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ZwangsversteigerungGrundstück in Heilsbronn, Bayern

Amtsgericht AnsbachAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 11 Tagen

Mi., 18.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

1.272.000 €

Grundstück

5.063 m²

Herbststraße und Nähe Herbststraße, 91560 HeilsbronnKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein insgesamt 5.063 m² großes, rechtlich vereinigtes Areal in 91560 Heilsbronn, bestehend aus zwei unbebauten Wohnbaugrundstücken (Flst. 272/5 und 272/118) sowie einer Verkehrsfläche (Flst. 272/117). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 1.272.000 €. Die Baugrundstücke gelten als voll erschlossen und baureif, jedoch sind Straßenerschließungs- und leitungsgebundene Herstellungsbeiträge laut Auskunft der Stadt Heilsbronn bislang weder abgerechnet noch bezahlt. Auf Flurstück 272/5 befindet sich zudem eine Trafostation der Stadtwerke Heilsbronn ohne dingliche Sicherung im Grundbuch. Für Bauträger und Projektentwickler bietet das Areal substanzielles Entwicklungspotenzial im Einzugsgebiet der Metropolregion Nürnberg/Fürth.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vorrangig für gewerbliche Bauträger, Projektentwickler und institutionelle Investoren, die ein zusammenhängendes Wohnbauareal in verkehrsgünstiger Lage zur Metropolregion Nürnberg realisieren möchten. Dem attraktiven Entwicklungspotenzial stehen noch offene Beitragsforderungen für Erschließung und Leitungsnetze sowie die Fertigstellung der Erschließungsstraße gegenüber. Bietinteressenten sollten vor Gebotsabgabe bei der Stadt Heilsbronn die Höhe der ausstehenden Erschließungs- und Herstellungsbeiträge verbindlich anfragen und die dingliche bzw. vertragliche Situation bezüglich der Trafostation klären.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Zur Versteigerung steht ein 5.063 m² großes, rechtlich vereinigtes Grundstücksareal in 91560 Heilsbronn, bestehend aus den Baugrundstücken Flst. 272/5 (3.375 m²) und Flst. 272/118 (849 m²) sowie der Straßenverkehrsfläche Flst. 272/117 (839 m²). Die Liegenschaft befindet sich an der Herbststraße in einem gewachsenen Wohngebiet rund einen Kilometer nördlich des Stadtzentrums. Die Verkehrsanbindung ist mit ca. 250 m Entfernung zum Bahnhof Heilsbronn (S-Bahn S4 Richtung Nürnberg und Ansbach) sowie der Nähe zur Bundesautobahn A 6 als gut einzustufen. Die Bauparzellen sind unbebaut, weisen eine überwiegend ebene Topografie auf und präsentieren sich aktuell teilweise verwildert mit Busch- und Pflanzenbewuchs. Auf dem Straßenflurstück 272/117 ist die Erschließungsstraße bereits provisorisch asphaltiert und mit Gehweg sowie einseitiger Beleuchtung versehen; die abschließende Asphaltdeckschicht und die Beschilderung fehlen jedoch noch. Zudem sind Baumaterialien abgelagert. An der Nordwestecke von Flurstück 272/5 wurde eine Trafostation der Stadtwerke Heilsbronn errichtet, für die bisher keine dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen ist. Baurechtlich besteht für die Bauflächen nach Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wieder der Ur-Bebauungsplan Nr. B-8 von 1991 als allgemeines Wohngebiet (WA) mit GFZ 0,6 / GRZ 1,8 bzw. GFZ 0,4 / GRZ 0,8. Wesentliches finanzielles Risiko sind die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge: Nach Auskunft der Stadt Heilsbronn sind die Beiträge für Straßenerschließung sowie Wasserversorgung und Kanalisation bislang weder abgerechnet noch bezahlt worden. Denkmalschutz und Altlastenverdacht bestehen laut Unterlagen nicht. Für Projektentwickler bietet das Areal eine seltene Gelegenheit zum Erwerb einer größeren zusammenhängenden Wohnbaufläche im Umland von Nürnberg. Das Bietgebot muss die noch zu begleichenden Erschließungsbeiträge, Fertigstellungskosten der Straße und Freimachungskosten einkalkulieren.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

unbebaute Grundstücke in 91560 Heilsbronn Wohngrundstücke (Flst. 272/5 und 272/118) und Verkehrsfläche/Straße (Flst. 272/117), rechtlich ein Grundstück, voll erschlossen, baureif;

Hinweise zur Datenlage
  • Die Beleglage basiert auf der amtlichen Terminsbestimmung, der ZVG-Deckseite sowie einer 16-seitigen Zusammenfassung des Gutachtens (Exposé) des Sachverständigenbüros Völkel | Lang. Die Wertermittlungsmethode und der BRW sind im Exposé nicht im Detail dargelegt.
  • Vollständig ausreichend für unbebaute Grundstücke; Außeneindrücke und Fotodokumentation liegen vor.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0028/2024
Amtsgericht
Ansbach
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
18.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
1.272.000 €
Grundstücksfläche
5.063 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Herbststraße und Nähe Herbststraße
PLZ
91560
Ort
Heilsbronn

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ansbach, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 21.09.2026, 23:06