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0021 K 0037/ 2024
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Breuberg, Wald-Amorbach
SYMBOLFOTO

TeilungsversteigerungGrundstück in Breuberg, Hessen

Verkehrswert
195.000 €
Termin
21.10.2026
in 43 Tagen

Kategorie

Grundstück

Hessen

Verfahren

Aktenzeichen0021 K 0037/ 2024
AmtsgerichtMichelstadt

Kenndaten

Grundstück3.398 m²
ZustandRenovierungsbedürftig
Vermietung!Leerstehend

Biet-Score

Fazit

Die Investition in dieses Baugrundstück erfordert aufgrund der starken Hanglage eine genaue Kalkulation der Baukosten für Abstützmaßnahmen, die den Kaufpreis maßgeblich beeinflussen sollten. Die exponierte Lage mit Fernblick und die vollständige Erschließung sind positive Aspekte, die jedoch gegen die eingeschränkte Nutzbarkeit und die Aufteilung in Bauland und Gartenland abgewogen werden müssen. Vor einem Zuschlag sind insbesondere die detaillierten Baukosten für die Hangbebauung zu prüfen und die öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten schriftlich bestätigen zu lassen.

01

Dossier

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KI-gestützt
Zusammenfassung

Grundstück · Leerstehend

Das unbebaute Baugrundstück in Breuberg, Wald-Amorbach, wird im Wege der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft angeboten und hat einen Verkehrswert von 195.000 €. Das 3.398 m² große Grundstück ist in ca. 725 m² Bauland und ca. 2.673 m² Gartenland unterteilt und wird eigengenutzt. Eine starke Hanglage erfordert bei einer zukünftigen Bebauung erhöhten Aufwand für Abstützmaßnahmen. Der Sachverständige konnte das Grundstück vollständig von außen besichtigen, jedoch wurden keine Bodengutachten durchgeführt und nicht eingetragene Rechte nicht recherchiert.

Ausführliches Dossier

Das Objekt ist ein Baugrundstück in Breuberg, Wald-Amorbach, das im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft angeboten wird. Der offizielle Verkehrswert beträgt 195.000 € zum Wertermittlungsstichtag 25.08.2025. Das Gutachten unterteilt das 3.398 m² große Grundstück in zwei Bewertungsteilbereiche: ca. 725 m² als A-Bauland mit einem Wert von 88.800 € und ca. 2.673 m² als B-Gartenland mit einem Wert von 106.000 €. Die Summe der Teilwerte von 194.800 € wird im Gutachten auf den Verkehrswert von 195.000 € gerundet. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 3.398 m². Das Grundstück ist unbebaut und wird als Grünland mit Obstbaumbestand eigengenutzt; ein Pachtvertrag besteht nicht. Es ist an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und die Zufahrt erfolgt über einen ca. 15 Meter langen Schotterweg an der Straße „An der roten Mauer“. Das Grundstück ist beitragsfrei bezüglich der Erschließungseinrichtungen. Das Grundstück weist eine starke Hanglage mit Südausrichtung auf, was bei einer zukünftigen Bebauung einen erhöhten Aufwand für erforderliche Abstützmaßnahmen erwarten lässt. Im Altlastenkataster des Regierungspräsidiums Darmstadt ist das Objekt nicht als Verdachtsfläche aufgeführt, jedoch wurden keine Bodengutachten oder vertiefende Untersuchungen hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen durchgeführt. Der Straßenausbau ist voll, aber Gehwege und Parkstreifen sind nicht vorhanden. Der Sachverständige hat das unbebaute Grundstück am 25.08.2025 im Rahmen eines Ortstermins vollständig von außen besichtigt. Die Wertermittlung basiert auf den vom Amtsgericht und der Eigentümerin zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie eigenen Recherchen des Sachverständigen. Es wird darauf hingewiesen, dass vertiefende Untersuchungen zu Baugrund und Grundwasser nicht auftragsgemäß angestellt wurden und die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation schriftlich eingeholt wurden. Im Grundbuch von Wald-Amorbach, Blatt 573, Abteilung II, sind keine wertbeeinflussenden Eintragungen vermerkt. Das Baulastenverzeichnis enthält ebenfalls keine wertbeeinflussenden Eintragungen. Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.11.2024 in das Grundbuch eingetragen. Schuldverhältnisse in Abteilung III wurden im Gutachten nicht berücksichtigt. Sonstige nicht eingetragene Rechte und Lasten wurden nicht recherchiert. Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind in diesem Termin weggefallen.

Chancen
Risiken

Standort

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Übersicht

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17 / 24 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0021 K 0037/ 2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
AmtsgerichtMichelstadt
BundeslandHessen
Termin
VerfahrensartZwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit21.10.2026 · 09:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartGrundstück
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert95 €/m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeAn der Roten Mauer
PLZ64747
OrtBreuberg
StadtteilWald-Amorbach
Ohne Angabe: Hausnummer

Belegungsstatus-Risiko

Leerstehend

Hohes Risiko

Operativ ist das oft einer der kritischsten Fälle. Der Zuschlagsbeschluss kann häufig als Räumungstitel gegen den bisherigen Besitzer dienen, praktisch bleiben Zeitverlust, Kosten und Konflikte real.

Rechtlich

Der Zuschlagsbeschluss ist nach § 93 ZVG grundsätzlich ein Titel für Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer. Das gilt nicht ohne Weiteres gegen Personen mit fortbestehendem Recht, etwa wirksame Mieter.

Operativ

Typische Risiken sind verweigerte Übergabe, Gerichtsvollzieher, fehlende Schlüssel, emotionale Eskalation, Schäden, Verwahrlosung oder Vandalismus.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Hessen
KennzahlWert
Bodenrichtwert95 €/m²
Grundstücksfläche
Gesamtbodenwert
Verkehrswert195.000 €
BRW-Verhältnis

Vergleich

Für den Balkenvergleich werden Bodenwert und Verkehrswert benötigt.

Für die Bodenwert-Berechnung fehlt die Grundstücksfläche.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS Hessen
Stichtag
01.01.2024
Nutzung
Wohnen
Zustand
baureifes Land
Zone
31910002
Anbieter öffnen

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

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1 Fakten
01

Bewertung

1 Fakt
Verkehrswert
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Standort-Radar

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Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.11.2024 in das Grundbuch eingetragen.

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Im Grundbuch Abteilung II sind keine wertbeeinflussenden Eintragungen vermerkt.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Schuldverhältnisse in Abteilung III des Grundbuchs wurden im Gutachten nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass diese beim Verkauf gelöscht oder ausgeglichen werden.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Sonstige nicht eingetragene Lasten und Rechte wurden nicht recherchiert.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition schriftliche Bestätigungen zu den Angaben der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation einzuholen.

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Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Grundstück, Verkehrswert: 195.000 €
Beschreibung (roh)

Baugrundstück

Datenhinweise
  • · 3 Quellen berücksichtigt
  • · 3 mit verwertbaren Informationen
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Steuerliche Optimierung

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Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 11.06.2026, 01:01

Die Wertgrenzen sind bei diesem Verfahren weggefallen

In einem früheren Termin ist der Zuschlag nach §§ 74a/85a ZVG versagt worden. Für den kommenden Termin gelten die Untergrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts deshalb nicht mehr — ein Gebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswerts kann den Zuschlag bekommen.

Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Wörtlich aus der Bekanntmachung des Gerichts, Feld „Hinweis“. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

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