ZwangsversteigerungEigentumswohnung in Hürtgenwald, Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Eigentumswohnung
Verfahren
Kenndaten
Biet-Score
Fazit
Dieses Versteigerungsobjekt eignet sich ausschließlich für sehr erfahrene Bauträger und spekulative Investoren, die bereit sind, das erhebliche rechtliche Risiko eines blockierten Abrisses einzugehen. Eine wirtschaftliche Sanierung der einzelnen Wohnung ist ausgeschlossen, da das gesamte Gemeinschaftseigentum marode ist. Ein lohnendes Investment setzt voraus, dass auch die restlichen Miteigentumsanteile (Wohnungen Nr. 1 und 3) erworben werden, um das 1.329 m² große Grundstück neu zu bebauen. Ohne die Zustimmung aller Miteigentümer bleibt die Wohnung eine wertlose und kostenintensive Ruine.
Dossier
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Eigentumswohnung · Bj. 1993 · leerstehend
Zur Versteigerung steht ein Miteigentumsanteil (68/246) an einem Grundstück in Hürtgenwald-Vossenack, verbunden mit dem Sondereigentum an der Erdgeschosswohnung Nr. 2 samt Wintergarten. Das Gebäude, ein 1993 bis 1995 errichtetes und erweitertes ehemaliges Einfamilienhaus, wurde im Jahr 2000 in drei Wohneinheiten aufgeteilt. Aufgrund massiver Bauschäden, insbesondere schwerer Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung nach einem unbemerkten Rohrbruch, ist das gesamte Objekt unbewohnbar und wirtschaftlich abbruchreif. Der Verkehrswert wurde unter Berücksichtigung der anteiligen Abbruchkosten auf 48.000 EUR festgesetzt. Ein Erwerb ist primär als Grundstücksspekulation oder im Konsens mit den anderen Eigentümern zur Projektierung einer Neubebauung sinnvoll.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0033 K 0030/ 2025 |
| Amtsgericht | Düren |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 13.11.2026 · 09:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Eigentumswohnung |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Baujahr | 1993 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 48.000 € |
| Wohnfläche | 49,38 m² |
| Nutzfläche | 19,37 m² |
| Grundstücksfläche | |
| Miteigentumsanteil | 68/246 Miteigentumsanteil |
| Anteilige Grundstücksfläche | 367,37 m² |
| Bodenrichtwert | 170 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 62.453 €367,37 m² × 170 €/m² · MEA 27,642 % |
| Ohne Angabe: Gewerbefläche | |
| Straße | Stockberg |
| Hausnummer | 23 |
| PLZ | 52393 |
| Ort | Hürtgenwald |
| Stadtteil | Vossenack |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Balkenvergleich
normalisiert auf den höchsten WertDatenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
3 Fakten| Verkehrswert je m² Wohnfläche | |
|---|---|
| Verkehrswert je m² Nutzfläche |
Rechte
3 Fakten| Wohnrecht | |
|---|---|
| Nießbrauch | |
| Erbbaurecht |
Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Zustand
4 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung | |
| Energieeffizienz |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Freistehendes, ehemaliges Einfamilienhaus, das in mehreren Bauabschnitten im Wesentlichen 1993-1995 errichtet und erweitert wurde. Das Gebäude wurde in I-bis II-geschossiger Bauweise, nicht unterkellert und mit einer einseitig angebauten Garage gebaut und im Jahre 2000 in drei Wohnungseigentume mit Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Das gesamte Haus -somit die Wohnungen Nrn. 1-3 und die Garage- konnte besichtigt werden. Alle Wohnungen sind zum Wertermittlungsstichtag unbewohnbar, stark vernachlässigt und seit Jahren nicht bewirtschaftet. Die hier zu bewertende Wohnung Nr. 2 liegt im Erdgeschoss rechts und umfasst nach Teilungserklärung eine Küche, Schlaf- und Wohnraum, Bad-WC und einen Wintergarten. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Wohnung Nr. 2 auch ein Stellplätz rechts vom Eingang zugewiesen worden, dieser ist in der Teilungserklärung jedoch nicht mehr aufgeführt und in der Örtlichkeit auch nicht errichtet worden. Die Wohnfläche wurde durch örtliches Aufmaß mit 49,38 m² ermittelt und die Nutzfläche des angebauten Wintergartens (baufällig, Dach undicht) mit 19,37 m². Terrassenbereich mit Nr. 2 bezeichnet als Sondernutzungsrecht, in der Örtlichkeit mit einem Holzlager zugebaut. Die Zentralheizung liegt innerhalb der Wohnung Nr. 1. Weitere Besonderheiten: siehe Gutachten
- · Exzellente und lückenlose Datenbasis dank vollständiger Innen- und Außenbesichtigung durch den Gutachter.
- · Vollständige Innenbesichtigung aller Wohnungen und Nebenräume war möglich.
Steuerliche Optimierung
Umgebung & Emissionen
Daten: UBA + amtliche HQ-KartenKeine Emissionsdaten verfügbar
Hochwasser