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ZwangsversteigerungBüro in Bischofswerda, Sachsen

Amtsgericht BautzenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 43 Tagen

Do., 17.12.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

130.000 €

Gewerbefläche

168,18 m²

Grundanteil

≈ 144,98 m²

Baujahr

1993

Dresdner Straße 38, 01877 BischofswerdaKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohntZustand: Neuwertig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Büro · Bj. 1993 · vermutlich bewohnt

Versteigert wird ein 110/1000-Miteigentumsanteil mit Sondereigentum an einem Laden (168,18 m² Gewerbefläche) nebst Abstellraum und drei Stellplatz-Sondernutzungsrechten in Bischofswerda, Dresdner Straße 38. Der Verkehrswert beträgt 130.000 €, Termin ist der 17.12.2026. Das Gebäude stammt von 1993 und ist nicht modernisiert. Die Bewertung beruht nur auf einer Außenbesichtigung, die Geschäftslage ist Randlage ohne Laufkundschaft. Das Volltextgutachten liegt nicht vor.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Einheit kommt eher für erfahrene Investoren oder Gewerbetreibende in Frage, wenn sie das Risiko eines nicht besichtigten Innenraums und einer Randlage ohne Laufkundschaft tragen können. Zu den schwersten Risiken zählen der unbekannte Zustand des Sondereigentums, die schwache Geschäftslage und fehlende Angaben zu WEG-Finanzen. Chancen bieten die gute Verkehrsanbindung, die enthaltenen drei Stellplätze und der Wegfall der Wertgrenzen. Vor einem Gebot sollten das Volltextgutachten bei Gericht eingesehen und die Nutzungssituation geklärt werden.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird im Wege der Zwangsvollstreckung (Az. 3 K 7/24, Amtsgericht Bautzen) ein 110/1000-Miteigentumsanteil an den Flurstücken 562/2 (1.200 m²), 561/4 (2 m²) und 592/11 (116 m²) der Gemarkung Bischofswerda, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Laden im Erdgeschoss des Neubaus (Nr. 3) und dem Abstellraum Nr. 1 im Untergeschoss. Dazu gehören Sondernutzungsrechte an einem Tiefgaragenstellplatz (TG 3) und den Außenstellplätzen Nr. 3 und 16. Die Gewerbefläche beträgt laut Bekanntmachung 168,18 m². Das Objekt liegt in der Dresdner Straße 38 in 01877 Bischofswerda, etwa 350 m vom Stadtzentrum entfernt. Die Geschäftslage wird als Randlage ohne Laufkundschaft beschrieben (Exposé S. 2). Das Gebäude wurde 1993 errichtet und nicht modernisiert. Das Gemeinschaftseigentum ist laut Exposé normal und durchschnittlich gepflegt; der Zustand des Sondereigentums ist nicht bekannt, da nur eine Außenbesichtigung stattfand. Ein Energieausweis lag nicht vor. Das Altlastenkataster und das Baulastenverzeichnis enthalten keine Eintragungen, Denkmalschutz besteht nicht. Die Einheit ist laut Exposé eigengenutzt. Der Verkehrswert ist auf 130.000 € festgesetzt (Wertermittlungsstichtag 02.07.2024). Die 5/10- und 7/10-Grenzen gelten im Termin nicht mehr. Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswerts, unbar. Der Termin ist am 17.12.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bautzen. Hauptrisiken sind der unbekannte Innenzustand, die Randlage ohne Laufkundschaft, die fehlenden Angaben zu WEG-Finanzen und der ältere Stichtag. Bestehenbleibende Rechte nennen die vorliegenden Unterlagen nicht. Fazit: Die Einheit kann sich für Investoren oder Gewerbetreibende eignen, die das Risiko eines nicht besichtigten Innenraums und einer schwachen Geschäftslage tragen können. Vor einem Gebot sollten das vollständige Gutachten bei Gericht eingesehen sowie WEG-Unterlagen und Nutzungssituation geprüft werden.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Sondereigentum an einer Ladeneinheit (Gewerbefläche: 168,18 qm) und Abstellraum nebst Sondernutzungsrechten für 1 Tiefgaragenstellplatz und 2 Außenstellplätze, gelegen in 01877 Bischofswerda, Dresdner Straße 38

Hinweise zur Datenlage
  • Beleglage dünn: Deckseite, Terminsbestimmung und ein vierseitiges Kurzexposé, kein Volltextgutachten. Wertermittlungsstichtag ist der 02.07.2024.
  • Nur Außenbesichtigung – Innenzustand des Sondereigentums nicht belegt

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0007/2024
Amtsgericht
Bautzen
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
17.12.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Büro
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
1993

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
130.000 €
Gewerbefläche
168,18 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
110/1000
Anteilige Grundstücksfläche
144,98 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche

Lage

Karte
Straße
Dresdner Straße
Hausnummer
38
PLZ
01877
Ort
Bischofswerda

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Gewerbefläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 1 Angabe

Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Bautzen, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 02.11.2026, 23:01