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ZwangsversteigerungZweifamilienhaus in Bergheim, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht BergheimAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 20 Tagen

Do., 12.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

361.000 €

Wohnfläche

154,25 m²

Grundstück

519 m²

Baujahr

1954

Martin-Vetten-Straße 16, 50126 BergheimKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich vermietetZustand: Stark sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Zweifamilienhaus · + 1 Stellplatz · Bj. 1954 · vermutlich vermietet

Bei dem Objekt handelt es sich um ein einseitig angebautes Zweifamilienhaus in Bergheim-Glesch, bestehend aus einem unterkellerten Altbau (Baujahr ca. 1954, Dachgeschoss ausgebaut) und einem neueren, zweigeschossigen Anbau (Baubeginn ca. 2020). Das Objekt hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 154,25 m² auf einem 519 m² großen Grundstück. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 361.000,00 €, wobei ein Sicherheitsabschlag von 10 % wegen der fehlenden Innenbesichtigung berücksichtigt wurde. Der bauliche Zustand ist leicht vernachlässigt und der Anbau ist noch nicht vollständig fertiggestellt.

21

Biet-Score

Sehr riskant · 21 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Dieses Objekt eignet sich vor allem für erfahrene Projektentwickler oder handwerklich versierte Investoren, die bereit sind, das erhebliche Risiko fehlender Bauunterlagen und des unbekannten Innenzustands einzugehen. Die große Chance liegt in der potenziellen Bebaubarkeit des nordwestlichen Grundstücksteils und der Fertigstellung des modernen Anbaus zur Nutzung als Zweifamilienhaus. Aufgrund der unklaren baurechtlichen Genehmigungslage des Anbaus sollte vor dem Bieten dringend eine Voranfrage beim Bauamt gestellt werden. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert von 361.000 € bietet bei entsprechendem Preisnachlass im Versteigerungstermin eine solide Einstiegsbasis.

Chancen

6
  • Großzügige Gesamtwohnfläche von ca. 154,25 m² aufgeteilt auf zwei separate Wohneinheiten.

Risiken

6
  • Keine Innenbesichtigung möglich: Der genaue Zustand und die Ausstattung der Innenräume sind vollständig unbekannt.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

### Objekt & Lage Das Zwangsversteigerungsobjekt in der Martin-Vetten-Straße 16 in Bergheim-Glesch umfasst ein einseitig angebautes Zweifamilienhaus (Doppelhaushälfte) auf einem 519 m² großen Grundstück. Das Gebäude besteht aus einem eingeschossigen, unterkellerten Altbau aus dem Jahr ca. 1954 mit ausgebautem Dachgeschoss und einem zweigeschossigen, unterkellerten Anbau, mit dessen Errichtung ca. 2020 begonnen wurde. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 154,25 m², wovon ca. 88,25 m² auf den Altbau und geschätzte 66 m² auf den Anbau entfallen. Die Lage am südwestlichen Ortsrand zeichnet sich durch eine ruhige Einbahnstraße aus, ist jedoch direkt durch eine unmittelbar angrenzende Bahnstrecke beeinträchtigt. Regionale Anbindungen an die A61 sowie den ÖPNV sind gut erreichbar. ### Zustand & Ausstattung Der bauliche Zustand des Gesamtobjekts wird als leicht vernachlässigt beschrieben. Während am Altbau in der Vergangenheit Modernisierungen wie die Erneuerung der Dacheindeckung mit Wärmedämmung sowie der Austausch der Fenster vorgenommen wurden, ist der neuere Anbau noch nicht vollständig fertiggestellt. Hier fehlen unter anderem Teile des Außenputzes, ordnungsgemäße Fensterbeiarbeitungen, Fensterbänke sowie Fallrohre der Dachentwässerung; zudem ist die Hauseingangstreppe lediglich provisorisch ausgeführt. Die Außenanlagen befinden sich in einem verwilderten Zustand und sind mit Baumaterialien und Unrat belastet. Eine Innenbesichtigung war dem Sachverständigen nicht möglich. ### Rechte/Lasten & Risiken Ein massives Risiko stellt das vollständige Fehlen baubehördlicher Unterlagen für den im Jahr 2020 begonnenen Anbau bei der Stadt Bergheim dar. Dadurch besteht Unklarheit über die baurechtliche Genehmigungssituation. Zudem wurden die Erweiterungen noch nicht in die Liegenschaftskarte eingemessen, wozu eine gesetzliche Pflicht besteht. Ein weiteres erhebliches Risiko ist der unbekannte Zustand der Innenräume aufgrund der verweigerten Besichtigung. Der Verkehrswert wurde unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 10 % auf den ermittelten Sachwert auf 361.000,00 € festgesetzt. ### Investitionsfazit Für risikoaffine Investoren mit handwerklichem Fokus stellt die Immobilie eine interessante Projektmöglichkeit dar. Das größte Entwicklungspotenzial bietet die planungsrechtliche Option, den nordwestlichen Teil des 519 m² großen Grundstücks mit einem weiteren Wohnhaus zu bebauen. Vor einem Gebot im Versteigerungstermin am 12. November 2026 sollte jedoch die Genehmigungsfähigkeit des bestehenden Anbaus detailliert geprüft werden, um das Risiko eines Rückbaugebots oder teurer Nachgenehmigungen zu minimieren.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Bei der Immobilie handeöt es sich um ein einseitig angebautes Zweifamilienhaus, bestehend aus einem unterkellerten, eingeschossigen Altbau mit ausgebautem Dachgeschoss und einem unterkellerten, zweigeschossigen Anbau mit Flachdach sowie einem eingeschossigen Hauseingangsanbau.

