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TeilungsversteigerungGrundstück in Neuss, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht NeussAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 100 Tagen

Fr., 12.02.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

570.000 €

Grundstück

1.004 m²

Baujahr

1958

Am Heiligenhäuschen 7, 41472 NeussKarteGoogle Maps
Belegung: bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Bj. 1958 · bewohnt

Versteigert wird im Rahmen einer Teilungsversteigerung (31 K 20/25, Amtsgericht Neuss) ein 1.004 m² großes, laut Gutachten unbebautes Grundstück in Neuss-Holzheim, auf dem ein Gebäudeteil des Nachbarhauses überbaut ist. Der Verkehrswert beträgt 570.000 € (Stichtag 29.01.2026, Vergleichswertverfahren). Der Termin ist am 12.02.2027 um 09:00 Uhr. Die Überbausituation und die ungeklärte Duldungspflicht sind das zentrale Risiko; Altlasten, Baulasten und Denkmalschutz liegen laut Gutachten nicht vor.

49

Biet-Score

Vorsicht · 49 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Grundstück kommt eher für erfahrene Investoren oder Projektentwickler in Frage, wenn sie die Überbau- und Erschließungssituation rechtlich klären können. Chancen bieten die Größe von 1.004 m², die Wohnbaufläche und die gute Lage; schwer wiegen die nur eingeschätzte Duldungspflicht des Überbaus, die Erschließung des Hauses über das Nachbargrundstück sowie die Teilungsversteigerung mit nicht vermessenen Grenzen. Vor einem Gebot sollten Grundbuch, Vermessung und Nutzbarkeit der Fläche juristisch und baurechtlich geprüft werden.

Chancen

6

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird im Wege der Teilungsversteigerung (Aufhebung der Gemeinschaft) das Grundstück Am Heiligenhäuschen 7 in 41472 Neuss-Holzheim, bestehend aus den Flurstücken 1411 (343 m²) und 1412 (661 m²), zusammen 1.004 m² (Bekanntmachung S. 1; Gutachten S. 3). Das Gutachten bewertet es als unbebautes Grundstück, das mit einem Überbau belastet ist: Ein Gebäudeteil eines freistehenden Dreifamilienhauses auf dem Nachbargrundstück (Flurstück 202) ragt auf das Flurstück 1411. Die Gutachterin ermittelte rund 71 m² überbaute Fläche. Die Lage wird als Wohnlage mit guter Mikro- und Makrolage, guter Verkehrsanbindung und geringfügigen Lärmimmissionen beschrieben (Gutachten S. 13). Das Baurecht bestimmt Wohngebiet, zweigeschossig, offene Bauweise; ein Bebauungsplan besteht nicht (S. 14). Zustand: Das überbauende Wohnhaus (Ursprungsbaujahr ca. 1958, Erweiterungen 1967, 1984, 1998) hat Putzfassade, Satteldach mit Photovoltaikanlage und Pelletheizung seit ca. 2010. Sichtbar waren Risse in der Putzfassade, für die keine Wertminderung angesetzt wurde (S. 20). Das Gutachten ist kein Bausubstanzgutachten; die Gebäudebeschreibung dient der Ermittlung der Restnutzungsdauer von rd. 30 Jahren (S. 30). Das Grundstück selbst wird als Nutzgarten genutzt, zwei von drei Wohneinheiten des Hauses sind vermietet. Rechte und Risiken: In Abteilung II ist nur der Versteigerungsvermerk eingetragen; bestehen bleibende Rechte nennt keines der Dokumente. Der Verkehrswert von 570.000 € wurde mit dem unmittelbaren Preisvergleich (585 €/m², Median von 649 €/m² abgeschlagen) abgeleitet und über den Bodenrichtwert von 600 €/m² (Stichtag 01.01.2025) plausibilisiert, der 566.000 € ergibt. Der Überbau wird mit einem Barwert der Überbaurente von rd. 6.000 €, einem abgezinsten Bodenwert von rd. 20.000 € und einem Abzug von rd. 42.000 € berücksichtigt. Die Duldungspflicht ist nur eingeschätzt; zudem gehören die Nachbargrundstücke denselben Eigentümern, sodass nach dem Zuschlag eine neue Eigentümerkonstellation mit ungeklärter Überbau- und Erschließungssituation entsteht, da das Wohnhaus über Flurstück 202 erschlossen wird. Altlasten sind nicht im Kataster eingetragen, Denkmalschutz besteht nicht. Fazit: Das Objekt kann für Investoren mit baurechtlicher und juristischer Erfahrung in Frage kommen, die ein großes Wohnbaugrundstück erwerben und die Überbausituation klären wollen. Wertbestimmend ist die tatsächliche Nutzbarkeit der 1.004 m² trotz Überbau und Nachbarbebauung, die vor einem Gebot rechtlich geprüft werden sollte.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Bewohnt
Besichtigung
Nach Vereinbarung

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Objekt laut Gutachten: Unbebautes Grundstück in Neuss mit Überbau. Lage: Am Heiligenhäuschen/Am Heiligenhäuschen 7, 41472 Neuss-Holzheim.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten (Internetversion) mit Wertermittlungsstichtag 29.01.2026, dazu Bekanntmachung und Merkblatt. Bewertet wird ein unbebautes Grundstück; Angaben zum Gebäude dienen nur der Überbaubewertung.
  • Vollständige Besichtigung am 29.01.2026; die Zustandsangaben betreffen das überbauende Gebäude und sind rein visuell, nicht bautechnisch geprüft.

Belegung

bewohnt

Unklar bis hochriskant

Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Nutzer und Rechtsgrundlage feststellen
  • Miet-, Pacht- oder Wohnrechte suchen
  • Einzug/Überlassung zeitlich prüfen
  • Gebot erst mit Risikoabschlag freigeben
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ohne geklärte Rechtsgrundlage ist nicht verlässlich zu beurteilen, ob Räumungstitel, Mietrecht, Wohnrechte oder andere Besitzrechte greifen.
In der Praxis
Zugang, Übergabe, Ertrag, Sanierung und Zeitplan bleiben offen, solange Nutzer und Rechtsgrundlage nicht eindeutig sind.
Für das Gebot
Bis zur Klärung wie Hochrisiko bewerten, nicht wie frei verfügbar.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben20 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0031 K 0020/2025
Amtsgericht
Neuss

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
12.02.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Bewohnt
Besichtigungsstatus
Nach Vereinbarung
Baujahr
1958

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
570.000 €
Grundstücksfläche
1.004 m²
Anteilige Grundstücksfläche
1.004 m²
Bodenrichtwert
600 €/m²
Anteiliger Bodenwert
602.400 €1.004 m² × 600 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Heiligenhäuschen
Hausnummer
7
PLZ
41472
Ort
Neuss
Stadtteil
Holzheim
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 28
Bodenrichtwert
600 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
1.004 m²
Anteiliger Bodenwert
602.400 €
Verkehrswert
570.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,95
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-32.400 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 28 · Stichtag 01.01.2025

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert602.400 €
Verkehrswert570.000 €
Zone
Holzheim, Bodenrichtwertnummer 123004, Wohnbaufläche, Tiefe 35 m
Rechenweg
Flächenanteil
1.004 m² Gesamtgrundstück = 1.004 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
1.004 m² × 600 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
568 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
568 €/m² / 600 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
570.000 € − 602.400 € = -32.400 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Kreis Neuss.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 03:39