ZwangsversteigerungGrundstück in Vreden, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 24 TagenMo., 16.11.2026 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
327.000 €
Grundanteil
≈ 1.829 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein 1.829 m² großes Wohnbaugrundstück in 48691 Vreden (Karl-Arnold-Straße 25 c), rund 500 m nördlich des Ortskerns gelegen. Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemalige gewerblich genutzte Werkhalle mit Anbauten, die nach einem Brandschaden wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist und vollständig zurückgebaut werden muss. Für das Areal besteht Baurecht über einen seit 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet, II Vollgeschosse, GRZ 0,4, GFZ 0,8) sowie ein bestätigender Bauvorbescheid vom 11.07.2023. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 327.000,00 € (Liquidationswertverfahren auf Basis eines angepassten Bodenwerts von 452.500,00 € abzüglich Abbruch-, Asbestentsorgungs- und Erschließungskosten). Die Versteigerung findet am 16.11.2026 vor dem Amtsgericht Ahaus statt.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Objekt bietet Bauträgern und Projektentwicklern ein attraktives innerstädtisches Entwicklungsgrundstück für mehrgeschossigen Wohnungsbau in etablierter Wohnlage von Vreden. Das Baurecht ist durch B-Plan und Bauvorbescheid weitgehend abgesichert, wodurch das Genehmigungsrisiko gering ausfällt. Kalkulatorisch müssen Erwerber jedoch den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Gebäudeabbruch, Schadstoffsanierung (Asbest) sowie künftige Erschließungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 125.000 € verbindlich einplanen. Ein Gebot bis in den Bereich des Verkehrswerts von 327.000 € stellt unter Berücksichtigung der Neubaumargen ein solides Chancen-Risiko-Profil dar.
Chancen
Großzügiger Grundstückszuschnitt mit ca. 1.829 m² Fläche und 30 m Baufeldtiefe, ideal für Bauträger und Geschosswohnungsbau.
Risiken
Vollständiger Abbruch und Freilegung des brandgeschädigten Altbestands zwingend erforderlich (gutachterlich kalkuliert mit 80.999,00 €).
Ausführliches Dossier
Das zu versteigernde Objekt liegt an der Karl-Arnold-Straße 25 c in 48691 Vreden im Kreis Borken, ca. 500 Meter nördlich des Ortskerns. Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein 1.829 m² großes, trapezförmig geschnittenes Baugrundstück (Flur 108, Flurstück 627). Die Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt, Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) liegen in der Wohnstraße vor. Für das Grundstück gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7 - 3. Änderung 'Oldenkotter Straße Teil 1 An't Lindeken', der ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit zweigeschossiger Bauweise, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 festsetzt. Ein Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die Bebaubarkeit für Wohnzwecke zusätzlich. Derzeit ist das Grundstück noch mit einer ehemaligen gewerblichen Werkhalle samt Anbauten bebaut. Infolge eines Brandereignisses ist der Gebäudebestand wirtschaftlich unbrauchbar geworden und muss vollständig beseitigt werden. Die Bausubstanz umfasst 2.628 m³ umbauten Raum, 183 m³ Betonfundamente sowie 497 m² asbesthaltige Dacheindeckung. Die notwendigen Rückbau-, Freilegungs- und Entsorgungskosten wurden im Gutachten mit 80.999 € (gerundet) angesetzt. In Abteilung II des Grundbuchs sind ein Vorkaufsrecht sowie eine Auflassungsvormerkung verzeichnet, die im ZVG-Verfahren erlöschen bzw. keine wertmindernde Relevanz entfalten. Im Baulastenverzeichnis existiert neben einer gegenstandslosen Gewerbebaulast (Blatt 32) eine Baulast über eine baurechtliche Einheit mit Nachbarflurstücken (Blatt 497). Für die hierdurch bedingte Abstandsflächenüberdeckung des Nachbargrundstücks (46,5 m²) wurde ein Minderwert von 5.000 € berücksichtigt. Zudem sind für die noch nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage künftige Ersterschließungsbeiträge zu erwarten, die mit einem Barwert von 39.500 € in Abzug gebracht wurden. Der Verkehrswert wurde nach dem Liquidationswertverfahren auf 327.000,00 € festgesetzt (Ausgangsbodenwert 452.500 € abzüglich 81.000 € Freilegung und 44.500 € öffentlich-rechtliche Lasten). Die Liegenschaft eignet sich ideal für Wohnungsbauunternehmen und Bauträger, die das Areal nach dem Abriss mit Geschosswohnungen neu entwickeln möchten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut ist Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns. Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen. Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden. Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0077 K 0023/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 16.11.2026 · 09:30 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 327.000 €
- 1/1 Alleineigentum
- 1.829 m²
- 165 €/m²
- 301.785 €1.829 m² × 165 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Karl-Arnold-Straße
- 25 c
- 48691
- Vreden
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 165 €/m²
- 1.829 m²
- 301.785 €
- 327.000 €
- 1,08
- 25.215 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte