Biet-Score
Fazit
Das Objekt eignet sich ausschließlich für erfahrene Projektentwickler, Abbruchunternehmen oder Anrainer, die über spezialisiertes Know-how im industriellen Rückbau und in der Altlastensanierung verfügen. Angesichts der geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten von ca. 450.000 € stellt der symbolische Verkehrswert von 1,00 € keinen wirtschaftlichen Vorteil dar, sondern birgt erhebliche Folgeverbindlichkeiten. Vor einer Gebotsabgabe sind zwingend statische Sicherungskonzepte für die Nachbarbebauung sowie Schadstoffgutachten einzuholen. Für private Kapitalanleger oder Standardinvestoren ist das Grundstück aufgrund des unkalkulierbaren Kostenrisikos ungeeignet.
Dossier
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Grundstück · Bj. 1900 · leerstehend
Zum Aufruf kommt ein 537 m² großes Industrieanwesen in 95197 Schauenstein, bebaut mit einem ehemaligen Fabrikgebäude (Kesselhaus mit Industrieschornstein) aus der Zeit um 1900. Das Gebäude befindet sich in einem weitgehend eingefallenen, baufälligen und nicht nutzbaren Zustand mit teilweise eingestürzten Decken und Dächern. Für das Anwesen besteht kein eigener direkter öffentlicher Erschließungsanschluss; die Zuwegung sowie Ver- und Entsorgung sind über Dienstbarkeiten auf Nachbargrundstücken geregelt. Wegen des gravierenden Verfalls und der Gefährdungslage empfiehlt das Gutachten den zeitnahen Komplettabriss. Unter Berücksichtigung der geschätzten Freilegungskosten von rund 450.000 € ergab sich ein rechnerischer Liquidationswert von -400.000 €, weshalb der Verkehrswert auf den symbolischen Betrag von 1,00 € festgesetzt wurde.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | K 0035/ 2026 |
| Amtsgericht | Hof |
| Bundesland | Bayern |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 23.11.2026 · 08:30:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Grundstück |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Besichtigungsstatus | aussenbesichtigung |
| Baujahr | 1900 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | nicht festgesetzt (Bekanntmachung: 1,00 €) |
| Grundstücksfläche | 537 m² |
| Anteilige Grundstücksfläche | 537 m² |
| Bodenrichtwert | 25 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 13.425 €537 m² × 25 €/m² · MEA 100 % |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Nähe Kommerzienrat-Waldenfels-Straße |
| PLZ | 95197 |
| Ort | Schauenstein |
| Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil | |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Vergleich
Datenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
2 Fakten| Wertermittlungsstichtag |
|---|
Rechte
8 Fakten| Wohnrecht | |
|---|---|
| Nießbrauch | |
| Erbbaurecht | |
| Altlasten | |
| Rechtliches Risiko | |
| Rechtliches Risiko | |
| Rechtliches Risiko | |
| Rechtliches Risiko |
Ertrag
4 Fakten| Vermietungsstatus | |
|---|---|
| Vermietungsstand (Einheiten) | |
| Marktmiete monatlich | |
| Jahresmarktmiete |
Zustand
5 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung | |
| Dämmungsstatus | |
| Energieeffizienz |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Schauenstein Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Schauenstein 1034/5 Gebäude- und Freifläche Nähe Kommerzienrat-Waldenfels-Str. 0,0537 2899 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : mit Fabrikgebäude bebautes Grundstück; Der Versteigerungsvermerk ist am 07.05.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
- · Vollständiges Verkehrswertgutachten und amtliche Bekanntmachung liegen vor. Wesentliche Einschränkung ist die fehlende Innenbesichtigung.
- · Nur Außenbesichtigung durchgeführt, da der Eigentümer den Besichtigungstermin nicht einhielt. Innenbereiche wurden nur soweit von außen einsehbar erfasst.
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