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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in TorgauSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGrundstück in Torgau, Sachsen

Amtsgericht LeipzigAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 6 Tagen

Do., 29.10.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

36.000 €

Grundstück

4.137 m²

Baujahr

1975

Süptitzer Weg 32, 04860 TorgauKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Abrissreif

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Bj. 1975 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 4.137 m² großes Gewerbegrundstück im Süptitzer Weg 32 in 04860 Torgau (Flurstück 12/5). Auf dem Areal befinden sich ein ehemaliges Heizhaus, eine Halle, ein Verwaltungsgebäude sowie ein Industrieschornstein aus dem Baujahr ca. 1975. Die Bausubstanz wird als verschlissen und stark geschädigt beschrieben, zudem besteht ein Leerstand von rund 12 Jahren. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 36.000,00 EUR, wobei eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage ausdrücklich nicht mitversteigert wird.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vorrangig für Projektentwickler, Abrissunternehmer oder Gewerbetreibende mit Erfahrung im Umgang mit Industriebrachen. Der niedrige Verkehrswert reflektiert den desolaten Gebäudezustand und den 12-jährigen Leerstand. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend das vollständige Gutachten (u.a. bezüglich Altlasten und Tragwerk) eingesehen sowie die rechtliche Situation der dachseitigen Photovoltaikanlage geklärt werden.

Chancen

5

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Gewerbegrundstück im Süptitzer Weg 32 in 04860 Torgau, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Torgau von Torgau, Blatt 6399 (Gemarkung Torgau, Flur 33, Flurstück 12/5). Die Grundstücksfläche beträgt 4.137 m² und ist als Gebäude- und Freifläche gewidmet. Der bauliche Bestand umfasst ein ehemaliges Heizhaus, eine Halle, ein Verwaltungsgebäude sowie einen Industrieschornstein mit einem Ursprungsbaujahr von ca. 1975. Laut amtlicher Bekanntmachung weist der gesamte Gebäudebestand eine verschlissene sowie stark geschädigte Bausubstanz auf. Das Objekt steht seit ca. 12 Jahren leer. Ein wesentlicher rechtlicher und tatsächlicher Aspekt ist die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage (PVA), welche ausdrücklich nicht mitversteigert wird und somit Dritteigentum darstellt. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG auf 36.000,00 EUR (ohne PVA) festgesetzt. Aufgrund der früheren Funktion als Heizhaus sind Boden- und Gebäudekontaminationen nicht auszuschließen. Fazit: Eine Liegenschaft mit spekulativem Entwicklungscharakter oder zur reinen Grundstücksverwertung nach potentiellem Abriss der Altbauten. Investoren sollten insbesondere Rückbaukosten, Altlastenrisiken sowie die Nutzungsrechte der PV-Anlage vorab detailliert kalkulieren.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Süptitzer Weg 32, 04860 Torgau: Gewerbegrundstück, ehem. Heizhaus / Halle / Verwaltungsgebäude, Industrieschornstein, Baujahr ca. 1975, verschlissene und stark geschädigte Bausubstanz, Leerstand seit 12 Jahren, auf dem Dach befindliche Photovoltaikanlage wird nicht mitversteigert Gutachten Download unter www.zvsachsen.de

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen ausschließlich die Terminsbestimmung (Bekanntmachung) und die ZVG-Deckseite vor. Das vollständige Verkehrswertgutachten war nicht beigefügt.
  • Keine Gutachtendetails zur Besichtigung vorhanden; Zustandsangaben basieren auf der amtlichen Kurzcharakteristik in der Bekanntmachung.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0468 K 0062/2024
Amtsgericht
Leipzig
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
29.10.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1975

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
36.000 €
Grundstücksfläche
4.137 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Süptitzer Weg
Hausnummer
32
PLZ
04860
Ort
Torgau

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Nordsachsen, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 14:04