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Symbolbild – Zwangsversteigerung Doppelhaushälfte in Bergheim, KentenSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungDoppelhaushälfte in Bergheim, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht BergheimAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 3 Tagen

Mo., 26.10.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

316.000 €

Wohnfläche

128 m²

Grundstück

587 m²

Baujahr

1932

Blumenstraße 19, 50126 BergheimKarteGoogle Maps
Zustand: Sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Doppelhaushälfte · Bj. 1932

Das Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte in Bergheim-Kenten wird im Wege der Zwangsvollstreckung zum Verkehrswert von 316.000 € versteigert. Das Objekt aus dem Baujahr 1932 mit ca. 128 m² Wohnfläche und 587 m² Grundstücksfläche konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Der Zustand basiert auf äußeren Eindrücken, Bauakte und Annahmen, wobei ein teilausgebautes Dachgeschoss ohne Baugenehmigung und eine ältere Ölzentralheizung bekannt sind. Ein Energieausweis liegt nicht vor.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Angesichts des fehlenden Innenzugangs und des ungeklärten Zustands des teilausgebauten Dachgeschosses ist eine hohe Preisdisziplin für Investoren unerlässlich. Die ältere Ölheizung und der fehlende Energieausweis deuten auf potenzielle Investitionsbedarfe im Bereich Energieeffizienz hin. Vor Gebotsabgabe sollten unbedingt die vollständigen Gutachtenunterlagen eingesehen, die Legalität des Dachgeschosses geprüft und die Innenbesichtigung angestrebt werden, um verdeckte Mängel und den tatsächlichen Sanierungsbedarf einpreisen zu können.

Chancen

4

Risiken

11

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 4 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Amtsgericht Bergheim versteigert am 26. Oktober 2026 um 10:00 Uhr ein Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte in der Blumenstraße 19, 50126 Bergheim-Kenten, im Wege der Zwangsvollstreckung. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 316.000 €. Dieser Wert setzt sich aus Teilwerten von 198.000 € für Flurstück 36/18 und 118.000 € für Flurstück 37/18 zusammen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Wertermittlung erfolgte primär nach dem Sachwertverfahren, ergänzt durch eine Plausibilisierung mittels Vergleichswertverfahren, das jedoch aufgrund fehlender Daten nur als Trendwert dienen konnte. Das Objekt aus dem Baujahr 1932 verfügt über eine Wohnfläche von rund 128 m² auf einem insgesamt 587 m² großen Grundstück. Es besteht aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und einem teilausgebauten Dachgeschoss. Die vorhandene Bebauung entspricht überwiegend dem bauzeittypischen Standard. Angaben zu Mietverhältnissen oder der tatsächlichen Nutzung durch die Bewohner (Eheleute H. mit Tochter) sind dem Sachverständigen nicht bekannt, sodass keine Ist- oder Marktmieten ermittelt werden konnten. Der bauliche Zustand konnte aufgrund fehlenden Innenzugangs nicht verbindlich beurteilt werden. Es wird ein bauzeittypischer Standard unterstellt, mit vereinzelten Modernisierungen im Rahmen der laufenden Instandhaltung. Ein objektivierbarer Abschlag für Baumängel oder Instandhaltungsrückstau wurde nicht vorgenommen. Das Dachgeschoss ist teilausgebaut, jedoch konnte keine Baugenehmigung dafür nachgewiesen werden. Die Beheizung erfolgt über eine ältere Ölzentralheizung. Ein Energieausweis liegt nicht vor, und es wurden keine Untersuchungen zu GEG, EnEV oder TrinkwV durchgeführt. Der Sachverständige konnte das Objekt am 11.09.2025 nur von außen besichtigen, da der Bewohner den Zutritt verweigerte. Die Wertermittlung basiert daher auf dem äußeren Eindruck, der Bauakte, Luftbildern und mündlichen Angaben des Bewohners. Die Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen sowie die Legalität des Dachgeschossausbaus konnten nicht abschließend beurteilt werden. Diese Unwägbarkeiten und Risiken sind vom Bieter bei der Gebotsabgabe zu berücksichtigen. Im Grundbuch sind keine Lasten oder Beschränkungen außer dem Zwangsversteigerungsvermerk vom 27.05.2025 eingetragen. Eine Baulast ist ebenfalls nicht verzeichnet. Eine frühere Bergschadensgefährdung im hinteren Grundstücksbereich ist bekannt, die Störung gilt jedoch seit 2002 als nicht mehr bewegungsaktiv. Vor Gebotsabgabe sollten Bieter die vollständigen Gutachtenunterlagen beim Amtsgericht einsehen, um alle Details zu prüfen und die Risiken der fehlenden Innenbesichtigung sowie der ungeklärten Legalität des Dachgeschosses zu bewerten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Einfamilienhaus, Objektart: Doppelhaushälfte

