Amtsgericht im Ueberblick
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist eines der Stadtteilgerichte des Amtsgerichts Hamburg und für den Bezirk Harburg im Süden der Hansestadt zuständig. Es handelt sich um die eigenständige Zweigstelle in Harburg, nicht um die Standorte St. Georg oder Barmbek. Zu den Aufgaben zählen unter anderem Zivil-, Familien-, Nachlass- und Betreuungssachen sowie Zwangsversteigerungsverfahren.