ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 82 TagenDo., 14.01.2027 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
12.500 €
Grundanteil
≈ 30,58 m²
Baujahr
1964
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein 1/52 Miteigentumsanteil an dem 1.590 m² großen Grundstück Inrather Straße 321 in 47803 Krefeld (Inrath), verbunden mit dem Sondernutzungsrecht am Tiefgaragenstellplatz Nr. 47. Das Gebäude wurde ca. 1964 errichtet und weist eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von rund 10 Jahren auf. Der bauliche Zustand ist renovierungsbedürftig mit sichtbaren Feuchteerscheinungen sowie Beton- und Rissbildungen. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 12.500,00 € auf Basis des Ertragswertverfahrens bei einer angesetzten Marktmiete von 50,00 € monatlich. Die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind infolge einer früheren Zuschlagsversagung weggefallen.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt kommt vor allem für Kapitalanleger oder Eigennutzer aus der direkten Nachbarschaft in Betracht, die einen Stellplatz zur Eigennutzung oder einfachen Nachvermietung suchen. Der Erwerb ist jedoch mit dem Risiko künftiger Sonderumlagen für die Sanierung der ca. 1964 erbauten Tiefgarage (Feuchtigkeitsschäden, Betonabplatzungen) behaftet. Zudem sollten Bietinteressenten die genauen mietvertraglichen Bindungen und die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft vor Gebotsabgabe bei der Hausverwaltung prüfen.
Chancen
Nachfrage nach gesicherten Parkflächen durch die dichte Mehrfamilienhausbebauung im direkten Wohnumfeld vorhanden.
Geringer absoluter Kapitalaufwand im Vergleich zu Wohn- oder Teileigentumseinheiten.
Risiken
Rissbildungen und defekte Beleuchtung an den Zufahrtswänden deuten auf Instandhaltungsrückstau im Gemeinschaftseigentum hin.
Ausführliches Dossier
Versteigert wird ein 1/52 Miteigentumsanteil an dem 1.590 m² großen Grundstück Flurstück 472 (Flur 10) in der Inrather Straße 321 in 47803 Krefeld, Stadtteil Inrath. Der Anteil ist mit dem ausschließlichen Sondernutzungsrecht am Wageneinstellplatz Nr. 47 in der dortigen Tiefgarage (insgesamt 52 Stellplätze) verknüpft. Die Lage im nördlichen Stadtgebiet Krefelds zeichnet sich durch Mehrfamilienhausbebauung, eine gute Nahversorgung und Straßenbahnanbindung an der Hülser Straße aus. Das Tiefgaragengebäude wurde ca. 1964 in Stahlbetonbauweise errichtet und verfügt über ein begrüntes Flachdach sowie ein elektrisch betriebenes Decken-Sektionaltor. Der Sachverständige stuft den baulichen Zustand als baujahrtypisch durchschnittlich, jedoch renovierungsbedürftig ein. Bei der Besichtigung wurden Feuchteerscheinungen an Wänden und Decke, Risse in den Wänden der Zufahrt, defekte Einbauleuchten sowie Schäden am Betonboden festgestellt. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird auf rund 10 Jahre taxiert. In Abteilung II des Grundbuchs ist die wechselseitige Benutzungsregelung samt Ausschluss der Gemeinschaftsaufhebung eingetragen. Baulasten oder Altlastenverdachte bestehen laut Auskünften der Stadt Krefeld nicht. Auf dem Deckblatt des Gutachtens ist ein Mietvertrag vermerkt, konkrete Ist-Mietdaten werden im Gutachtentext jedoch nicht beziffert. Da der Zuschlag in einem früheren Termin versagt wurde, sind die Wertgrenzen der §§ 74a und 85a ZVG nicht mehr anzuwenden. Bei einem festgesetzten Verkehrswert von 12.500,00 € und einer nachhaltig erzielbaren Monatsmiete von 50,00 € (Jahresrohertrag 600,00 €) bietet der Stellplatz eine überschaubare Einstiegsinvestition. Interessenten müssen jedoch einkalkulieren, dass bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums entsprechende Umlagen anfallen können.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermietet
- Innen + außen
Laut Sachverständigengutachten handelt es sich um einen renovierungsbedürftigen Tiefgaragenstellplatz, tatsächliches Gebäudebaujahr: ca. 1964 Kein Ansprechpartner! Sicherheitsleistung: Kontoverbindung ZZJ Hamm, IBAN: DE08 300 500 00000 147 4816, LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Krefeld, Geschäftszeichen: Sicherheit, Datum der Versteigerung
Belegung
vermietet
Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0420 K 0058/2023
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 14.01.2027 · 09:00 Uhr
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Objekt
- Stellplatz/Garage
- Vermietet
- Innen + außen
- 1964
Flächen & Wert
- 12.500 €
- 1/52
- 30,58 m²
- 360 €/m²
- 11.009 €30,58 m² × 360 €/m² · MEA 1,923 %
Lage
Karte- Inrather Str.
- 321
- 47803
- Krefeld
- Inrath
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 360 €/m²
- 30,58 m²
- 11.009 €
- 12.500 €
- 1,14
- 1.491 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 16. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.