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TeilungsversteigerungEinfamilienhaus in Klingenthal, Sachsen

Amtsgericht ZwickauAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 20 Tagen

Do., 12.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

113.000 €

Grundstück

1.400 m²

Baujahr

1894

Quittenbachstraße 5, 08248 KlingenthalKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Einfamilienhaus · Bj. 1894 · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein freistehendes Einfamilienhaus (Blockbohlenbauweise) nebst Schuppen und Carport auf einem 1.400 m² großen Grundstück in Klingenthal. Die Wohn-/Nutzfläche beträgt ca. 155 m² bei einem Baujahr von ca. 1894. Das Objekt steht aktuell leer und weist einen erheblichen Modernisierungs- sowie Fertigstellungsbedarf auf (im Gutachten mit ca. 147.000 € bis 150.000 € beziffert). Der festgesetzte Verkehrswert liegt bei 113.000,00 €. Die Versteigerung erfolgt im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am 12.11.2026 am Amtsgericht Zwickau.

56

Biet-Score

Ausgeglichen · 56 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Immobilie eignet sich für handwerklich versierte Eigennutzer oder erfahrene Sanierer, die das erhebliche Fertigstellungspotenzial in naturnaher Lage heben möchten. Aufgrund des veranschlagten Sanierungs- und Fertigstellungsaufwands von rund 150.000 € müssen die Gesamtkosten sorgfältig kalkuliert werden. Interessenten sollten vor der Gebotsabgabe Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten beim Amtsgericht Zwickau nehmen und die Baukosten detailliert prüfen.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein bebautes Grundstück in der Quittenbachstraße 5 in 08248 Klingenthal (Gemarkung Klingenthal, Flurstück 901) mit einer Gesamtgröße von 1.400 m². Die Liegenschaft befindet sich in einer Außenbereichs-Randsiedlung, umgeben von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie einzelnen Wohnhäusern. Das Hauptgebäude ist ein ca. 1894 errichtetes, freistehendes Einfamilienhaus in Blockbohlenbauweise mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 155 m² (BGF ca. 281,4 m²). Als Nebengebäude sind ein Schuppen aus dem Jahr 1924 sowie ein Carport vorhanden. Das Wohnhaus umfasst Kellergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss sowie einen Spitzboden und steht derzeit leer. Die Bausubstanz weist einen erheblichen Modernisierungs- und Fertigstellungsbedarf auf, wobei keine wesentlichen Bauschäden verzeichnet sind. Die Nebengebäude befinden sich in einem stark unterhaltungsstauigen Zustand. Für die notwendigen Modernisierungs- und Fertigstellungsmaßnahmen setzt der Gutachter Wertminderungen bzw. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale in Höhe von insgesamt rund 150.000 € an. Rechtlich handelt es sich um eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Denkmalschutz, Baulasten und Altlasten wurden verneint, es besteht jedoch ein Vermerk zu Altbergbau. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich stichtagsbezogen auf 113.000,00 €. Für Investoren und Eigennutzer bietet die Liegenschaft ein attraktives, naturnahes Grundstück mit Ausbaureserve, erfordert jedoch eine erhebliche Sanierungsinvestition, die den aktuellen Verkehrswert übersteigt. Eine genaue Prüfung des vollständigen Gutachtens und eine detaillierte Sanierungsplanung sind vor Gebotsabgabe unerlässlich.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Innen + außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

unverbindliche Angaben lt. Gutachten: Einfamilienhaus mit Schuppen und Carport, leerstehend, Bj. 1894, erheblicher Modernisierungs- und Fertigstellungsbedarf, Wohn-/Nutzfläche 155 qm

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die ZVG-Deckseite sowie ein 15-seitiges Kurz-Exposé des Sachverständigen mit Fotodokumentation und Lageplänen vor. Das vollständige Langgutachten liegt nicht bei.
  • Innen- und Außenfotos sind im Exposé enthalten, der Zustand ist daher durch die Fotodokumentation gut nachvollziehbar.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0011 K 0165/2024
Amtsgericht
Zwickau
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Vertreter des Gläubigers
RA-Kanzlei Helbig u. Schirmer (Kanzlei)Tel. 03741/71938-0Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
12.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Einfamilienhaus
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Innen + außen
Baujahr
1894

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
113.000 €
Wohn-/Nutzfläche
155 m²
Grundstücksfläche
1.400 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Quittenbachstraße
Hausnummer
5
PLZ
08248
Ort
Klingenthal

