Abschnitt 1
Was steht in § 49 ZVG?
§ 49 ZVG regelt, welche Teile durch Zahlung zu berichtigen sind. Außerdem ist das Bargebot ab Zuschlag mit 4 % p.a. zu verzinsen. Für Käufer ist das wichtig, weil aus dem Zuschlag Zahlungs- und Zinsfolgen entstehen.
Abschnitt 2
Unterschied: Bargebot und Meistgebot
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Meistgebot | Höchstes Gebot im Termin |
| Geringstes Gebot | Mindeststruktur aus Kosten/Rechten |
| Bargebot | Durch Zahlung zu berichtigender Teil |
| Bestehenbleibende Rechte | Nicht bar zu zahlen, aber wirtschaftlich relevant |
Abschnitt 3
Beispiel
Ein Meistgebot liegt bei 220.000 Euro. Das Bargebot ist der Teil, der tatsächlich gezahlt und ab Zuschlag verzinst werden muss. Bestehenbleibende Rechte können zusätzlich wirtschaftlich relevant sein, ohne Teil des Bargebots zu sein.
Abschnitt 4
Bargebot im Zahlungsablauf
Das Bargebot ist für die Liquiditätsplanung besonders wichtig, weil es vor dem Verteilungstermin zu berichtigen ist und ab Zuschlag verzinst wird. Wer nur das Meistgebot kalkuliert, übersieht möglicherweise Zinsen, Fristen und die Trennung von Bargebot und übernommenen Rechten.
Abschnitt 5
Beispiel mit Zahlungslogik
| Position | Betrag |
|---|---|
| Geringstes Gebot | 90.000 Euro |
| Darin bestehenbleibendes Recht | 70.000 Euro |
| Bar zu deckender Teil | 20.000 Euro |
| Meistgebot | 210.000 Euro |
| Übersteigender Betrag | 120.000 Euro |
| Bargebot (vereinfacht) | 140.000 Euro |
Vereinfachtes Beispiel. Es zeigt, dass Bargebot und wirtschaftliche Gesamtbelastung auseinanderfallen können.
Abschnitt 6
Bargebot, Zinsen und Finanzierung
| Thema | Bedeutung |
|---|---|
| Verzinsung | Bargebot ist ab Zuschlag zu verzinsen |
| Zahlungsplanung | Finanzierung muss rechtzeitig verfügbar sein |
| Nebenkosten | Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten zusätzlich prüfen |
| Bestehenbleibende Rechte | Nicht automatisch Teil des Bargebots |
| Verteilungstermin | Zahlungsfrist im Blick behalten |
Abschnitt 7
Praxischeck
- 1Bargebot verstanden.
- 2Zinslauf ab Zuschlag berücksichtigt.
- 3Finanzierung rechtzeitig bereitgestellt.
- 4Bestehenbleibende Rechte zusätzlich bewertet.
- 5Gesamtkapitalbedarf statt nur Gebot gerechnet.
Abschnitt 8
Bargebot und 4-%-Verzinsung nach § 49 ZVG
§ 49 ZVG ordnet an, dass das Bargebot von dem Zuschlag an mit vier vom Hundert zu verzinsen ist. Für Käufer bedeutet das: Nicht nur die Zahlungshöhe, sondern auch der Zeitraum bis zur Zahlung bzw. Hinterlegung beeinflusst die Liquidität.
| Bargebot | 4 % Jahreszins | 30 Tage | 60 Tage |
|---|---|---|---|
| 100.000 Euro | 4.000 Euro | ca. 329 Euro | ca. 658 Euro |
| 250.000 Euro | 10.000 Euro | ca. 822 Euro | ca. 1.644 Euro |
| 500.000 Euro | 20.000 Euro | ca. 1.644 Euro | ca. 3.288 Euro |
Näherungsrechnung. Genaue Berechnung richtet sich nach Zuschlagstag und Zahlungseingang beim Gericht.
Abschnitt 9
Häufige Fehler
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Bargebot und Gesamtaufwand verwechseln | Kosten unterschätzt |
| Verzinsung ab Zuschlag ignorieren | Liquiditätsplanung falsch |
| Zahlungstermin nicht beachten | Verfahrensrisiko |
| Bestehenbleibende Rechte nicht einrechnen | Falsches Maximalgebot |
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Quellen & Rechtsgrundlage
- ZVG § 49 – Bargebot und Verzinsung ab Zuschlag
Stand: April 2026