Zum Inhalt springen
0042 K 0013/ 2024
Aktiv
4 FOTOS

ZwangsversteigerungGrundstück in Idstein, Hessen

Verkehrswert
68.000 €
Termin
01.12.2026
in 81 Tagen

Kategorie

Grundstück

Hessen

Verfahren

Aktenzeichen0042 K 0013/ 2024
AmtsgerichtIdstein

Kenndaten

Grundstück378 m²
ZustandUnbebautes Grundstück / Stellplatzfläche
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Das Grundstück bietet eine interessante Gelegenheit für bauwillige Eigennutzer oder Bauträger im Taunus, birgt jedoch erhebliche baurechtliche und topografische Risiken. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe dringend eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde prüfen, um die tatsächliche Realisierbarkeit eines Baukörpers trotz Vereinigungsbaulast und Grenzabständen abzusichern. Durch den Wegfall der Wertgrenzen kann das Objekt bei entsprechender Bietdisziplin mit deutlichem Sicherheitsabschlag erworben werden.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, ca. 378 m² großes Wohnbaugrundstück im Kilbachweg 19 im Idsteiner Stadtteil Heftrich. Das schmale Hanggrundstück weist straßenseitig eine befestigte Stellplatzfläche auf und liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet. Wesentliche Besonderheit ist eine eingetragene Vereinigungsbaulast mit dem Nachbargrundstück Flurstück 117/1, dessen Garage mit Dachüberstand in Grenzbebauung errichtet ist. Der Sachverständige hat wegen der unklaren Bebaubarkeit und Grenzabstände einen 40-prozentigen Abschlag auf den Bodenwert vorgenommen, woraus ein Verkehrswert von 68.000,00 € resultiert. Der Versteigerungstermin ist auf den 01.12.2026 angesetzt; die gesetzlichen Wertgrenzen nach §§ 74a, 85a ZVG sind aufgehoben.

Ausführliches Dossier

Das Bewertungsobjekt umfasst ein 378 m² großes, unbebautes Grundstück im Kilbachweg 19 im Idsteiner Stadtteil Heftrich (Gemarkung Heftrich, Flur 3, Flurstück 117/2). Das Grundstück weist eine annähernd rechteckige, schmale Form mit rund 11,80 m Straßenfront und ca. 32 m Tiefe auf und befindet sich in einer ausgeprägten Hanglage mit Ost-West-Gefälle. Planungsrechtlich liegt die Parzelle im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinter dem Kirschgarten – Im Hasselrain – Unter dem Idsteiner Weg“ als allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser (GRZ 0,4, GFZ 0,5, maximal 1 Vollgeschoss). Aktuell ist das Grundstück unbebaut; im straßenseitigen Bereich befindet sich eine befestigte Kfz-Stellplatzfläche aus Betonverbundsteinpflaster sowie im rückwärtigen Bereich diverse Stützmauern und Bewuchs. Eine Werterhöhung durch diese Außenanlagen wurde nicht vorgenommen, da sie bei einer zweckentsprechenden Neubebauung rückgebaut werden müssten. Die Erschließung ist über den Kilbachweg grundsätzlich gegeben, allerdings fallen bei erstmaliger baulicher Nutzung noch kommunale Wasser- und Abwasseranschlussbeiträge an, die gutachterlich mit 2.000,00 € beziffert wurden. Das zentrale Risiko stellt eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Vereinigungsbaulast (Baulastenblatt BL-857/07) dar, durch die das Grundstück zusammen mit dem bebauten Nachbarflurstück 117/1 als eine baurechtliche Einheit betrachtet wird. Auf dem Nachbargrundstück existiert eine Grenzgarage mit überkragendem Walmdachüberstand. Ob unter Berücksichtigung der notwendigen Abstandsflächen ein eigenständiges Wohnhaus wirtschaftlich errichtet werden kann, ist verbindlich nur über eine Bauvoranfrage klärbar. Der Sachverständige hat diesem Umstand durch einen pauschalen Risikoabschlag von 40 % auf den Bodenwert Rechnung getragen. Der finale Verkehrswert wurde zum Wertermittlungsstichtag 02.09.2024 auf 68.000,00 € festgesetzt (basierend auf einem Ausgangsbodenwert von 117.180,00 € bei 310,00 €/m² Bodenrichtwert, abzüglich 46.870,00 € für die Baulast und 2.000,00 € Erschließungskosten). Da in einem früheren Termin der Zuschlag nach § 74a bzw. § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Mindestwertgrenzen im anberaumten Versteigerungstermin aufgehoben, was Investoren zusätzliche Verhandlungsspielräume beim Bargebot eröffnet.

Chancen
Risiken

Standort

Karte wird geladen…

02

Übersicht

!
18 / 26 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0042 K 0013/ 2024
AmtsgerichtIdstein
BundeslandHessen
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit01.12.2026 · 10:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartGrundstück
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert68.000 €
Grundstücksfläche378 m²
Anteilige Grundstücksfläche378 m²
Bodenrichtwert310 €/m²
Anteiliger Bodenwert117.180 €378 m² × 310 €/m² · MEA 100 %
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeKilbachweg
Hausnummer19
PLZ65510
OrtIdstein
StadtteilHeftrich

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

System
KennzahlWert
Bodenrichtwert310 €/m²
Anteilige Bodenfläche378 m²
Anteiliger Bodenwert117.180 €
Verkehrswert68.000 €
BRW-Verhältnis0,58
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung-49.180 €

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert117.180 €
Verkehrswert68.000 €
Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
System
Berechnungen
Flächenanteil
378 m² Gesamtgrundstück = 378 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
378 m² × 310 €/m² · MEA 100 %
VW je m² Boden
180 €/m²
BRW-Verhältnis
180 €/m² / 310 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
68.000 € − 117.180 € = -49.180 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
7 Fakten
01

Bewertung

3 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag
02

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
03

Zustand

3 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

lfd. Nr. 2, Gemarkung Heftrich, Flur 3, Flurstück 117/2, Landwirtschaftliche Fläche, Kilbachweg 19, 378 qm Beschrieb ohne Gewähr: unbebautes Grundstück

Datenhinweise
  • · Sehr gute Beleglage. Das Verkehrswertgutachten aus März 2025 sowie die amtliche Bekanntmachung und Deckseite liegen vollständig vor und beschreiben Grundstücks- sowie Baulastenverhältnisse detailliert.
  • · Ortsbesichtigung des Grundstücks fand am 02.09.2024 durch den Sachverständigen als Außenbesichtigung statt.
09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
11

Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 11.09.2026, 01:07

Die Wertgrenzen sind bei diesem Verfahren weggefallen

In einem früheren Termin ist der Zuschlag nach §§ 74a/85a ZVG versagt worden. Für den kommenden Termin gelten die Untergrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts deshalb nicht mehr — ein Gebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswerts kann den Zuschlag bekommen.

Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Wörtlich aus der Bekanntmachung des Gerichts, Feld „Hinweis“. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Alle aktuellen Termine ohne Wertgrenzen — bundesweit, mit Gericht und Datum.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rheingau-Taunus-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll. Ausführliches Zukunftsprofil der Region.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.