Hinweise zur Datenlage
  • Eingeschränkte Datenqualität. Der Zustand im Inneren ist spekulativ, da keine Innenbesichtigung möglich war. Es fehlen zudem behördliche Unterlagen zum Erweiterungsbau bei der Stadt Bergheim.
  • Ausschließlich Außenbesichtigung und Abgleich mit alten Bauplänen des Altbaus aus dem Jahr 1954.

Belegung

vermutlich vermietet

VermutungPrüfpflichtig

Die Daten deuten auf Vermietung hin, sind aber nicht gesichert. Das ist riskanter als ein bestätigtes Mietverhältnis, weil Parteien, Vertrag und Ertrag offen bleiben.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietverhältnis nachweisen lassen
  • Parteien und genutzte Einheit klären
  • Ist-Miete gegen Gutachten abgleichen
  • Unklare Erträge konservativ modellieren
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Erst die belastbare Rechtsgrundlage zeigt, ob Mietrecht greift und welche Kündigungs- oder Verwaltungsfolgen entstehen.
In der Praxis
Nicht mit Soll-Miete rechnen, bevor Mietvertrag, Zahlungsstand und tatsächliche Nutzung plausibel nachgewiesen sind.
Für das Gebot
Gelb-orange kalkulieren: Ertragschance möglich, aber Unsicherheit über Vertrag und Durchsetzbarkeit einpreisen.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0032 K 0028/2025
Amtsgericht
Bergheim

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
12.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Zweifamilienhaus · + 1 Stellplatz
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
1954

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
361.000 €
Wohnfläche
154,25 m²
Grundstücksfläche
519 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Martin-Vetten-Straße
Hausnummer
16
PLZ
50126
Ort
Bergheim
Stadtteil
Glesch
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 3 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Dieses Objekt 2.340 Euro pro Quadratmeter. Marktspanne 2.460 bis 3.440 Euro, typisch 3.100 Euro. Mittlere Hälfte der vergleichbaren Zwangsversteigerungen 1.697 bis 2.480 Euro, Median 2.386 Euro. 7 Vergleichsfälle zwischen 1.022 und 3.111 Euro pro Quadratmeter, 1 davon mit ähnlichem Zustand. Jeder Vergleichsfall ist ein Schalter und zeigt seine Eckdaten; mit den Pfeiltasten wechseln Sie zwischen den Fällen.
Dieses Objekt2.340 €/m²
Punkte anordnen nach

Dieses Objekt

unter der Marktspanne

Verkehrswert geteilt durch 154 m² Wohnfläche · Baujahr 1954 · Zustand sanierungsbedürftig

Üblicher Marktpreis · Bergheim

3.100 €/m²typischer Wert

Spanne
2.460 – 3.440 €/m²
Dieses Objekt
-25 % unter dem typischen Wert
Quelle
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis (Gutachterausschuss)
Stand
2026

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

2.386 €/m²Median · 8 Fälle

Spanne
1.697 – 2.480 €/m² mittlere Hälfte
Dieses Objekt
-2 % unter dem Median
Quelle
eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte)
Stand
letzte 12 Monate
Grundlage der Zahlen, Vergleichsgruppe und Miete

Üblicher Marktpreis · Bergheim

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser
Grundlage
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Stadtgebiet
Grundlage
8 Objekte einschließlich dieses Objekts; der Zustand liegt für 6 der 8 vor

Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe

Baujahr
hier 1954Gruppe 1950
Zustand
hier sanierungsbedürftigGruppe renovierungsbedürftig / einfach
Wohnfläche
hier 154 m²Gruppe 118 m²

Zustandsskala 1–7

dieses Objekt: sanierungsbedürftig · Vergleichsgruppe: renovierungsbedürftig / einfach

Ortsübliche Miete (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 8,84 – 13,64 €/m² im Monat, typisch 11,08 €/m² · Stadt Bergheim (Mietspiegel), 1. Halbjahr 2026

7 von 8 Vergleichsobjekten anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert; gleichmäßig über die Preisspanne ausgewählt
Vergleichsobjekte mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, gerichtlich festgesetztem Verkehrswert, Preis je Quadratmeter und Versteigerungstermin
LageObjektartBaujahrFlächeZustandVerkehrswertgerichtlich festgesetztje m²Termin
Pliesmühlenstraße, Quadrath-IchendorfGarage, Einfamilienhaus1900123 m²abrissreif126.000 €1.022 €14.01.2027
Behringstraße, Quadrath-IchendorfEinfamilienhaus, Doppelhaushälfte—117 m²durchschnittlich187.500 €1.605 €04.11.2026
Abts-Acker-Straße, Oberaußem-FortunaReihenhaus, Garage, Reihenhaus, Garage, Garage auf separatem Grundstück, Garage auf separatem Grundstück—92 m²unbewertet159.000 €1.728 €03.08.2026
Römerstraße, ThorrEinfamilienhaus195080 m²durchschnittlich194.000 €2.431 €02.12.2026
Blumenstraße, KentenDoppelhaushälfte1932128 m²durchschnittlich316.000 €2.469 €26.10.2026
Schulstraße, BergheimGarage, Einfamilienhaus1954119 m²renovierungsbedürftig / einfach299.000 €2.513 €10.12.2026
Dieselstraße, BergheimEinfamilienhaus—89 m²unbewertet275.900 €3.111 €01.07.2026

Rohdaten aus den Verkehrswertgutachten dieser Verfahren, ungefiltert und ungerundet außer bei der Anzeige. Der Verkehrswert ist die gutachterliche Schätzung zum Stichtag — nicht das Meistgebot und nicht der Zuschlag.

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Stadtgebiet), Zeitraum von 12 Monaten, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert: noch nicht ermittelt.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Erft-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 29.06.2026, 03:37