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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Hagen, HaspeSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGrundstück in Hagen, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht HagenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 33 Tagen

Mi., 09.12.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

19.000 €

Grundstück

10.767 m²

Auf der Linnhardt, 58135 HagenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 10.767 m² großes, unbebautes Grundstück in Hagen-Haspe (Auf der Linnhardt). Das Areal stellt einen ehemaligen Steinbruch dar, der zwischen 1967 und 2005 unter anderem mit Industrieabfällen sowie Boden- und Bauschutt verfüllt wurde. Das Grundstück liegt größtenteils im Altlastenverdachtsflächenkataster und weist nachgewiesene Grundwasserbelastungen auf; eine behördliche Abnahme der Deponie erfolgte nie. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wald- bzw. Grünfläche dargestellt, liegt im Außenbereich sowie in einem geschützten Landschaftsbestandteil, weshalb eine Bebauung in absehbarer Zeit ausgeschlossen ist. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 19.000,00 €, wobei die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10 und 7/10) in einem früheren Termin bereits weggefallen sind.

27

Biet-Score

Risikoreich · 27 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich keinesfalls für Bau- oder Projektentwickler, sondern birgt für private oder unbedarfte Bieter existenzbedrohende Haftungsrisiken. Durch den Verfüllbetrieb mit Industrieabfällen und die fehlende Deponieabnahme droht dem Ersteher als neuem Grundstückseigentümer eine unmittelbare Heranziehung zu kostenintensiven Grundwasseruntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen durch die Untere Bodenschutzbehörde. Zwar lockt der geringe Verkehrswert von 19.000,00 € bei gefallenen Wertgrenzen, doch stehen die potenziellen Umweltfolgekosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Grundstückswert. Ein Erwerb ist allenfalls für spezialisierte Sanierungsgesellschaften oder anliegende Großgrundbesitzer nach eingehender Konsultation der Umweltbehörde denkbar.

Chancen

4

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 2 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das im Grundbuch von Haspe, Blatt 7206 (Flur 31, Flurstück 106) verzeichnete unbebaute Grundstück mit einer Gesamtfläche von 10.767 m². Das Grundstück liegt im Außenbereich am Fuße des Roderberges westlich der Tückingstraße und ist als geschützter Landschaftsbestandteil 'Haspe-Heubing (Gewerke)' ausgewiesen. Die Zuwegung erfolgt über einen Erschließungsweg von der Tückingstraße. Im Flächennutzungsplan ist das unregelmäßig geformte Gelände als Wald- bzw. Grünfläche dargestellt; eine bauliche Nutzung ist weder vorgesehen noch marktüblich nachgefragt. Das Gelände wurde historisch als Steinbruch betrieben und zwischen 1967 und 2005 verfüllt. Von 1967 bis 1976 wurden hierbei Industrieabfälle, danach Boden- und Bauschuttmaterial eingebracht. Eine behördliche Abnahme der stillgelegten Deponie ist bis heute nicht erfolgt, da geforderte Abschlussberichte und kontinuierliche Grundwasseruntersuchungen durch den Betreiber unterblieben. Messungen wiesen erhebliche Konzentrationen von Halogenkohlenwasserstoffen, Zink, Nickel und Sulfat im Grundwasser nach. Die Oberfläche ist unregelmäßig geformt und mit Gehölz bewachsen. An der südlichen Grenze existiert eine Carportanlage, die im Rahmen der Wertermittlung als nicht werterhöhend eingestuft wurde. Rechtlich und finanziell ist die Immobilie durch die Altlasteneinstufung hochgradig risikobehaftet. Die Untere Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die öffentlich-rechtliche Zustandshaftung gem. Bodenschutzgesetz auch den künftigen Ersteher treffen kann, einschließlich der Pflicht zur Durchführung von Grundwasseruntersuchungen und eventuellen Sanierungs- sowie Sicherungsmaßnahmen. Der Gutachter hat den Bodenwert ausgehend von 3,50 €/m² mit massiven Abschlägen von 30 % für Altlasten und 20 % für die Grundstücksgröße auf 1,75 €/m² reduziert, was zu einem gerundeten Verkehrswert von 19.000,00 € führt. Investoren sollten von einem Gebot absehen, solange die behördlichen Sanierungs- und Überwachungsauflagen nicht exakt quantifiziert sind. Da in einem vorausgegangenen Termin der Zuschlag nach § 74a ZVG versagt wurde, sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen weggefallen. Trotz des scheinbar günstigen Einstiegspreises überwiegt das unkalkulierbare Kostenrisiko aus der behördlichen Inanspruchnahme für Altlasten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Laut Gutachten aus einem vorangegangenen Verfahren: Auf dem Versteigerungsobjekt wurde ehemals ein Steinbruch betrieben, der nach seiner Stilllegung verfüllt wurde; das Grundstück ist mit Gehölz und Buschwerk bepflanzt, an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine Carportanlage auf dem Bewertungsgrundstück angeordnet; das Versteigerungsobjekt liegt größtenteils im Altlastenverdachtsflächenkataster, insoweit wird ausdrücklich auf die nähere Darstellung unter Pkt. 2.2 des dieser Veröffentlichung beigefügten Gutachtens verwiesen; eine Bebauung ist für den Sachverständigen im Hinblick auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan und die Altlastenauskunft in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Datenlage basiert auf einem Vorgutachten aus dem Verfahren 31 K 133/21 mit Wertermittlungsstichtag 10.11.2022. Die Altlastensituation ist behördlich belegt, birgt jedoch erhebliche unbezifferte Kostenrisiken.
  • Ortsbesichtigung des Grundstücks erfolgte am 10.11.2022; als unbebautes Areal von außen einsehbar.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0031 K 0096/2024
Amtsgericht
Hagen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
09.12.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
19.000 €
Grundstücksfläche
10.767 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auf der Linnhardt
PLZ
58135
Ort
Hagen
Stadtteil
Haspe

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Hagen, kreisfreie Stadt.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 22.09.2026, 00:07