Ohne Angabe: Nutzung

Text der Bekanntmachung

Die Bewertungsgrundstücke der Gemarkung Kenten, Flur 15, Flurstücke 36/18 und 37/18 bilden zusammen eine wirtschaftliche Grundstückseinheit. Das straßenwärtige Grundstück Flurstück 36/18 ist mit einem Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte bebaut, bestehend aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und teilausgebautem Dachgeschoss. Baujahr 1932 , Größe 587 qm

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: keine belastbare Statusangabe. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Zwangsversteigerungsvermerk, eingetragen am 27.05.2025 (Amtsgericht Bergheim, 32 K 018/25).

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Der Zwangsversteigerungsvermerk in Abteilung II/3 wird kein eigener Werteinfluss beigemessen.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Berechtigte müssen Rechte, die nicht im Grundbuch vermerkt oder später als der Versteigerungsvermerk eingetragen wurden, spätestens im Versteigerungstermin vor Gebotsabgabe anmelden und glaubhaft machen.

Alle Angaben20 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0032 K 0018/2025
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Bergheim

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
26.10.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Doppelhaushälfte
Objektzustand
KI
Besichtigungsstatus
KI
Baujahr

Ohne Angabe: Nutzungsart, Vermietungsstatus

Flächen & Wert

Verkehrswert
Wohnfläche
KI
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert
420 €/m²
Gesamtbodenwert
246.540 €587 m² × 420 €/m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Blumenstraße
Hausnummer
19
PLZ
50126
Ort
Bergheim
Stadtteil
Kenten
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 13 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Abschlag fehlender Drempel (Teilausbau Dachgeschoss)
Abschlag für Baumängel und Bauschäden (Instandhaltungsrückstau)
Anpassung Bodenrichtwert für Grundstücksgröße
Bewertungshinweise
Bewertungsmethoden
Differentieller Bodenwertanteil
Flurstück 36/18
Flurstück 37/18
Summe Teilwerte

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Baulasten
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis

Zustand 4 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung
GEG / Energie

Grundstück 1 Angabe

Grundstück / Lage

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Marktspanne 2.460 bis 3.440 Euro, typisch 3.100 Euro. Mittlere Hälfte der vergleichbaren Zwangsversteigerungen 1.697 bis 2.480 Euro, Median 2.386 Euro. 7 Vergleichsfälle zwischen 1.022 und 3.111 Euro pro Quadratmeter, 0 davon mit ähnlichem Zustand. Jeder Vergleichsfall ist ein Schalter und zeigt seine Eckdaten; mit den Pfeiltasten wechseln Sie zwischen den Fällen.
Punkte anordnen nach

Dieses Objekt

Ohne Wohnflächenangabe im Gutachten lässt sich kein Preis je m² berechnen. Das Objekt ist deshalb nicht in der Grafik eingezeichnet; die Spannen darunter gelten trotzdem.

