutlichen Sicherheitsabschlag einpreisen: Zeitverlust, Rechtskosten, Mietausfall, Räumung und mögliche Schäden gehören in die Gebotsgrenze.

Quelle des Status: KI-/Unterlagenanalyse. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Grunddienstbarkeit - Leitungsrecht/-duldungsrecht, Wasserleitungsrecht (Abt. II Nr. 1)

  • Recht / Last

    Grunddienstbarkeit - Leitungsrecht/-duldungsrecht, Abwasserleitungsrecht (Abt. II Nr. 2)

  • Recht / Last

    Grunddienstbarkeit - Wege-/Geh-/Fahrrecht, Wegerecht (Abt. II Nr. 3)

  • Recht / Last

    Widerspruch gegen die Löschung des in Vogelbeck Band 12 Blatt 310 eingetragen gewesenen Wegerechts Abt. II Nr. 2 (Abt. II Nr. 4 und 5)

  • Recht / Last

    Grunddienstbarkeit - Wege-/Geh-/Fahrrecht (Abt. II Nr. 6 und 7)

  • Recht / Last

    Verfügungsbeschränkung - Zwangsverwaltungsvermerk, Die Zwangsversteigerung ist angeordnet worden (22 K 8/24) (Abt. II Nr. 10)

  • Recht / Last

    Verfügungsbeschränkung - Konkurs-/Insolvenz-/Zwangsversteigerungsvermerk, Über das Vermögen des Eigentümers ist am 03.05.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden (71 IN 17/24 EIN) (Abt. II Nr. 11)

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.04.2024 in das Grundbuch eingetragen.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Eintragungen in Abteilung II sind laut Gutachten nicht wertrelevant.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Schuldverhältnisse in Abteilung III werden im Gutachten nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass diese beim Verkauf gelöscht oder ausgeglichen werden.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen, da das Grundstück im Außenbereich liegt und kein Bebauungsplan vorhanden ist. Eine Nutzung bzw. Vermietung des Objektes kann Probleme bereiten, da eine privilegierte Nutzung bedingt ist. Eine rechtliche Klärung ist angeraten.

Alle Angaben22 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0022 K 0008/2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Einbeck
Bundesland
Niedersachsen

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
30.10.2026 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Baujahr
1997KI

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
Wohnfläche
KI
Nutzfläche
KI
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert
21 €/m²
Gesamtbodenwert
344 €16,4 m² × 21 €/m²

Ohne Angabe: Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Rosenplänter
Hausnummer
2
PLZ
37574
Ort
Einbeck
Stadtteil
Vogelbeck
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 7 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Bewertungshinweise
Bewertungsmethoden

Rechte 5 Angaben

Baulasten
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
Zustimmung / Genehmigung
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 7 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis
Marktübliche Monatsmiete
Marktübliche Jahresmiete
Brutto-Rendite Markt
Mietdelta jährlich
Mietdelta monatlich

Zustand 4 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung
Dämmung

WEG 1 Angabe

WEG-Themen

Grundstück 1 Angabe

Grundstück / Lage

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Niedersachsen
Bodenrichtwert
21 €/m²
amtlicher Bodenrichtwert (BORIS)
Grundstücksfläche
16,4 m²
Basis für den Bodenwert
Gesamtbodenwert
344 €
16,4 m² × 21 €/m²
Verkehrswert
4.900 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
14,23
299 €/m² / 21 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
4.556 €

Quelle: BORIS Niedersachsen · Stichtag 01.01.2026© GDI-NI, dl-de/by-2-0

Bodenrichtwert beim Anbieter ansehen

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert344 €
Gebäudeanteil4.556 €
Verkehrswert4.900 €
Nutzung
Mischgebiet
Zustand
baureifes Land
Zone
05904175 · Rosenplänter (Vogelbeck)
Lage
Vogelbeck, Einbeck ST
Rechenweg
Grundstücksfläche
16,4 m²
Gesamtbodenwert
16,4 m² × 21 €/m²
Verkehrswert je m² Boden
299 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
299 €/m² / 21 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
4.900 € − 344 € = 4.556 €

Bodenwert = Fläche × BRW. Gebäudeanteil = Verkehrswert − Bodenwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Northeim, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.05.2026, 11:14