KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein großzügiges Gewerbeanwesen in 63633 Birstein (Ortsteil Böß-Gesäß), bestehend aus einem zweigeschossigen Bürogebäude, einer mehrteiligen Werk- und Lagerhalle sowie einer freistehenden Lagerhalle auf einem 10.054 m² großen Grundstück. Die Gebäude wurden zwischen 1995 und 2013 errichtet und befinden sich in einem gepflegten bis guten baulichen Unterhaltungszustand. Das Objekt steht derzeit vollständig leer und eignet sich für Handwerks-, Produktions- oder Logistikbetriebe. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 1.100.000 €; im anberaumten Wiederholungstermin sind die gesetzlichen Bietgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) aufgehoben. Zu beachten sind die fehlende baurechtliche Genehmigung für einen Hallenanbau sowie eine im Grundbuch eingetragene Rückübertragungsvormerkung.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaft bietet für regionale Gewerbetreibende, Bauunternehmen, Holzverarbeiter oder Logistikdienstleister ein beträchtliches Raum- und Flächenpotenzial zu einem potenziell attraktiven Einstiegspreis, da die Bietgrenzen im anberaumten Versteigerungstermin entfallen sind. Kaufinteressenten müssen jedoch vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen im geringsten Gebot bezüglich der eingetragenen Rückübertragungsvormerkung klären und das Verfahren zur nachträglichen Baugenehmigung des Hallenanbaus einkalkulieren. Unter Berücksichtigung des guten baulichen Erhaltungszustands und des sofort verfügbaren Leerstands eignet sich das Anwesen vor allem für versierte Investoren oder mittelständische Eigennutzer mit Erfahrung im Gewerbebereich.
Chancen
Große Gesamtnutzfläche von 1.777,70 m², aufgeteilt in Büro- und vielseitig nutzbare Hallenflächen
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt Seemenstraße 21 befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des ländlich geprägten Ortsteils Böß-Gesäß der Gemeinde Birstein im Main-Kinzig-Kreis. Das Areal umfasst ein regelmäßig geschnittenes, nahezu ebenes Grundstück von 10.054 m² mit rund 100 m Straßenfront. Auf dem Gelände befinden sich ein im Jahr 2001 erbautes Bürogebäude in Holztafelbauweise (123,70 m² Nutzfläche über Erd- und ausgebautes Dachgeschoss), eine 1995 errichtete und 2002 erweiterte massive Werk- und Lagerhalle nebst Anbau aus 2006 (zusammen 1.424,34 m² Nutzfläche) sowie eine freistehende Kaltlagerhalle in Leichtbauweise aus dem Jahr 2013 (230,03 m² Nutzfläche). Die Gesamtnutzfläche aller Einheiten beträgt 1.777,70 m². Der bauliche Zustand sämtlicher Gebäude wird im Gutachten als gut bis sehr gut beschrieben. Nennenswerter Instandhaltungsstau liegt nicht vor; augenscheinlich bestehen lediglich geringfügige Schäden an PVC-Lichtplatten der Werkstatthalle. Die Beheizung des Bürogebäudes ist über eine Buderus-Gastherme vorgesehen, wobei der zugehörige Flüssiggastank vor Ort derzeit fehlt. Die Werkstatthalle verfügt über eine Holzheizung aus dem Jahr 1986 mit Warmluftgebläse. Die Hofflächen und Zufahrten sind mit Verbundsteinpflaster befestigt, die restlichen Freiflächen als Grünland bzw. Garten angelegt. Eine auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage mit 30 kWp Nennleistung ist als Fremdeigentum deklariert und fällt nicht in den Versteigerungsumfang. In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der südwestliche Hallenanbau aus 2006 formell ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Hierfür setzte der Sachverständige pauschal 5.000 € Wertabzug für die nachträgliche Genehmigung an. Im Grundbuch von Böß-Gesäß Blatt 252 ist in Abteilung II eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums eingetragen. Das Anwesen steht gegenwärtig vollständig leer und wird nicht mehr aktiv gewerblich betrieben. Aus wirtschaftlicher Sicht stützt sich der festgesetzte Verkehrswert von 1.100.000 € vorrangig auf das Ertragswertverfahren bei einem nachhaltigen Rohertrag von 97.107 € p. a., gestützt durch einen Sachwert von 1.130.000 €. Da der Zuschlag in einem vorausgegangenen Versteigerungstermin nach § 74a bzw. § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen 5/10- und 7/10-Wertgrenzen im anberaumten Termin aufgehoben. Das Objekt stellt daher eine interessante Akquisitionsgelegenheit für eigenkapitalstarke Gewerbebetriebe oder Projektentwickler dar, sofern das Baurecht bereinigt und die grundbuchliche Rechtslage vor dem Bieten abschließend geprüft wird.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Innen + außen
Werk- und Lagerhalle Lagerhalle Bürogebäude
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0083 K 0031/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Sparkasse Oberhessen Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
- 21.01.2027 · 09:30 Uhr
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Objekt
- Büro
- Leerstehend
- Innen + außen
- 1995
Flächen & Wert
- 1.100.000 €
- 1.777,7 m²
- 1.777,7 m²
- 10.054 m²
- 10.054 m²
- 20 €/m²
- 201.080 €10.054 m² × 20 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Seemenstraße
- 21
- 63633
- Birstein
- Böß-Gesäß
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 20 €/m²
- 10.054 m²
- 201.080 €
- 1.100.000 €
- 5,47
- 898.920 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 20. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.