ZwangsversteigerungGrundstück in Wangelnstedt, Niedersachsen
Versteigerungstermin
in 107 TagenFr., 19.02.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
35.840 €
Grundstück
1.351 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird das unbebaute Grundstück Schulwiese in Wangelnstedt (Flurstück 25/27, 1.351 m², Amtsgericht Holzminden, 8 K 25/24) am 19.02.2027. Der Verkehrswert beträgt 35.840 € (Stichtag 03.02.2025) und wurde als Bodenwert aus dem Bodenrichtwert von 29 €/m² abgeleitet. Das Grundstück gilt als baureifes Land im Kleinsiedlungsgebiet (WS), ist erschlossen und beitragsfrei. In Abteilung II ist nur der Versteigerungsvermerk eingetragen, Baulasten bestehen nicht. Aus einem früheren Termin wurde der Zuschlag nach § 74a oder § 85a ZVG versagt, die Wertgrenzen sind weggefallen.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Objekt kann sich eher für Bauherren oder Anleger mit Interesse an einem erschlossenen Baugrundstück in ländlicher Lage eignen, sofern die Bebaubarkeit nach dem Bebauungsplan bestätigt wird. Chancen bieten der niedrige Verkehrswert von 35.840 €, die Erschließung, die Beitragsfreiheit und das Fehlen eingetragener Rechte und Baulasten. Dem stehen die nicht untersuchten Bodenverhältnisse, die unklare aktuelle Nutzung, der zurückliegende Stichtag und die Abweichung zwischen Grundbucheintrag und Baulandeinstufung gegenüber. Vor einem Gebot sollten Bebaubarkeit, Nutzungssituation und Bieterbedingungen beim Gericht und bei der Gemeinde geklärt werden.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand der Versteigerung ist das unbebaute Grundstück Schulwiese in 37627 Wangelnstedt (Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, Landkreis Holzminden), Grundbuch von Eschershausen Blatt 1973, lfd. Nr. 3, Gemarkung Wangelnstedt, Flur 6, Flurstück 25/27, Größe 1.351 m². Der Termin findet am 19.02.2027 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Holzminden (Saal 33) statt, Aktenzeichen 8 K 25/24. Betreibende Gläubigerin ist laut Justizportal die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Das Grundstück liegt laut Gutachten südlich des Ortszentrums, ist ein ebenes, trapezförmiges Eckgrundstück (Breite ca. 50 m, Tiefe bis ca. 27 m) mit Wohnbebauung in der Nachbarschaft; die Lage wird als gute Wohnlage bezeichnet, soziale Infrastruktur ist nur begrenzt vorhanden, weitergehende Einrichtungen bestehen im ca. 3 km entfernten Stadtoldendorf. Das Grundstück ist unbebaut und wird tatsächlich als Grünland genutzt. Der Gutachter stuft es als baureifes Land ein. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Wulfesmühle“ (rechtskräftig seit 25.11.1964) setzt ein Kleinsiedlungsgebiet (WS), zweigeschossige Bauweise und eine GFZ unter 0,8 fest. Trinkwasser, Abwasserkanal, Strom und Telefon liegen in der Straße an; der abgabenrechtliche Zustand ist beitragsfrei. Der Baugrund wird als vermutlich normal beschrieben, Bodenuntersuchungen fanden nicht statt. In Abteilung II sind die lfd. Nrn. 1 und 2 gelöscht; eingetragen ist nur der Versteigerungsvermerk vom 12.07.2024, der laut Gutachten nicht wertrelevant ist. Baulasten bestehen nicht. Das Altlastenverzeichnis enthält keine Eintragung, bescheinigt aber ausdrücklich nicht, dass das Grundstück frei von Bodenbelastung ist. Ob Pächter oder Nutzer vorhanden sind, konnte der Gutachter nicht angeben. Der Verkehrswert beträgt 35.840 € (Stichtag 03.02.2025), abgeleitet aus dem Bodenrichtwert von 29 €/m² (Stand 01.01.2024) mit einem Umrechnungsfaktor von 0,86/0,94 für die Grundstücksgröße. Aus einem früheren Termin wurde der Zuschlag nach § 74a oder § 85a ZVG versagt, sodass auch Gebote unter der Hälfte des Verkehrswerts zuschlagsfähig sein können. Für Investoren kann das Objekt als Baugrundstück oder Arrondierungsfläche in Betracht kommen, sofern die Bebaubarkeit nach dem Bebauungsplan und die Nutzungssituation vor Ort geprüft werden. Zu beachten sind der zeitlich zurückliegende Stichtag, die nicht untersuchten Bodenverhältnisse, die ungeklärte Nutzung und die Abweichung zwischen Grundbucheintrag (landwirtschaftliche Fläche) und Bewertung als Bauland. Eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit lässt sich aus den Unterlagen nicht ableiten; Sicherheitsleistung und weitere Bedingungen sind beim Gericht zu erfragen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Unklar
unbebautes Grundstück
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0008 K 0025/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
- 19.02.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Unklar
Flächen & Wert
- 35.840 €
- 1.351 m²
- 1.351 m²
- 29 €/m²
- 39.179 €1.351 m² × 29 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Schulwiese
- 37627
- Wangelnstedt
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 29 €/m²
- 1.351 m²
- 39.179 €
- 35.840 €
- 0,91
- -3.339 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 31. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.