Symbolbild · kein Foto im GutachtenTeilungsversteigerungGrundstück in Großbreitenbach, Thüringen
Versteigerungstermin
in 55 TagenDo., 17.12.2026 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
37.258 €
Grundstück
2.866 m²
KI-Dossier
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Schnellanalyse
Beim Amtsgericht Arnstadt findet eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft statt. Versteigert wird ein unbebautes Grundstück im Gewerbegebiet 1 in 98701 Großbreitenbach. Der Verkehrswert wurde auf 37.258,00 Euro festgesetzt. Der Versteigerungstermin ist auf den 17.12.2026 angesetzt.
Ausführliche Analyse
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Großbreitenbach mit einer Grundstücksfläche von 2.866 m². Das Objekt ist im Grundbuch von Großbreitenbach unter Blatt 969 eingetragen. Der Versteigerungsvermerk wurde am 11.12.2023 im Grundbuch eingetragen. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 37.258,00 Euro. Der Versteigerungstermin findet am 17.12.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Arnstadt statt. Da kein Gutachten vorliegt, beschränken sich die Unterlagen auf die amtliche Bekanntmachung und allgemeine Hinweise für Bietinteressenten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermietet
unbebaut
Belegung
vermietet
Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.
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Kosten
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Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt