ZwangsversteigerungGrundstück in Werdohl, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 86 TagenMi., 27.01.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
18.400 €
Grundstück
5.888 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein forstwirtschaftlicher Grundbesitz in 58791 Werdohl, bestehend aus insgesamt sechs Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 5.888 m². Der gerichtlich festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 18.400 €, wovon 14.400 € auf das Flurstück 549 (Blatt 4640, 2.055 m²) und 4.000 € auf die fünf Flurstücke 313, 314, 315, 316 und 610 (Blatt 4368, 3.833 m²) entfallen. Bei den Flächen handelt es sich um Hanggrundstücke im Außenbereich mit Laubmischwaldbewuchs. Das beiliegende Sachverständigengutachten umfasst ausschließlich die Grundstücke des Blatts 4368, während für das wertmäßig dominierende Flurstück 549 kein Einzelgutachten vorliegt. Zudem konnte die Sachverständige die Flächen wegen unwegsamen Steilhangs und fehlender Zuwegung nicht direkt betreten, sondern nur aus der Ferne von Süden in Augenschein nehmen. Die Liegenschaften eignen sich vorrangig für forstwirtschaftliche Arrondierungen oder Liebhaber, erfordern jedoch zwingend eigene Vor-Ort-Recherchen.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Versteigerungsobjekt kann sich für forstwirtschaftlich erfahrene Interessenten, