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ZwangsversteigerungBüro in Erlensee, Hessen

Amtsgericht HanauAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 77 Tagen

Mi., 20.01.2027 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

84.000 €

Nutzfläche

62,92 m²

Grundanteil

≈ 87 m²

Baujahr

1995

Rosenstraße 1b, 63526 ErlenseeKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohntZustand: Gepflegt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Büro · Bj. 1995 · vermutlich bewohnt

Versteigert wird ein Büro-Teileigentum (Nr. 7, rd. 63 m² Nutzfläche) im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses (Baujahr 1995) in Erlensee-Langendiebach, mit Sondernutzungsrechten an zwei Außenstellplätzen. Der Verkehrswert beträgt 84.000 € (Ertragswert 88.000 € abzüglich 5 % Sicherheitsabschlag). Termin ist der 20.01.2027 um 10:30 Uhr am Amtsgericht Hanau. Die Wertgrenzen sind entfallen. Der Gutachter konnte die Einheit nicht von innen besichtigen; Zustand und Nutzung sind daher ungeklärt.

43

Biet-Score

Vorsicht · 43 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt eher für Anleger oder ortsansässige Gewerbetreibende in Frage, die eine kleine Büro-/Lagerfläche suchen und das Risiko eines unbekannten Innenzustands tragen können. Gegen das Objekt sprechen die fehlende Innenbesichtigung, die ungeklärte Nutzung, unbekannte Grundpfandrechte in Abteilung III und die laut Gutachter eingeschränkte Nachfrage. Vor einem Gebot sollten Zugang, Mietverhältnisse und die WEG-Unterlagen geprüft werden.

Chancen

7
  • Verkehrswert von 84.000 € liegt rechnerisch bei rd. 1.400 €/m² Nutzfläche, unter dem Vergleichsdurchschnitt von 1.996 €/m².

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird ein Büro-Teileigentum (Nr. 7) mit einem Miteigentumsanteil von 116,14/1000 in der Rosenstraße 1b in Erlensee-Langendiebach (Main-Kinzig-Kreis, Teileigentumsgrundbuch Langendiebach Blatt 5287). Die Einheit liegt im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Gewerbeeinheit, Baujahr ca. 1995. Zum Objekt gehören Sondernutzungsrechte an den Außenstellplätzen Nr. 9 und 10. Die Nutzfläche beträgt 62,92 m², das Gesamtgrundstück 750 m². Das Umfeld ist von Wohnbebauung geprägt; die Rosenstraße ist eine wenig befahrene Anliegerstraße, die Gewerbelage stuft der Gutachter mikro als einfach ein (Gutachten S. 11–12). Die Einheit besteht aus zwei Büroräumen, Flur, Lager und WC mit unterdurchschnittlicher Belichtung. Das Gebäude befindet sich laut Gutachter in mittlerem Zustand. Die Gaszentralheizung wurde 2024/25 erneuert, die Kellerabdichtung teilweise ca. 2023. Der Energieausweis weist einen Endenergiebedarf von 108,9 kWh/(m²·a) aus. Das Sondereigentum konnte nicht besichtigt werden; Ausstattung und Mängel beruhen auf Annahmen (Gutachten S. 17–20). Immobilienrechtlich enthält Abteilung II nur den Zwangsversteigerungsvermerk, Abteilung III lag dem Gutachter nicht vor. Baulasten und Denkmalschutz bestehen nicht; Altlastenfreiheit wird unterstellt, wobei die städtische Altflächendatei unvollständig ist. Ob die Einheit vermietet oder eigengenutzt ist, bleibt offen; Mietverträge liegen nicht vor. Das Hausgeld beträgt 229 € monatlich, die anteilige Rücklage 3.096 €. Der Standort liegt in Hochwassergefährdungsklasse 3. Wegen eines früheren versagten Zuschlags entfallen die Wertgrenzen; im Termin ist eine Sicherheitsleistung von mindestens 10 % des Verkehrswerts zu erbringen. Der Verkehrswert von 84.000 € ergibt sich aus dem Ertragswert von 88.000 € (Marktmiete 6,75 €/m², Liegenschaftszins 3,75 %, Restnutzungsdauer 39 Jahre) abzüglich 5 % Sicherheitsabschlag. Das Objekt kann sich eher für Kapitalanleger oder ortsansässige Gewerbetreibende eignen, die das Risiko des unbekannten Innenzustands, der ungeklärten Nutzung und unbekannter Grundpfandrechte tragen können; der Gutachter spricht von eingeschränkter Nachfrage. Vor einem Gebot empfiehlt sich die Klärung von Zugang, Nutzung und WEG-Unterlagen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Teileigentumseinheit (Büro) im Untergeschoss zzgl. zwei Außenstellplätze, Rosenstr. 1b, 63526 Erlensee, Baujahr 1995, rd. 63 qm Nutzfläche

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten (54 Seiten, Stichtag 12.01.2026) mit Bekanntmachung und Deckseite. Lücken: keine Innenbesichtigung, Abteilung III unbekannt, Nutzung ungeklärt.
  • Keine Innenbesichtigung; nur Außenansicht und Teile des Gemeinschaftseigentums. Zustand des Sondereigentums nicht belegt.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben23 von 28
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0042 K 0072/2025
Amtsgericht
Hanau
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
VR Bank Main-Kinzig Büdingen eG (Bank)Tel. 06042 888-1160Bahnhofstr. 16, 63654 BüdingenAngabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
20.01.2027 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Büro
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
1995

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
84.000 €
Nutzfläche
62,92 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
116,14/1000
Anteilige Grundstücksfläche
87 m²
Bodenrichtwert
235 €/m²
Anteiliger Bodenwert
20.445 €87 m² × 235 €/m² · MEA 11,614 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Rosenstraße
Hausnummer
1b
PLZ
63526
Ort
Erlensee
Stadtteil
Langendiebach
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 7 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Fiktives Baujahr (Sachwert)
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

WEG 3 Angaben

Hausgeld / Wohngeld
Instandhaltungsrücklage
Sonderumlagen

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 27
Bodenrichtwert
235 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
87 m²
Anteiliger Bodenwert
20.445 €
Verkehrswert
84.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
4,11
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
63.555 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 27 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert20.445 €
Gebäude / Wohnung63.555 €
Verkehrswert84.000 €
Zone
9420004 (benachbarte Zone, gemischte Baufläche)
Rechenweg
Flächenanteil
750 m² Gesamtgrundstück × 116,14/1000 MEA = 87 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
87 m² × 235 €/m² · MEA 11,614 %
Verkehrswert je m² Boden
966 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
966 €/m² / 235 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
84.000 € − 20.445 € = 63.555 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Main-Kinzig-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 26. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 01:36