Definition
Was ist die Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung ist eine Bietersicherheit im Zwangsversteigerungsverfahren. Sie kann von Beteiligten verlangt werden, deren Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt würde. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 67–70 ZVG.
Die Sicherheitsleistung ist Teil des Eigenkapitals, muss aber separat als liquides Geld am Termintag vorhanden sein – sie kann nicht aus dem Finanzierungsdarlehen gedeckt werden.
Zeitpunkt
Wann wird Sicherheitsleistung verlangt?
Nach § 67 ZVG kann ein Beteiligter, dessen Recht durch Nichterfüllung des Gebots beeinträchtigt würde, Sicherheitsleistung verlangen. Das Verlangen muss sofort nach Abgabe des Gebots erfolgen.
In der Praxis ist die Sicherheitsleistung bei nahezu jedem Termin relevant. Wer unvorbereitet erscheint, riskiert, dass sein Gebot zurückgewiesen wird.
Höhe & Form
Höhe und Form der Sicherheitsleistung
| Punkt | Erklärung |
|---|---|
| Höhe | Grundsätzlich 10 % des Verkehrswerts nach § 68 ZVG |
| Barzahlung | Nach § 69 ZVG ausgeschlossen |
| Schecks | Bestimmte Bundesbank- oder Verrechnungsschecks möglich |
| Überweisung | Muss vor dem Termin auf dem Konto der Gerichtskasse eingehen |
| Fehlende Sicherheit | Gebot kann zurückgewiesen werden |
Ablauf
Sicherheitsleistung im Verfahrensablauf
| Phase | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1–2 Wochen vor Termin | Betrag berechnen und Zahlungsart klären |
| Vor dem Termin | Überweisung rechtzeitig veranlassen, falls diese Form gewählt wird |
| Im Termin | Nachweis bereithalten |
| Nach Gebot | Sicherheitsleistung kann sofort verlangt werden |
| Bei fehlender Leistung | Gebot kann zurückgewiesen werden |
Zahlungsarten
Zulässige und problematische Zahlungsarten
| Zahlungsart | Einordnung |
|---|---|
| Überweisung an Gerichtskasse | Muss vor dem Termin eingegangen sein |
| Bundesbankscheck | Unter Voraussetzungen geeignet |
| Verrechnungsscheck | Unter Voraussetzungen geeignet |
| Bargeld | Ausgeschlossen |
| Private Zahlungszusage | Nicht ausreichend |
| EC-/Kartenzahlung | Regelmäßig nicht vorgesehen |
Zahlenbeispiele
Sicherheitsleistung: konkrete Zahlenbeispiele
| Verkehrswert | 10 % Sicherheitsleistung |
|---|---|
| 100.000 Euro | 10.000 Euro |
| 180.000 Euro | 18.000 Euro |
| 250.000 Euro | 25.000 Euro |
| 400.000 Euro | 40.000 Euro |
| 750.000 Euro | 75.000 Euro |
Basis: Verkehrswert aus der Terminsbestimmung (§ 68 ZVG). Stand: April 2026.
& Bargebot
Sicherheitsleistung und Bargebot
§ 68 ZVG enthält eine wichtige Schutzlogik: Die Sicherheit beträgt grundsätzlich ein Zehntel des Verkehrswerts. Übersteigt die Sicherheit das Bargebot, ist der überschießende Betrag freizugeben.
Das ist besonders bei niedrigem Bargebot und hohen bestehenbleibenden Rechten relevant. Wer das Bargebot und die Sicherheitsleistung nicht sauber voneinander trennt, kann die Finanzierungsplanung unterschätzen.
Mehr dazu: Bargebot erklärt →
Praxischeck
Praxischeck vor dem Termin
Praxisfall
Ein Bieter plant 25.000 Euro Sicherheitsleistung. Der Termin ist Montag. Er überweist erst Freitagmittag. Wenn das Geld nicht rechtzeitig bei der Gerichtskasse eingegangen ist und Sicherheit verlangt wird, kann sein Gebot zurückgewiesen werden.
- ✓Verkehrswert aus Terminsbestimmung geprüft.
- ✓10-Prozent-Betrag berechnet.
- ✓Gerichtskasse und Verwendungszweck geprüft.
- ✓Überweisungsfrist mit Bank abgestimmt.
- ✓Nachweis zum Termin mitgenommen.
- ✓Finanzierung und Sicherheitsleistung getrennt geplant.
Typische Fehler
Häufige Fehler bei der Sicherheitsleistung
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Bargeld mitbringen | Barzahlung ist ausgeschlossen |
| Überweisung zu spät auslösen | Gebot kann zurückgewiesen werden |
| Nur Kaufpreis finanzieren | Sicherheitsleistung fehlt an Termintag |
| Sicherheitsleistung mit Anzahlung verwechseln | Verfahrensrechtlich andere Funktion |
FAQ
Häufige Fragen zur Sicherheitsleistung
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
Grundsätzlich 10 % des in der Terminsbestimmung festgesetzten Verkehrswerts nach § 68 ZVG.
Kann ich die Sicherheitsleistung bar zahlen?
Nein. § 69 ZVG schließt Barzahlung aus. Zulässig sind bestimmte Schecks sowie rechtzeitige Überweisung an die Gerichtskasse.
Was passiert, wenn ich keine Sicherheitsleistung erbringen kann?
Wenn Sicherheitsleistung verlangt wird und Sie diese nicht erbringen können, kann Ihr Gebot zurückgewiesen werden.
Zählt die Sicherheitsleistung zum Eigenkapital?
Ja, sie ist Teil des Eigenkapitals. Sie muss aber separat als liquides Geld vorhanden sein – nicht aus dem Darlehen finanziert.
Wann muss die Überweisung bei der Gerichtskasse eingegangen sein?
Vor dem Versteigerungstermin. Wer erst am Termintag überweist, ist in der Regel zu spät.
Quellen & Grundlagen
ZVG §§ 67–70 (Sicherheitsleistung, Höhe, Form und Folgen fehlender Leistung). Stand: April 2026.