Zum Inhalt springen
0033 K 0030/ 2025
Aktiv
4 FOTOS

ZwangsversteigerungEigentumswohnung in Hürtgenwald, Nordrhein-Westfalen

Verkehrswert
48.000 €
Wohnfläche
49,38 m²
Termin
13.11.2026
in 66 Tagen

Kategorie

Eigentumswohnung

Nordrhein-Westfalen

Verfahren

Aktenzeichen0033 K 0030/ 2025
AmtsgerichtDüren

Kenndaten

Wohnfläche49,38 m²
Nutzfläche19,37 m²
Grundstück367,37 m² Miteigentumsanteil
Baujahr1993
ZustandAbrissreif
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Dieses Versteigerungsobjekt eignet sich ausschließlich für sehr erfahrene Bauträger und spekulative Investoren, die bereit sind, das erhebliche rechtliche Risiko eines blockierten Abrisses einzugehen. Eine wirtschaftliche Sanierung der einzelnen Wohnung ist ausgeschlossen, da das gesamte Gemeinschaftseigentum marode ist. Ein lohnendes Investment setzt voraus, dass auch die restlichen Miteigentumsanteile (Wohnungen Nr. 1 und 3) erworben werden, um das 1.329 m² große Grundstück neu zu bebauen. Ohne die Zustimmung aller Miteigentümer bleibt die Wohnung eine wertlose und kostenintensive Ruine.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Eigentumswohnung · Bj. 1993 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein Miteigentumsanteil (68/246) an einem Grundstück in Hürtgenwald-Vossenack, verbunden mit dem Sondereigentum an der Erdgeschosswohnung Nr. 2 samt Wintergarten. Das Gebäude, ein 1993 bis 1995 errichtetes und erweitertes ehemaliges Einfamilienhaus, wurde im Jahr 2000 in drei Wohneinheiten aufgeteilt. Aufgrund massiver Bauschäden, insbesondere schwerer Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung nach einem unbemerkten Rohrbruch, ist das gesamte Objekt unbewohnbar und wirtschaftlich abbruchreif. Der Verkehrswert wurde unter Berücksichtigung der anteiligen Abbruchkosten auf 48.000 EUR festgesetzt. Ein Erwerb ist primär als Grundstücksspekulation oder im Konsens mit den anderen Eigentümern zur Projektierung einer Neubebauung sinnvoll.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Stockberg 23 im dörflich geprägten Ortsteil Vossenack der Gemeinde Hürtgenwald (52393). Es handelt sich rechtlich um die Eigentumswohnung Nr. 2 im Erdgeschoss rechts, verbunden mit einem Miteigentumsanteil von 68/246 an einem 1.329 m² großen Grundstück (Flur 8, Flurstücke 303, 304, 604). Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von 49,38 m² sowie eine baufällige Nutzfläche von 19,37 m² im angebauten Wintergarten (Gutachten S. 9, 11). Das einstige Einfamilienhaus wurde zwischen 1993 und 1995 erweitert und im Jahr 2000 in drei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Die Lage bietet eine ruhige, dörfliche Wohnumgebung im ländlichen Raum des Kreises Düren. Der bauliche Zustand des Gesamtobjekts ist katastrophal. Alle drei Wohnungen sowie das Gemeinschaftseigentum sind unbewohnbar, stark vernachlässigt und weisen erhebliche Feuchtigkeitsschäden und massiven Schimmelbefall auf. Ursache ist unter anderem ein über längere Zeit unbemerkter Rohrbruch im Juli 2025 (Gutachten S. 10, 26). Der angebaute Wintergarten ist baufällig, das Dach ist undicht und teils einsturzgefährdet. Das Gebäude besitzt keine wirtschaftliche Restnutzungsdauer mehr (RND = 0). Der Gutachter stuft das Objekt als reines Liquidationsobjekt ein, dessen aufstehende Bausubstanz abgerissen und entsorgt werden muss (Gutachten S. 11). Es bestehen massive rechtliche und tatsächliche Risiken. Die Zentralheizung befindet sich ausschließlich in Wohnung Nr. 1, was ohne vertragliche Neuregelung oder Anpassung der Teilungserklärung rechtliche Konflikte schürt. Zudem ist der in der Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgesehene Stellplatz in der Teilungserklärung nicht rechtswirksam aufgeführt und in der Realität nicht gebaut worden (Gutachten S. 11). Das größte Risiko besteht darin, dass ein Abriss des baufälligen Gebäudes rechtlich zwingend die Zustimmung aller drei Wohnungseigentümer erfordert (Gutachten S. 24). Solange diese nicht vorliegt, ist die Neubebauung des attraktiven Grundstücks blockiert, während gleichzeitig anteilige Verkehrssicherungs- und Abrisskosten drohen. Zusammenfassend ist das Objekt für klassische Bestandsinvestoren gänzlich ungeeignet. Eine Investition ist nur dann ratsam, wenn der Erwerber plant, sukzessive auch die Miteigentumsanteile der Wohnungen Nr. 1 und 3 zu erwerben, um die Kontrolle über das gesamte 1.329 m² große Areal zu erlangen. Nur über eine solche Konsolidierung lässt sich der erhebliche Bodenwert von 62.451 EUR (Bodenrichtwert 170 EUR/m²) durch eine Neubebauung wirtschaftlich realisieren. Der angesetzte Abschlag für anteilige Abbruchkosten in Höhe von 14.166 EUR spiegelt das Risiko wider, liefert aber keinen Puffer für unvorhergesehene Altlasten.

