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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Oberursel (Taunus)Symbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungGrundstück in Oberursel (Taunus), Hessen

Amtsgericht Bad Homburg v. d. HöheAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 28 Tagen

Fr., 20.11.2026 · 09:15 Uhr

Verkehrswert

17.000 €

Grundstück

2.100 m²

Am Graben, 61440 Oberursel (Taunus)KarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · vermietet

Zur Versteigerung steht ein 2.100 m² großes, unbebautes Grünlandgrundstück in 61440 Oberursel (Taunus), Flur 108, Flurstück 29 (Lagebezeichnung: Am Graben). Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 17.000 € und basiert auf einem Bodenrichtwert für land- und forstwirtschaftliche Flächen von 8,00 €/m² (Stichtag 01.01.2024). Das Grundstück ist landwirtschaftlich verpachtet bei einem jährlichen Pachtertrag von 31,00 €. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe durchgeführt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vorrangig für lokale Landwirte, Arrondierungsinteressenten oder spekulative Freilandinvestoren mit langfristigem Horizont. Bei einem Verkehrswert von 17.000 € (ca. 8,10 €/m²) ist der Kapitaleinsatz überschaubar, die laufende Rendite aus der Pacht (31 €/Jahr) jedoch vernachlässigbar. Interessenten sollten die Teilungsversteigerungsmodalitäten beachten und sich auf eine reine Grünlandnutzung ohne Bebauungsperspektive einstellen.

Chancen

5

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens ist das im Grundbuch von Oberursel Blatt 6532 eingetragene Grundstück der Gemarkung Oberursel, Flur 108, Flurstück 29 mit einer Größe von 2.100 m². Die Wirtschaftsart und Lage ist amtlich als 'Grünland, Am Graben' ausgewiesen. Das Grundstück liegt östlich der Bundesautobahn A661 in der Nähe des Dornbach-Nebengrabens (Heidegraben) im Außenbereich von Oberursel im Taunus, rund 10 km nordwestlich von Frankfurt am Main. Es handelt sich um ein unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Wiesengrundstück. Die Wertermittlung durch das Ortsgericht Oberursel (Taunus) vom 12.02.2026 erfolgte im Vergleichswertverfahren auf Basis des amtlichen Bodenrichtwerts von BORIS Hessen (Stichtag 01.01.2024) in Höhe von 8,00 €/m² für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Hieraus ergibt sich ein rechnerischer Bodenwert von 16.800 €, welcher auf einen Verkehrswert von 17.000 € gerundet wurde. Das Grundstück ist verpachtet; die jährlichen Pachteinnahmen betragen 31,00 €. Rechtlich ist das Grundstück laut Schätzungsurkunde lastenfrei in Abteilung II des Grundbuchs. Eine Abfrage des Altlastenkatasters vom 09.02.2026 ergab keine Hinweise auf Altlasten oder Baulasten. Zudem liegt das Flurstück nicht im Überschwemmungsgebiet. Das Verfahren wird als Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Erbengemeinschaft) betrieben. Für Kapitalanleger bietet das Flurstück eine wertstabile, jedoch ertragsarme Sachwertanlage im Vordertaunus. Wegen des bestehenden Pachtvertrags und der bauplanungsrechtlichen Außenbereichslage steht eine rein landwirtschaftliche oder freizeitbezogene Nutzung im Vordergrund. Ein Gebot empfiehlt sich insbesondere für Arrondierer oder langfristig orientierte Grundbesitzer.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

siehe amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständige Aktenlage mit amtlicher Bekanntmachung und 5-seitiger Schätzungsurkunde des Ortsgerichts Oberursel (Taunus).
  • Besichtigung des Freilands durch Mitglieder des Ortsgerichts am 12.02.2026 durchgeführt.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0061 K 0044/2024
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Antragsteller (Gläubiger)
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (Behörde)Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 WiesbadenAngabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
20.11.2026 · 09:15 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
17.000 €
Grundstücksfläche
2.100 m²
Anteilige Grundstücksfläche
2.100 m²
Bodenrichtwert
8 €/m²
Anteiliger Bodenwert
16.800 €2.100 m² × 8 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Graben
PLZ
61440
Ort
Oberursel (Taunus)

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Jahresnettokaltmiete
Brutto-Rendite Ist

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 2, 5 (BORIS Hessen)
Bodenrichtwert
8 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
2.100 m²
Anteiliger Bodenwert
16.800 €
Verkehrswert
17.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,01
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
200 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 2, 5 (BORIS Hessen) · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert16.800 €
Gebäude / Wohnung200 €
Verkehrswert17.000 €
Rechenweg
Flächenanteil
2.100 m² Gesamtgrundstück = 2.100 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
2.100 m² × 8 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
8 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
8 €/m² / 8 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
17.000 € − 16.800 € = 200 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 19.08.2026, 02:53