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 4 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Dieses Objekt 729 Euro pro Quadratmeter. Mittlere Hälfte der vergleichbaren Zwangsversteigerungen 736 bis 1.073 Euro, Median 910 Euro. 11 Vergleichsfälle zwischen 439 und 1.392 Euro pro Quadratmeter, 7 davon mit ähnlichem Zustand. Jeder Vergleichsfall ist ein Schalter und zeigt seine Eckdaten; mit den Pfeiltasten wechseln Sie zwischen den Fällen.
Punkte anordnen nach

Dieses Objekt

Verkehrswert geteilt durch 155 m² Wohnfläche · Baujahr 1894 · Zustand sanierungsbedürftig

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

910 €/m²Median · 12 Fälle

Spanne
736 – 1.073 €/m² mittlere Hälfte
Dieses Objekt
-20 % unter dem Median¹
Quelle
eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte)
Stand
letzte 12 Monate
In dieser Stadt gab es zu wenige Vergleichsfälle — die Zahlen beziehen sich auf den ganzen Kreis.

¹ Dieses Objekt ist rund 45 Jahre älter als die Vergleichsgruppe (Baujahr 1894 gegenüber typisch 1937).

Grundlage der Zahlen, Vergleichsgruppe und Miete

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Kreisgebiet
Grundlage
12 Objekte einschließlich dieses Objekts; der Zustand liegt für 7 der 12 vor

Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe

Baujahr
hier 1894Gruppe 1937
Zustand
hier sanierungsbedürftigGruppe sanierungsbedürftig
Wohnfläche
hier 155 m²Gruppe 132 m²

Zustandsskala 1–7

dieses Objekt: sanierungsbedürftig · Vergleichsgruppe: sanierungsbedürftig

Miete laut Gutachten (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 5,04 – 7,97 €/m² im Monat, typisch 6,17 €/m² · angesetzt in 27 Verkehrswertgutachten vergleichbarer Objekte (Bundesland), letzte 24 Monate. Das ist die erzielbare Miete für Objekte dieser Art, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete eines Mietspiegels — sie liegt typischerweise darunter.

11 von 12 Vergleichsobjekten anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert; gleichmäßig über die Preisspanne ausgewählt

Nächster Vergleichsfall: 3,0 km entfernt (Zwota) — 780 €/m², Baujahr 1875, sanierungsbedürftig, 108 m².

Sortieren nach
Vergleichsobjekte mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, gerichtlich festgesetztem Verkehrswert, Preis je Quadratmeter und Versteigerungstermin
LageObjektartBaujahrFlächeZustandVerkehrswertgerichtlich festgesetztje m²TerminEntfernungLuftlinie
Alaunstraße, MylauEinfamilienhaus—180 m²sanierungsbedürftig79.000 €439 €30.09.202635,0 km
Lessingstraße, ObersachsenbergEinfamilienhaus1909104 m²sanierungsbedürftig76.000 €732 €21.01.20273,5 km
Poststraße, MühltroffEinfamilienhaus—102 m²unbewertet75.000 €737 €30.07.202645,0 km
Klingenthaler Straße, ZwotaWohnhaus1875108 m²sanierungsbedürftig84.000 €780 €29.09.20263,0 km
Hauptstraße, TirpersdorfEinfamilienhaus1987186 m²sanierungsbedürftig163.000 €875 €02.09.202619,0 km
Leubethaer Straße, FreibergEinfamilienhaus1960110 m²sanierungsbedürftig104.000 €945 €02.12.202617,0 km
Auerbacher Straße, OT BrunndöbraEinfamilienhaus—168 m²unbewertet162.000 €964 €17.06.2026unbekannt
Mittelbergstraße, BrunndöbraEinfamilienhaus1952161 m²sanierungsbedürftig172.000 €1.068 €02.12.20263,0 km
Lambziger Straße, MylauEinfamilienhaus—134 m²unbewertet145.000 €1.086 €15.07.202635,0 km
Steinsdorfer Straße, JößnitzEinfamilienhaus1937110 m²sanierungsbedürftig132.700 €1.206 €25.11.202635,0 km
Süßebacher Straße, TriebelEinfamilienhaus—130 m²unbewertet181.000 €1.392 €03.06.2026unbekannt

Rohdaten aus den Verkehrswertgutachten dieser Verfahren, ungefiltert und ungerundet außer bei der Anzeige. Der Verkehrswert ist die gutachterliche Schätzung zum Stichtag — nicht das Meistgebot und nicht der Zuschlag. Entfernungen sind grob gestufte Luftlinien; „unbekannt" heißt fehlende Koordinaten oder mehr als 50 km — nicht automatisch „weit weg".

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Kreisgebiet), Zeitraum von 12 Monaten, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert: noch nicht ermittelt.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Vogtlandkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 6. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 03.09.2026, 01:37