Zum Inhalt springen

ZwangsversteigerungBüro in Birstein, Hessen

Amtsgericht GelnhausenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 86 Tagen

Do., 21.01.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

1.100.000 €

Nutzfläche

1.777,7 m²

Grundstück

10.054 m²

Baujahr

1995

Seemenstraße 21, 63633 BirsteinKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Büro · Bj. 1995 · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein großzügiges Gewerbeanwesen in 63633 Birstein (Ortsteil Böß-Gesäß), bestehend aus einem zweigeschossigen Bürogebäude, einer mehrteiligen Werk- und Lagerhalle sowie einer freistehenden Lagerhalle auf einem 10.054 m² großen Grundstück. Die Gebäude wurden zwischen 1995 und 2013 errichtet und befinden sich in einem gepflegten bis guten baulichen Unterhaltungszustand. Das Objekt steht derzeit vollständig leer und eignet sich für Handwerks-, Produktions- oder Logistikbetriebe. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 1.100.000 €; im anberaumten Wiederholungstermin sind die gesetzlichen Bietgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) aufgehoben. Zu beachten sind die fehlende baurechtliche Genehmigung für einen Hallenanbau sowie eine im Grundbuch eingetragene Rückübertragungsvormerkung.

66

Biet-Score

Ausgeglichen · 66 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft bietet für regionale Gewerbetreibende, Bauunternehmen, Holzverarbeiter oder Logistikdienstleister ein beträchtliches Raum- und Flächenpotenzial zu einem potenziell attraktiven Einstiegspreis, da die Bietgrenzen im anberaumten Versteigerungstermin entfallen sind. Kaufinteressenten müssen jedoch vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen im geringsten Gebot bezüglich der eingetragenen Rückübertragungsvormerkung klären und das Verfahren zur nachträglichen Baugenehmigung des Hallenanbaus einkalkulieren. Unter Berücksichtigung des guten baulichen Erhaltungszustands und des sofort verfügbaren Leerstands eignet sich das Anwesen vor allem für versierte Investoren oder mittelständische Eigennutzer mit Erfahrung im Gewerbebereich.

Chancen

7
  • Große Gesamtnutzfläche von 1.777,70 m², aufgeteilt in Büro- und vielseitig nutzbare Hallenflächen

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt Seemenstraße 21 befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des ländlich geprägten Ortsteils Böß-Gesäß der Gemeinde Birstein im Main-Kinzig-Kreis. Das Areal umfasst ein regelmäßig geschnittenes, nahezu ebenes Grundstück von 10.054 m² mit rund 100 m Straßenfront. Auf dem Gelände befinden sich ein im Jahr 2001 erbautes Bürogebäude in Holztafelbauweise (123,70 m² Nutzfläche über Erd- und ausgebautes Dachgeschoss), eine 1995 errichtete und 2002 erweiterte massive Werk- und Lagerhalle nebst Anbau aus 2006 (zusammen 1.424,34 m² Nutzfläche) sowie eine freistehende Kaltlagerhalle in Leichtbauweise aus dem Jahr 2013 (230,03 m² Nutzfläche). Die Gesamtnutzfläche aller Einheiten beträgt 1.777,70 m². Der bauliche Zustand sämtlicher Gebäude wird im Gutachten als gut bis sehr gut beschrieben. Nennenswerter Instandhaltungsstau liegt nicht vor; augenscheinlich bestehen lediglich geringfügige Schäden an PVC-Lichtplatten der Werkstatthalle. Die Beheizung des Bürogebäudes ist über eine Buderus-Gastherme vorgesehen, wobei der zugehörige Flüssiggastank vor Ort derzeit fehlt. Die Werkstatthalle verfügt über eine Holzheizung aus dem Jahr 1986 mit Warmluftgebläse. Die Hofflächen und Zufahrten sind mit Verbundsteinpflaster befestigt, die restlichen Freiflächen als Grünland bzw. Garten angelegt. Eine auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage mit 30 kWp Nennleistung ist als Fremdeigentum deklariert und fällt nicht in den Versteigerungsumfang. In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der südwestliche Hallenanbau aus 2006 formell ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Hierfür setzte der Sachverständige pauschal 5.000 € Wertabzug für die nachträgliche Genehmigung an. Im Grundbuch von Böß-Gesäß Blatt 252 ist in Abteilung II eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums eingetragen. Das Anwesen steht gegenwärtig vollständig leer und wird nicht mehr aktiv gewerblich betrieben. Aus wirtschaftlicher Sicht stützt sich der festgesetzte Verkehrswert von 1.100.000 € vorrangig auf das Ertragswertverfahren bei einem nachhaltigen Rohertrag von 97.107 € p. a., gestützt durch einen Sachwert von 1.130.000 €. Da der Zuschlag in einem vorausgegangenen Versteigerungstermin nach § 74a bzw. § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen 5/10- und 7/10-Wertgrenzen im anberaumten Termin aufgehoben. Das Objekt stellt daher eine interessante Akquisitionsgelegenheit für eigenkapitalstarke Gewerbebetriebe oder Projektentwickler dar, sofern das Baurecht bereinigt und die grundbuchliche Rechtslage vor dem Bieten abschließend geprüft wird.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Innen + außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Werk- und Lagerhalle Lagerhalle Bürogebäude

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr gute und detaillierte Datenbasis durch ein vollständiges Verkehrswertgutachten aus Februar 2025 inklusive umfassender Flächenaufstellungen, Baualtersnachweisen und vollständiger Innenbesichtigung aller Gebäude.
  • Vollständige Innen- und Außenbesichtigung sämtlicher Räume und Hallenkomplexe durch den Gutachter gewährleistet eine hohe Belastbarkeit der Zustandsbeschreibung.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben23 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0083 K 0031/2024
Amtsgericht
Gelnhausen
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Sparkasse Oberhessen (Sparkasse)Tel. 06031-965460Kaiserstraße 155, 61169 FriedbergAngabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
21.01.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Büro
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Innen + außen
Baujahr
1995

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
1.100.000 €
Nutzfläche
1.777,7 m²
Gewerbefläche
1.777,7 m²
Grundstücksfläche
10.054 m²
Anteilige Grundstücksfläche
10.054 m²
Bodenrichtwert
20 €/m²
Anteiliger Bodenwert
201.080 €10.054 m² × 20 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche

Lage

Karte
Straße
Seemenstraße
Hausnummer
21
PLZ
63633
Ort
Birstein
Stadtteil
Böß-Gesäß
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 8 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Gewerbefläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Restnutzungsdauer
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 4 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 24
Bodenrichtwert
20 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
10.054 m²
Anteiliger Bodenwert
201.080 €
Verkehrswert
1.100.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
5,47
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
898.920 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 24 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert201.080 €
Gebäude / Wohnung898.920 €
Verkehrswert1.100.000 €
Zone
Gewerbegebiet
Rechenweg
Flächenanteil
10.054 m² Gesamtgrundstück = 10.054 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
10.054 m² × 20 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
109 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
109 €/m² / 20 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
1.100.000 € − 201.080 € = 898.920 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Main-Kinzig-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 20. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 27.10.2026, 00:07