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ZwangsversteigerungGrundstück in Moosinning, Bayern

Amtsgericht LandshutAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 25 Tagen

Di., 17.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

640.000 €

Nutzfläche

40 m²

Grundstück

1.260 m²

Baujahr

2000

Birkenstraße 33b, 85452 MoosinningKarteGoogle Maps
Belegung: vermietet

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Bj. 2000 · vermietet

Zum Aufruf kommt ein 1.260 m² großes Gesamtareal (Flurstücke 3339/4 und 3339/3) in zweiter Reihe der Birkenstraße 33 b in 85452 Moosinning (Ortsteil Eichenried). Der amtliche Gesamtverkehrswert wurde auf 640.000 € festgesetzt, aufgeteilt auf Flurstück 3339/4 (557.000 €) und Flurstück 3339/3 (83.000 €). Auf dem Areal befindet sich eine ca. 140 m² große, nicht fertiggestellte Bodenplatte eines begonnenen Einfamilienhausbaus, deren Rückbaukosten mit 15.000 € wertmindernd angesetzt wurden. Das vorhandene Holz-Gartenhaus (Baujahr ca. 2000) wird derzeit ungenehmigt von der Eigentümerfamilie zu Wohnzwecken genutzt und ist mit 15.000 € Zeitwert bewertet. Eine ca. 2023 im Außenbereich errichtete Doppelgarage ist unfertig und baurechtlich nicht genehmigungsfähig, weshalb ihr kein Wert beigemessen wurde. Die Versteigerung findet am 17.11.2026 am Amtsgericht Landshut statt.

54

Biet-Score

Vorsicht · 54 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vor allem für Bauträger, Projektentwickler oder private Bauherren mit Erfahrung im Baurecht, die ein großzügiges Baugrundstück in Münchener Pendlerlage suchen und die Grundstücke als Einheit erwerben möchten. Chancen liegen im soliden Bodenwert und der Feldrandlage, Risiken bestehen im baurechtlichen Klärungsbedarf bei isoliertem Erwerb einzelner Flurstücke, den Abbruchkosten für die Bodenplatte sowie dem Räumungsaufwand gegenüber der Eigentümerin. Ein Gebot empfiehlt sich nur unter Berücksichtigung der anfallenden Beräumungs- und Abbruchkosten sowie idealerweise für beide Flurstücke gemeinsam.

Chancen

6

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 2 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Verfahrens 3 K 106/25 am Amtsgericht Landshut ist ein insgesamt 1.260 m² großes Areal in der Birkenstraße 33 b im Gemeindeteil Eichenried (85452 Moosinning), bestehend aus den beiden Flurstücken 3339/4 (428 m²) und 3339/3 (832 m²). Die Liegenschaft befindet sich in verkehrsberuhigter Lage in zweiter Reihe mit Blick auf umliegende landwirtschaftliche Flächen. Das Gesamtgrundstück teilt sich planerisch in eine baureife Innenbereichsfläche von ca. 850 m² sowie ca. 410 m² Gartenland im Außenbereich auf. Die Zuwegung und Leitungsverlegung erfolgen über ein im Grundbuch gesichertes Geh- und Fahrtrecht über die vorgelagerten Nachbargrundstücke. Der bauliche Zustand ist von unvollendeten und formell illegalen Baumaßnahmen geprägt. Auf dem Grundstück wurde vor Jahren mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen, wovon lediglich eine ca. 140 m² große Stahlbeton-Bodenplatte existiert. Da diese für Neubauten marktüblich nicht weiterverwendet werden kann, wurden im Gutachten Freilegungskosten von 15.000 € in Ansatz gebracht. Das um das Jahr 2000 errichtete Holz-Gartenhaus (Nutzfläche ca. 40 m²) wird derzeit ungenehmigt als Hauptwohnsitz durch die Eigentümerin bewohnt; sein Zeitwert wurde pauschal mit 15.000 € beziffert. Eine 2023 begonnene Doppelgarage (ca. 55 m² Grundfläche) im Außenbereich besitzt keine Baugenehmigung, ist witterungsgeschädigt und nicht genehmigungsfähig, weshalb sie mit 0 € bewertet wurde. Die Außenanlagen sind teilweise verwildert und durch Sperrmüllablagerungen beeinträchtigt. Der Gesamtverkehrswert wurde auf 640.000 € festgesetzt, wovon 557.000 € auf Flurstück 3339/4 und 83.000 € auf Flurstück 3339/3 entfallen. Der Bodenwert wurde ausgehend vom Bodenrichtwert von 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2024) nach markt- und lagemäßigen Anpassungen mit 709 €/m² für das Bauland und 94,50 €/m² für das Gartenland ermittelt. Bei einem Einzelerwerb ist zu beachten, dass Flurstück 3339/4 allein die Mindestgröße von 500 m² gemäß Bebauungsplan unterschreitet und Flurstück 3339/3 überwiegend als Zufahrt und Gartenfläche dient. Investoren bietet sich hier die Gelegenheit, ein substanzielles Grundstück im wirtschaftsstarken Landkreis Erding zu erwerben. Kalkuliert werden müssen jedoch die Kosten für Abbruch, Müllbeseitigung und Neugestaltung sowie das rechtliche Risiko der Nutzungsuntersagung bzw. der Räumung des bewohnten Gartenhauses.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Innen + außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

a) Grundstück Flst. 3394/4 zu 428 m²: Bauland im Innenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/3 eine Einheit dar. Mit dem Bau eines Einfamilienhauses wurde begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert. b) Grundstück Flst. 3339/3 zu 832 m²: Zum Teil Bauland im Innenbereich, zum Teil (ca. 410 m²) Gartenland im Außenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/4 eine Einheit dar. Auf einer Teilfläche wurde mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert. Das Grundstück ist weiter bebaut mit einem Gartenhaus / Geräteschuppen und einer nicht fertiggestellten und nicht genehmigungsfähigen Doppelgarage. Die Nutzung des Gartenhauses erfolgt zu Wohnzwecken (nicht genehmigt).

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr gute Beleglage durch vorliegendes vollständiges Verkehrswertgutachten aus März 2026 (Stichtag 27.01.2026) und amtliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Landshut.
  • Vollständige Ortsbegehung des Grundstücks und der Räumlichkeiten des Gartenhauses durch den Sachverständigen am 27.01.2026 erfolgt.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben21 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0106/2025
Amtsgericht
Landshut
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
17.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Innen + außen
Baujahr
2000

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
640.000 €
Nutzfläche
40 m²
Grundstücksfläche
1.260 m²
Anteilige Grundstücksfläche
1.260 m²
Bodenrichtwert
1.050 €/m²
Anteiliger Bodenwert
1.323.000 €1.260 m² × 1.050 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Birkenstraße
Hausnummer
33b
PLZ
85452
Ort
Moosinning
Stadtteil
Eichenried
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 6 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 8 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 23
Bodenrichtwert
1.050 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
1.260 m²
Anteiliger Bodenwert
1.323.000 €
Verkehrswert
640.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,48
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-683.000 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 23 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert1.323.000 €
Verkehrswert640.000 €
Zone
Eichenried (Zonennummer 1603)
Rechenweg
Flächenanteil
1.260 m² Gesamtgrundstück = 1.260 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
1.260 m² × 1.050 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
508 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
508 €/m² / 1.050 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
640.000 € − 1.323.000 € = -683.000 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Erding, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.08.2026, 12:24