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ZwangsversteigerungGrundstück in Vreden, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht AhausAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 24 Tagen

Mo., 16.11.2026 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

327.000 €

Grundanteil

≈ 1.829 m²

Karl-Arnold-Straße 25 c, 48691 VredenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein 1.829 m² großes Wohnbaugrundstück in 48691 Vreden (Karl-Arnold-Straße 25 c), rund 500 m nördlich des Ortskerns gelegen. Auf dem Grundstück befindet sich eine ehemalige gewerblich genutzte Werkhalle mit Anbauten, die nach einem Brandschaden wirtschaftlich nicht mehr nutzbar ist und vollständig zurückgebaut werden muss. Für das Areal besteht Baurecht über einen seit 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet, II Vollgeschosse, GRZ 0,4, GFZ 0,8) sowie ein bestätigender Bauvorbescheid vom 11.07.2023. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 327.000,00 € (Liquidationswertverfahren auf Basis eines angepassten Bodenwerts von 452.500,00 € abzüglich Abbruch-, Asbestentsorgungs- und Erschließungskosten). Die Versteigerung findet am 16.11.2026 vor dem Amtsgericht Ahaus statt.

18

Biet-Score

Sehr riskant · 18 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt bietet Bauträgern und Projektentwicklern ein attraktives innerstädtisches Entwicklungsgrundstück für mehrgeschossigen Wohnungsbau in etablierter Wohnlage von Vreden. Das Baurecht ist durch B-Plan und Bauvorbescheid weitgehend abgesichert, wodurch das Genehmigungsrisiko gering ausfällt. Kalkulatorisch müssen Erwerber jedoch den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Gebäudeabbruch, Schadstoffsanierung (Asbest) sowie künftige Erschließungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 125.000 € verbindlich einplanen. Ein Gebot bis in den Bereich des Verkehrswerts von 327.000 € stellt unter Berücksichtigung der Neubaumargen ein solides Chancen-Risiko-Profil dar.

Chancen

6
  • Großzügiger Grundstückszuschnitt mit ca. 1.829 m² Fläche und 30 m Baufeldtiefe, ideal für Bauträger und Geschosswohnungsbau.

Risiken

6
  • Vollständiger Abbruch und Freilegung des brandgeschädigten Altbestands zwingend erforderlich (gutachterlich kalkuliert mit 80.999,00 €).

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 7 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das zu versteigernde Objekt liegt an der Karl-Arnold-Straße 25 c in 48691 Vreden im Kreis Borken, ca. 500 Meter nördlich des Ortskerns. Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein 1.829 m² großes, trapezförmig geschnittenes Baugrundstück (Flur 108, Flurstück 627). Die Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt, Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) liegen in der Wohnstraße vor. Für das Grundstück gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7 - 3. Änderung 'Oldenkotter Straße Teil 1 An't Lindeken', der ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit zweigeschossiger Bauweise, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 festsetzt. Ein Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die Bebaubarkeit für Wohnzwecke zusätzlich. Derzeit ist das Grundstück noch mit einer ehemaligen gewerblichen Werkhalle samt Anbauten bebaut. Infolge eines Brandereignisses ist der Gebäudebestand wirtschaftlich unbrauchbar geworden und muss vollständig beseitigt werden. Die Bausubstanz umfasst 2.628 m³ umbauten Raum, 183 m³ Betonfundamente sowie 497 m² asbesthaltige Dacheindeckung. Die notwendigen Rückbau-, Freilegungs- und Entsorgungskosten wurden im Gutachten mit 80.999 € (gerundet) angesetzt. In Abteilung II des Grundbuchs sind ein Vorkaufsrecht sowie eine Auflassungsvormerkung verzeichnet, die im ZVG-Verfahren erlöschen bzw. keine wertmindernde Relevanz entfalten. Im Baulastenverzeichnis existiert neben einer gegenstandslosen Gewerbebaulast (Blatt 32) eine Baulast über eine baurechtliche Einheit mit Nachbarflurstücken (Blatt 497). Für die hierdurch bedingte Abstandsflächenüberdeckung des Nachbargrundstücks (46,5 m²) wurde ein Minderwert von 5.000 € berücksichtigt. Zudem sind für die noch nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage künftige Ersterschließungsbeiträge zu erwarten, die mit einem Barwert von 39.500 € in Abzug gebracht wurden. Der Verkehrswert wurde nach dem Liquidationswertverfahren auf 327.000,00 € festgesetzt (Ausgangsbodenwert 452.500 € abzüglich 81.000 € Freilegung und 44.500 € öffentlich-rechtliche Lasten). Die Liegenschaft eignet sich ideal für Wohnungsbauunternehmen und Bauträger, die das Areal nach dem Abriss mit Geschosswohnungen neu entwickeln möchten.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut ist Das Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns. Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen. Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht. Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden. Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr gute Datenlage durch ein vollständiges, aktuelles Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2026 inklusive konkreter Kostenkalkulationen für Rückbau und Erschließung.
  • Vollständige Orts- und Grundstücksbesichtigung der Außenanlagen und Brandruine durchgeführt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0077 K 0023/2025
Amtsgericht
Ahaus

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
16.11.2026 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
327.000 €
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
1/1 Alleineigentum
Anteilige Grundstücksfläche
1.829 m²
Bodenrichtwert
165 €/m²
Anteiliger Bodenwert
301.785 €1.829 m² × 165 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Karl-Arnold-Straße
Hausnummer
25 c
PLZ
48691
Ort
Vreden

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 13
Bodenrichtwert
165 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
1.829 m²
Anteiliger Bodenwert
301.785 €
Verkehrswert
327.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,08
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
25.215 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 13 · Stichtag 01.01.2025

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert301.785 €
Gebäude / Wohnung25.215 €
Verkehrswert327.000 €
Zone
Wohnbaufläche Vreden
Rechenweg
Flächenanteil
1.829 m² Gesamtgrundstück × 1/1 Alleineigentum MEA = 1.829 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
1.829 m² × 165 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
179 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
179 €/m² / 165 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
327.000 € − 301.785 € = 25.215 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Borken, Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 11:12