KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Verkauf steht ein 1.225/10.000 Miteigentumsanteil an einem insgesamt 1.800 m² großen Grundstück in Weilrod-Neuweilnau, gekoppelt mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6 (Doppelhaushälfte). Da der Hochbau noch nicht begonnen wurde und lediglich die Bodenplatte betoniert ist, handelt es sich faktisch um den Erwerb eines teilerschlossenen Baugrundstücks. Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren auf 18.000,00 € festgesetzt. Für Investoren bietet sich hier eine sehr kostengünstige Einstiegsmöglichkeit in den Wohnungsbaumarkt des Hochtaunuskreises.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt ist ideal für private Bauherren oder kleinere Bauträger, die ein bezahlbares Bauprojekt im Taunus realisieren möchten. Da die Erschließung und die Bodenplatte bereits vorhanden sind, lassen sich erste Erschließungs- und Erdarbeiten einsparen. Potenzielle Erwerber müssen jedoch die verbleibenden Baukosten für den Hochbau sorgfältig kalkulieren und die planungsrechtliche Zulässigkeit der projektierten Doppelhaushälfte gemäß § 34 BauGB im Vorfeld mit dem Bauamt abstimmen.
Chancen
Sehr geringer Verkehrswert von nur 18.000,00 EUR ermöglicht einen risikoarmen Einstieg.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das zu bewertende Objekt befindet sich in der Parkstraße 3 im beschaulichen Ortsteil Neuweilnau der Gemeinde Weilrod im Hochtaunuskreis. Es handelt sich um einen Miteigentumsanteil von 1.225/10.000 an den Flurstücken 129/1 (Waldfläche, 214 m²) und 129/2 (Gebäude- und Freifläche, 1.586 m²) mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 1.800 m². Dieser Anteil ist gekoppelt mit dem Sondereigentum an einer projektierten Doppelhaushälfte (bezeichnet als Wohnung Nr. 6 im Aufteilungsplan). Die Makrolage im Hochtaunuskreis gilt als stabil mit überdurchschnittlicher Kaufkraft, wenngleich der Ortsteil Neuweilnau mit rund 155 Einwohnern sehr ländlich geprägt ist. Die Mikrolage im Ortskern wird als einfach eingestuft, wobei mäßige Lärmimmissionen durch die anliegende Durchgangsstraße zu berücksichtigen sind. Der bauliche Zustand des Sondereigentums stellt sich als unfertig dar: Zum Wertermittlungsstichtag wurde lediglich die betonierte Bodenplatte hergestellt. Der weitere Hochbau wurde noch nicht begonnen. Im Gutachten wird die Bodenplatte als statisch tragfähig und für den geplanten Bau nutzbar unterstellt, sodass keine Rückbau- oder Entsorgungskosten angesetzt wurden. Zu den Vorteilen gehören die vereinbarten Sondernutzungsrechte an zwei PKW-Stellplätzen, der Terrasse und einem Gartenanteil. Das Grundstück gilt als baureifes Land, ist erschlossen, weist jedoch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan auf, weshalb sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach der Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) richtet. Rechtlich ist das Objekt mit einer Eigentumsübertragungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs belastet, welche im Rahmen des Gutachtens nicht wertmindernd berücksichtigt wurde, jedoch ein potenzielles rechtliches Risiko bei der Abwicklung darstellen kann. Baulasten oder Denkmalschutzauflagen sind nicht eingetragen. Da das Gebäude nicht existiert, entfallen miet- oder belegungsrelevante Aspekte; das Grundstück ist als vakant zu betrachten. Fazit für Investoren: Das Objekt bietet eine sehr kostengünstige Gelegenheit, ein teilerschlossenes Baugrundstück im landschaftlich attraktiven Taunus zu erwerben. Aufgrund des geringen Verkehrswerts von 18.000,00 € ist die finanzielle Eintrittsbarriere äußerst niedrig. Investoren müssen jedoch die verbleibenden Baukosten für die Fertigstellung der Doppelhaushälfte sowie die bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen einkalkulieren.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
1.225/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6 1.225/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der geplanten Wohnung Nr. 6
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0095 K 0116/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 24.11.2026 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 18.000 €
- 1.225/10.000
- 220,5 m²
- 65 €/m²
- 14.333 €220,5 m² × 65 €/m² · MEA 12,25 %
Lage
Karte- Parkstraße
- 3
- 61276
- Weilrod
- Neuweilnau
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 65 €/m²
- 220,5 m²
- 14.333 €
- 18.000 €
- 1,26
- 3.668 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 1. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.