ZwangsversteigerungGrundstück in Arnbruck, Bayern
Versteigerungstermin
in 79 TagenFr., 22.01.2027 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
184.000 €
Nutzfläche
278,73 m²
Grundstück
5.623 m²
Baujahr
1975
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Versteigert werden zwei Flurstücke in Niederndorf (Arnbruck): Fl.Nr. 15 (5.623 m², ehemalige Schreinerhalle mit Heizhaus und Spänesilo, Baujahr ca. 1975, Verkehrswert 161.000 €) und Fl.Nr. 18 (574 m², unbebaut, Verkehrswert 23.000 €), zusammen 184.000 €. Der Termin ist am 22.01.2027 um 09:00 Uhr beim Amtsgericht Deggendorf. Die Bewertung zum 13.03.2025 erfolgte nur nach äußerem Augenschein; der Innenzustand ist unbekannt. Die Halle steht leer, weist Instandhaltungsrückstand auf und ist mit Nachbargebäuden zusammengebaut. Im Grundbuch sind mehrere Rechte in Abteilung II eingetragen, deren Fortbestand nicht geklärt ist.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Objekt kann sich eher für gewerbliche Nutzer oder Investoren mit Lager- bzw. Hallennutzungskonzept und Bauerfahrung eignen, sofern die Rechte im Grundbuch geklärt sind. Der Verkehrswert von 161.000 € für Fl.Nr. 15 liegt deutlich unter dem Sachwert von 245.000 €, berücksichtigt aber nur Außenschau. Zu den schwersten Risiken zählen der unbekannte Innenzustand, nicht geprüfte Abteilung-II-Rechte (Leibgeding, Geh- und Fahrtrechte, PV-Rechte), die bauliche und versorgungstechnische Verflechtung mit dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 13 und die Region mit geringer Kaufkraft. Vor einem Gebot sollten Grundbuch und Gutachten bei Gericht eingesehen und die bestehenbleibenden Rechte im Termin geklärt werden.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens (Amtsgericht Deggendorf, 2 K 38/24) sind zwei Flurstücke in Niederndorf, Gemeinde Arnbruck (Landkreis Regen): Fl.Nr. 15 (5.623 m², teilbebautes Grundstück im Außenbereich) und Fl.Nr. 18 (574 m², unbebaut, Hofraum). Der Gutachter setzt zum Stichtag 13.03.2025 Verkehrswerte von 161.000 € (Fl.Nr. 15) und 23.000 € (Fl.Nr. 18) fest, insgesamt 184.000 €. Der Versteigerungstermin ist am 22.01.2027 um 09:00 Uhr. Die Lage ist ein Kleinort ohne Infrastruktureinrichtungen am Südrand des Dorfes, in Bachtallage; Versorgungseinrichtungen liegen im Hauptort Arnbruck bzw. in Bad Kötzting (Gutachten S. 10, 12). Auf Fl.Nr. 15 steht ein eingeschossiges Hallengebäude (ehemalige Schreinerei, Baujahr ca. 1975, Nutzfläche 278,73 m², Bruttogrundfläche 304,32 m²) mit angebautem Heizhaus und Spänesilo. Der überwiegende Grundstücksteil ist extensiv genutztes Grünland mit Nassstellen und anteiliger Bachfläche. Die Gebäude konnten nur von außen begutachtet werden. Der Gutachter stellt einen Instandhaltungsrückstand fest (Putz, Holzfenster, Dachentwässerung stark angerostet) und setzt Baumängel von 14.000 € an. Brandschutz- und Wärmeschutzanforderungen werden erkennbar nicht erfüllt; kostenintensive Maßnahmen bei Nutzungsänderung sind zu erwarten (S. 13–15). Fl.Nr. 18 ist ein Hanggrundstück mit Stützmauerresten, Bauteilresten und Unrat; für die Räumung nennt das Gutachten einen Vorbehaltsbetrag von 1.500 € (S. 35). Im Grundbuch stehen mehrere Rechte in Abteilung II, darunter ein Leibgeding (laut Gemeinde sind die Berechtigten verstorben, nicht gelöscht), Geh- und Fahrtrechte sowie Photovoltaik-Betriebsrechte. Der Gutachter hat diese nicht untersucht; ob sie nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben, ergibt sich aus den Unterlagen nicht. Die Photovoltaikanlage ist Fremdeigentum. Die Halle ist mit weiteren Hallen auf dem Nachbargrundstück zusammengebaut und nur eingeschränkt eigenständig nutzbar; die Gebäudetechnik ist unbekannt. Der Verkehrswert für Fl.Nr. 15 enthält einen Abschlag von 5 % wegen äußeren Augenscheins (8.450 €). Fazit: Das Objekt kann sich eher für Bieter mit gewerblichem oder Lager-Nutzungskonzept und Bauerfahrung eignen, sofern die bestehenden Rechte im Termin geklärt sind. Die schwersten Risiken sind der unbekannte Innenzustand, die unklaren übernommenen Rechte und die Abhängigkeit vom Nachbargrundstück. Eine Einsicht in Grundbuch und Gutachten bei Gericht sowie Klärung der Rechte vor dem Termin ist angezeigt.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Objekt 1: Teilbebautes Grundstück im Außenbereich, überwiegend Grünlandfläche; eingeschossiges Hallengebäude mit angebautem Heizhaus und Spänesilo; Baujahr ca. 1975 Begutachtung erfolgte nach äußerem Anschein; Objekt 2: Unbebautes Grundstück, Grünlandfläche mit Bauteilresten aus früheren Bebauungen, tlw. als Abfall- und Baumülldeponie genutzt; Objektanschrift: Nähe Niederndorf 6 1/2, 93471 Arnbruck
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0002 K 0038/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 22.01.2027 · 09:00 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
- 1975
Flächen & Wert
- 184.000 €
- 278,73 m²
- 5.623 m²
- 55 €/m²
- 309.265 €5.623 m² × 55 €/m²
Lage
Karte- Nähe Niederndorf
- 6 1/2
- 93471
- Arnbruck
- Niederndorf
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 55 €/m²
- 5.623 m²
- 309.265 €
- 184.000 €
- 0,59
Vergleich
Rechenweg
Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte