TeilungsversteigerungGrundstück in Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 12 TagenMi., 04.11.2026 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
255.000 €
Grundstück
1.585 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstücksareal in 45475 Mülheim an der Ruhr (Stadtteil Dümpten) mit einer Gesamtfläche von 1.585 m², aufgeteilt auf drei Flurstücke (126, 128 und 166). Das Hauptflurstück 126 (1.171 m²) bietet nach § 34 BauGB grundsätzliches Baulandpotenzial für eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung (Geschossfläche ca. 469 m²), während die übrigen Flurstücke Arrondierungs- bzw. Zuwegungsflächen darstellen. Das Areal ist derzeit stark verwildert, mit zwei Gartenhütten bestanden und dient teils als Lagerfläche für Baumaterial. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 255.000 €.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Objekt richtet sich primär an Bauträger, Projektentwickler oder private Bauherren, die ein Baugrundstück in verkehrsgünstiger Lage entwickeln möchten. Entscheidend für den Projekterfolg ist der gemeinsame Erwerb aller drei Flurstücke im Rahmen der Gesamtversteigerung sowie eine zügige bauplanungsrechtliche Klärung mittels Bauvoranfrage (unter Berücksichtigung der Autobahn-Anbauverbotszone und des Waldausgleichs). Bei entsprechendem Kalkulationspuffer für die anstehenden Rodungs- und Erschließungsmaßnahmen bietet das Grundstück solides Entwicklungspotenzial.
Chancen
Großzügiges Gesamtareal von 1.585 m² im städtischen Verdichtungsraum Rhein-Ruhr.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das zu versteigernde Grundbesitz-Ensemble befindet sich an der Janshofstraße im Ortsteil Dümpten der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr. Das Areal umfasst drei aneinandergrenzende Flurstücke im Grundbuch von Dümpten (Blatt 2693): Flurstück 126 mit 1.171 m², Flurstück 128 mit 365 m² sowie das schmale Zuwegungsflurstück 166 mit 49 m², was eine Gesamtgrundstücksfläche von 1.585 m² ergibt. Die Umgebung ist durch eine aufgelockerte, ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in einfacher Wohnlage geprägt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der ÖPNV sind gut erreichbar; der Autobahnanschluss zur A 40 liegt in ca. 0,6 km Entfernung. Das Bewertungsgrundstück ist derzeit unbebaut und wird als privater Waldgarten genutzt. Das Gelände weist einen ausgeprägten Wildwuchs auf und ist stellenweise mit Baumaterialien belegt; auf dem Grundstück befinden sich zudem zwei einfache hölzerne Gartenhütten. Das Grundstück Flurstück 126 besitzt nach § 34 BauGB die Qualität von baureifem Wohnbauland (unterstellte WGFZ 0,40, realisierbare Geschossfläche ca. 469 m²). Bei den Flurstücken 128 und 166 handelt es sich um Arrondierungs-, Garten- bzw. Zuwegungsflächen. Im Rahmen der Wertermittlung wurden objektspezifische Wertminderungen von insgesamt 27.500 € für Freilegung, Abriss und Entsorgung der Gartenhütten, Baumaterialien, Wildwuchs sowie Waldausgleichskosten in Abzug gebracht. In Abteilung II des Grundbuchs ist lediglich der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Baulasten oder Denkmalschutzauflagen bestehen nicht, das Altlastenkataster verzeichnet keine Einträge. Zu den zentralen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zählen die Darstellung als Grünfläche im Flächennutzungsplan, die 40-Meter-Anbauverbotszone entlang der direkt angrenzenden Autobahn A 40 sowie die Zustimmungsbedürftigkeit von Bauvorhaben durch die Autobahn GmbH. Zudem ist die wegemäßige Erschließung von Flurstück 126 über das vorgelagerte Flurstück 166 dauerhaft rechtlich zu sichern. Investoren bietet sich hier die Chance auf eine Neubauentwicklung im großstädtischen Raum bei moderater Bodenrichtwertbasis (260 €/m²). Für Bietinteressenten empfiehlt sich dringend, im Vorfeld eine Bauvoranfrage abzustimmen und bei der Gebotsabgabe eine ganzheitliche Versteigerung aller drei Flurstücke anzustreben, um Erschließungs- und Nachbarschaftskonflikte von vornherein auszuschließen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
Laut Wertgutachten: D. gesamten Grundstücke sind unbebaut und werden nicht wesentlich bzw. vermutlich als Waldgarten mit 2 Gartenhütten genutzt. Stellenweise dienen sie als Lagerfläche für Baumaterialien. Aufgrund der Lage und des gültigen Planungsrechtes kann das Bewertungsgrundstück, hier insbesondere das Flurstück 126, auch bebaut werden. Veröffentlichung von Kontaktdaten nicht gewünscht.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0007 K 0011/2025
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 04.11.2026 · 09:30 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
Flächen & Wert
- 255.000 €
- 1.585 m²
- 1.585 m²
- 260 €/m²
- 412.100 €1.585 m² × 260 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Janshofstraße
- 45475
- Mülheim an der Ruhr
- Dümpten
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 260 €/m²
- 1.585 m²
- 412.100 €
- 255.000 €
- 0,62
- -157.100 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt