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ZwangsversteigerungGrundstück in Weilrod, Hessen

Amtsgericht Königstein im TaunusAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 32 Tagen

Di., 24.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

18.000 €

Grundanteil

≈ 220,5 m²

Parkstraße 3, 61276 WeilrodKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zum Verkauf steht ein 1.225/10.000 Miteigentumsanteil an einem insgesamt 1.800 m² großen Grundstück in Weilrod-Neuweilnau, gekoppelt mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6 (Doppelhaushälfte). Da der Hochbau noch nicht begonnen wurde und lediglich die Bodenplatte betoniert ist, handelt es sich faktisch um den Erwerb eines teilerschlossenen Baugrundstücks. Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren auf 18.000,00 € festgesetzt. Für Investoren bietet sich hier eine sehr kostengünstige Einstiegsmöglichkeit in den Wohnungsbaumarkt des Hochtaunuskreises.

67

Biet-Score

Ausgeglichen · 67 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt ist ideal für private Bauherren oder kleinere Bauträger, die ein bezahlbares Bauprojekt im Taunus realisieren möchten. Da die Erschließung und die Bodenplatte bereits vorhanden sind, lassen sich erste Erschließungs- und Erdarbeiten einsparen. Potenzielle Erwerber müssen jedoch die verbleibenden Baukosten für den Hochbau sorgfältig kalkulieren und die planungsrechtliche Zulässigkeit der projektierten Doppelhaushälfte gemäß § 34 BauGB im Vorfeld mit dem Bauamt abstimmen.

Chancen

5
  • Sehr geringer Verkehrswert von nur 18.000,00 EUR ermöglicht einen risikoarmen Einstieg.

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das zu bewertende Objekt befindet sich in der Parkstraße 3 im beschaulichen Ortsteil Neuweilnau der Gemeinde Weilrod im Hochtaunuskreis. Es handelt sich um einen Miteigentumsanteil von 1.225/10.000 an den Flurstücken 129/1 (Waldfläche, 214 m²) und 129/2 (Gebäude- und Freifläche, 1.586 m²) mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 1.800 m². Dieser Anteil ist gekoppelt mit dem Sondereigentum an einer projektierten Doppelhaushälfte (bezeichnet als Wohnung Nr. 6 im Aufteilungsplan). Die Makrolage im Hochtaunuskreis gilt als stabil mit überdurchschnittlicher Kaufkraft, wenngleich der Ortsteil Neuweilnau mit rund 155 Einwohnern sehr ländlich geprägt ist. Die Mikrolage im Ortskern wird als einfach eingestuft, wobei mäßige Lärmimmissionen durch die anliegende Durchgangsstraße zu berücksichtigen sind. Der bauliche Zustand des Sondereigentums stellt sich als unfertig dar: Zum Wertermittlungsstichtag wurde lediglich die betonierte Bodenplatte hergestellt. Der weitere Hochbau wurde noch nicht begonnen. Im Gutachten wird die Bodenplatte als statisch tragfähig und für den geplanten Bau nutzbar unterstellt, sodass keine Rückbau- oder Entsorgungskosten angesetzt wurden. Zu den Vorteilen gehören die vereinbarten Sondernutzungsrechte an zwei PKW-Stellplätzen, der Terrasse und einem Gartenanteil. Das Grundstück gilt als baureifes Land, ist erschlossen, weist jedoch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan auf, weshalb sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) richtet. Rechtlich ist das Objekt mit einer Eigentumsübertragungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs belastet, welche im Rahmen des Gutachtens nicht wertmindernd berücksichtigt wurde, jedoch ein potenzielles rechtliches Risiko bei der Abwicklung darstellen kann. Baulasten oder Denkmalschutzauflagen sind nicht eingetragen. Da das Gebäude nicht existiert, entfallen miet- oder belegungsrelevante Aspekte; das Grundstück ist als vakant zu betrachten. Fazit für Investoren: Das Objekt bietet eine sehr kostengünstige Gelegenheit, ein teilerschlossenes Baugrundstück im landschaftlich attraktiven Taunus zu erwerben. Aufgrund des geringen Verkehrswerts von 18.000,00 € ist die finanzielle Eintrittsbarriere äußerst niedrig. Investoren müssen jedoch die verbleibenden Baukosten für die Fertigstellung der Doppelhaushälfte sowie die bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen einkalkulieren.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

1.225/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6 1.225/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr gute Datenqualität bezüglich der Grundstücksbewertung und der rechtlichen Parameter. Da das geplante Gebäude nicht existiert, fehlen naturgemäß bauwerksspezifische Angaben wie Energieausweise oder Innenraumfotos.
  • Es konnte nur eine Außenbesichtigung des Grundstücks vorgenommen werden. Da kein Gebäude vorhanden ist, stellt dies jedoch keine Einschränkung der Wertermittlung dar.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben20 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0095 K 0116/2025
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
24.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
18.000 €
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
1.225/10.000
Anteilige Grundstücksfläche
220,5 m²
Bodenrichtwert
65 €/m²
Anteiliger Bodenwert
14.333 €220,5 m² × 65 €/m² · MEA 12,25 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Parkstraße
Hausnummer
3
PLZ
61276
Ort
Weilrod
Stadtteil
Neuweilnau
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 4 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 14
Bodenrichtwert
65 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
220,5 m²
Anteiliger Bodenwert
14.333 €
Verkehrswert
18.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,26
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
3.668 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 14 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert14.333 €
Gebäude / Wohnung3.668 €
Verkehrswert18.000 €
Zone
8180001
Rechenweg
Flächenanteil
1.800 m² Gesamtgrundstück × 1.225/10.000 MEA = 220,5 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
220,5 m² × 65 €/m² · MEA 12,25 %
Verkehrswert je m² Boden
82 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
82 €/m² / 65 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
18.000 € − 14.333 € = 3.668 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Hochtaunuskreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 1. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 02.09.2026, 00:07