Chancen
Risiken

Standort

Karte wird geladen…

02

Übersicht

!
22 / 27 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0033 K 0030/ 2025
AmtsgerichtDüren
BundeslandNordrhein-Westfalen
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit13.11.2026 · 09:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartEigentumswohnung
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Baujahr1993
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert48.000 €
Wohnfläche49,38 m²
Nutzfläche19,37 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil68/246 Miteigentumsanteil
Anteilige Grundstücksfläche367,37 m²
Bodenrichtwert170 €/m²
Anteiliger Bodenwert62.453 €367,37 m² × 170 €/m² · MEA 27,642 %
Ohne Angabe: Gewerbefläche
Lage
StraßeStockberg
Hausnummer23
PLZ52393
OrtHürtgenwald
StadtteilVossenack

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

System
KennzahlWert
Bodenrichtwert170 €/m²
Anteilige Bodenfläche367,37 m²
Anteiliger Bodenwert62.453 €
Verkehrswert48.000 €
BRW-Verhältnis0,77
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung-14.453 €

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert62.453 €
Verkehrswert48.000 €
Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
System
Berechnungen
Flächenanteil
1.329 m² Gesamtgrundstück × 68/246 Miteigentumsanteil MEA = 367,37 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
367,37 m² × 170 €/m² · MEA 27,642 %
VW je m² Boden
131 €/m²
BRW-Verhältnis
131 €/m² / 170 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
48.000 € − 62.453 € = -14.453 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
11 Fakten
01

Bewertung

3 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
02

Rechte

3 Fakten
Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
03

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
04

Zustand

4 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

Freistehendes, ehemaliges Einfamilienhaus, das in mehreren Bauabschnitten im Wesentlichen 1993-1995 errichtet und erweitert wurde. Das Gebäude wurde in I-bis II-geschossiger Bauweise, nicht unterkellert und mit einer einseitig angebauten Garage gebaut und im Jahre 2000 in drei Wohnungseigentume mit Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Das gesamte Haus -somit die Wohnungen Nrn. 1-3 und die Garage- konnte besichtigt werden. Alle Wohnungen sind zum Wertermittlungsstichtag unbewohnbar, stark vernachlässigt und seit Jahren nicht bewirtschaftet. Die hier zu bewertende Wohnung Nr. 2 liegt im Erdgeschoss rechts und umfasst nach Teilungserklärung eine Küche, Schlaf- und Wohnraum, Bad-WC und einen Wintergarten. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Wohnung Nr. 2 auch ein Stellplätz rechts vom Eingang zugewiesen worden, dieser ist in der Teilungserklärung jedoch nicht mehr aufgeführt und in der Örtlichkeit auch nicht errichtet worden. Die Wohnfläche wurde durch örtliches Aufmaß mit 49,38 m² ermittelt und die Nutzfläche des angebauten Wintergartens (baufällig, Dach undicht) mit 19,37 m². Terrassenbereich mit Nr. 2 bezeichnet als Sondernutzungsrecht, in der Örtlichkeit mit einem Holzlager zugebaut. Die Zentralheizung liegt innerhalb der Wohnung Nr. 1. Weitere Besonderheiten: siehe Gutachten

Datenhinweise
  • · Exzellente und lückenlose Datenbasis dank vollständiger Innen- und Außenbesichtigung durch den Gutachter.
  • · Vollständige Innenbesichtigung aller Wohnungen und Nebenräume war möglich.
09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
11

Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 15.07.2026, 21:54

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Düren, Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll. Ausführliches Zukunftsprofil der Region.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.