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0004 K 0038/ 2024
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Einfamilienhaus in Rotenburg a. d. Fulda
SYMBOLFOTO

ZwangsversteigerungEinfamilienhaus in Rotenburg a. d. Fulda, Hessen

Verkehrswert
91.700 €
Termin
16.09.2026
in 7 Tagen

Kategorie

Einfamilienhaus

Hessen

Verfahren

Aktenzeichen0004 K 0038/ 2024
AmtsgerichtBad Hersfeld

Kenndaten

Grundstück182 m²
ZustandSanierungsbedürftig
VermietungLeerstehend

Biet-Score

Fazit

Angesichts des Denkmalschutzes, des Sanierungsbedarfs und der fehlenden Innenbesichtigung ist eine konservative Kaufpreisdisziplin unerlässlich. Die Leerstandssituation bietet die Chance zur Neugestaltung und Vermietung nach Sanierung, erfordert jedoch erhebliche Investitionen. Vor einem Gebot sollten unbedingt der tatsächliche Innenzustand, die genauen Auflagen des Denkmalschutzes sowie die Sanierungskosten detailliert geprüft und die Finanzierbarkeit unter diesen Bedingungen sichergestellt werden.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Einfamilienhaus · Leerstehend

Das Zwangsversteigerungsobjekt in Rotenburg a. d. Fulda ist ein unterkellertes, zweigeschossiges Fachwerk-Wohnhaus mit Anbau, Hinterhaus und Schuppen, das als Einfamilienhaus geführt wird. Der amtliche Verkehrswert beträgt 91.700 EUR. Das Objekt ist augenscheinlich leerstehend und sanierungsbedürftig, mit einem Baujahr aus dem 18. bis 19. Jahrhundert. Eine Innenbesichtigung durch den Gutachter war nicht möglich, was zu einem Wertabschlag führte. Das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz und das gesamte Objekt liegt in einem Sanierungsgebiet, was Genehmigungspflichten für bauliche Maßnahmen und Veräußerungen nach sich zieht.

Ausführliches Dossier

Das Zwangsversteigerungsobjekt in Rotenburg a. d. Fulda ist ein Fachwerkgebäudeensemble, bestehend aus einem Haupthaus mit Anbau und Schuppen (Flurstück 201/1) sowie einem Hinterhaus (Flurstück 201/2). Der amtliche Verkehrswert beträgt 91.700 EUR, aufgeteilt in 85.700 EUR für Flurstück 201/1 und 6.000 EUR für Flurstück 201/2. Die Wertermittlung erfolgte primär nach dem Sachwertverfahren für die Gebäude und dem Vergleichswertverfahren für den Bodenwert. Das Flurstück 201/2 ist ausschließlich über Flurstück 201/1 erschlossen, eine Zusammenlegung wird empfohlen. Das Objekt ist augenscheinlich leerstehend und wird nicht gewerblich genutzt. Angaben zu Ist- oder Marktmieten liegen nicht vor, wodurch keine Mieterträge oder Renditen aus den Unterlagen ableitbar sind. Die Mikrolage für Wohnzwecke wird als normal üblich bzw. gut im ländlichen Raum bewertet, was grundsätzlich eine Vermietbarkeit nach Sanierung nahelegt. Das Gebäude stammt aus dem 18. bis 19. Jahrhundert und ist sanierungsbedürftig, mit einem festgestellten Reparaturstau und alter Bausubstanz. Die Grundrisskonzeption ist veraltet und die Ausstattung wird als einfach eingestuft. Der Gesamtzustand ist befriedigend. Ein Energieausweis liegt nicht vor, und der Wärmeschutz des Daches ist nicht ersichtlich. Es besteht Denkmalschutz für das Hauptgebäude und die Gesamtanlage, was alle baulichen Maßnahmen genehmigungspflichtig macht. Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen besichtigen, da die Schuldnerin den Zugang verweigerte. Dies führte zu einem pauschalen Wertabschlag von 10% für die fehlende Innenbesichtigung. Funktionsprüfungen technischer Anlagen (Heizung, Elektro, Wasser) wurden nicht durchgeführt, und verdeckte Mängel, Altlasten oder statische Probleme konnten nicht beurteilt werden. Die Legalität der baulichen Anlagen wurde unterstellt. Im Grundbuch sind ein Versteigerungsvermerk und ein Sanierungsvermerk eingetragen. Das Objekt liegt in einem vereinfachten Sanierungsgebiet, wobei der Sanierungsvermerk als wertneutral beurteilt wird. Die Veräußerung bedarf der gemeindlichen Genehmigung, wenn der Kaufpreis den sanierungsunbeeinflussten Wert überschreitet. Das Baulastenverzeichnis weist keine Eintragungen auf. Vor einem Erwerb sind die denkmalschutzrechtlichen Auflagen und die tatsächlichen Sanierungskosten detailliert zu prüfen.

Chancen
Risiken

Standort

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02

Übersicht

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17 / 24 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0004 K 0038/ 2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
AmtsgerichtBad Hersfeld
BundeslandHessen
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit16.09.2026 · 11:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartEinfamilienhaus
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert90 €/m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeSt.-Georg-Straße
Hausnummer11
PLZ36199
OrtRotenburg a. d. Fulda
Ohne Angabe: Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

Leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Hessen
KennzahlWert
Bodenrichtwert90 €/m²
Grundstücksfläche
Gesamtbodenwert
Verkehrswert91.700 €
BRW-Verhältnis
Rechnerischer Gebäudeanteil

Vergleich

Für den Balkenvergleich werden Bodenwert und Verkehrswert benötigt.

Für die Bodenwert-Berechnung fehlt die Grundstücksfläche.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS Hessen
Stichtag
01.01.2024
Nutzung
Kerngebiet
Zustand
baureifes Land
Zone
23890005
Anbieter öffnen

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Marktspanne 1.626 bis 1.961 Euro, typisch 1.814 Euro.

Üblicher Marktpreis · Rotenburg a. d. Fulda

1.814 €/m²typischer Wert

Spanne 1.626 – 1.961 €/m²

Quelle
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (Gutachterausschuss)
Stand
2026
Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser
Basis
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand

Miete laut Gutachten (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 6,6910,99 €/m² im Monat, typisch 8,40 €/m² · angesetzt in 167 Verkehrswertgutachten vergleichbarer Objekte (Bundesland), letzte 24 Monate. Das ist die erzielbare Miete für Objekte dieser Art, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete eines Mietspiegels — sie liegt typischerweise darunter.

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Stadtgebiet), Zeitraum, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb oben dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
1 Fakten
01

Bewertung

1 Fakt
Verkehrswert
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen am 07.08.2024

  • Recht / Last

    Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das Objekt befindet sich in einem vereinfachten Sanierungsverfahren, welches keine oder nur sehr geringe Bodenwertsteigerungen erwarten lässt. Der Sanierungsvermerk wird als wertneutral beurteilt.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Veräußerung von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Die Genehmigung ist zu untersagen, wenn der Kaufpreis den sanierungsunbeeinflussten Grundstückswert überschreitet.

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Einfamilienhaus, Verkehrswert: 91.700 EUR
Beschreibung (roh)

Grundstück, bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Fachwerk-Wohnhaus nebst Anbau, Hinterhaus und einem Schuppen. Baujahr ca. 18. bis 19. Jahrhundert. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich. Es besteht Denkmalschutz.

Datenhinweise
  • · 3 Quellen berücksichtigt
  • · 3 mit verwertbaren Informationen
09

Steuerliche Optimierung

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Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 01.06.2026, 00:06

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Hersfeld-Rotenburg, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.