Üblicher Marktpreis · Bergheim

3.100 €/m²typischer Wert

Spanne
2.460 – 3.440 €/m²
Quelle
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis (Gutachterausschuss)
Stand
2026

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

2.386 €/m²Median · 8 Fälle

Spanne
1.697 – 2.480 €/m² mittlere Hälfte
Quelle
eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte)
Stand
letzte 12 Monate
Grundlage der Zahlen, Vergleichsgruppe und Miete

Üblicher Marktpreis · Bergheim

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser
Grundlage
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Stadtgebiet
Grundlage
8 Objekte einschließlich dieses Objekts; der Zustand liegt für 6 der 8 vor

Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe

Baujahr
hier 1932Gruppe 1950

Zustandsskala 1–7

dieses Objekt: unbewertet · Vergleichsgruppe: renovierungsbedürftig / einfach

Ortsübliche Miete (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 8,84 – 13,64 €/m² im Monat, typisch 11,08 €/m² · Stadt Bergheim (Mietspiegel), 1. Halbjahr 2026

7 von 8 Vergleichsobjekten anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert; gleichmäßig über die Preisspanne ausgewählt
Vergleichsobjekte mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, gerichtlich festgesetztem Verkehrswert, Preis je Quadratmeter und Versteigerungstermin
LageObjektartBaujahrFlächeZustandVerkehrswertgerichtlich festgesetztje m²Termin
Pliesmühlenstraße, Quadrath-IchendorfGarage, Einfamilienhaus1900123 m²abrissreif126.000 €1.022 €14.01.2027
Behringstraße, Quadrath-IchendorfEinfamilienhaus, Doppelhaushälfte—117 m²durchschnittlich187.500 €1.605 €04.11.2026
Abts-Acker-Straße, Oberaußem-FortunaReihenhaus, Garage, Reihenhaus, Garage, Garage auf separatem Grundstück, Garage auf separatem Grundstück—92 m²unbewertet159.000 €1.728 €03.08.2026
Martin-Vetten-Straße, GleschZweifamilienhaus, Kfz-Stellplatz, Doppelhaushälfte1954154 m²sanierungsbedürftig361.000 €2.340 €12.11.2026
Römerstraße, ThorrEinfamilienhaus195080 m²durchschnittlich194.000 €2.431 €02.12.2026
Schulstraße, BergheimGarage, Einfamilienhaus1954119 m²renovierungsbedürftig / einfach299.000 €2.513 €10.12.2026
Dieselstraße, BergheimEinfamilienhaus—89 m²unbewertet275.900 €3.111 €01.07.2026

Rohdaten aus den Verkehrswertgutachten dieser Verfahren, ungefiltert und ungerundet außer bei der Anzeige. Der Verkehrswert ist die gutachterliche Schätzung zum Stichtag — nicht das Meistgebot und nicht der Zuschlag.

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Stadtgebiet), Zeitraum von 12 Monaten, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS NRW
Bodenrichtwert
420 €/m²
amtlicher Bodenrichtwert (BORIS)
Grundstücksfläche
587 m²
Basis für den Bodenwert
Gesamtbodenwert
246.540 €
587 m² × 420 €/m²
Verkehrswert
316.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,28
538 €/m² / 420 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
69.460 €

Quelle: BORIS NRW · Stichtag 01.01.2026

Bodenrichtwert beim Anbieter ansehen

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert246.540 €
Gebäudeanteil69.460 €
Verkehrswert316.000 €
Nutzung
allgemeines Wohngebiet
Zustand
baureifes Land
Zone
2046 · 30600
Lage
Bergheim, Bergheim, 50126
Rechenweg
Grundstücksfläche
587 m²
Gesamtbodenwert
587 m² × 420 €/m²
Verkehrswert je m² Boden
538 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
538 €/m² / 420 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
316.000 € − 246.540 € = 69.460 €

Bodenwert = Fläche × BRW. Gebäudeanteil = Verkehrswert − Bodenwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Erft-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 28.04.2026, 09:07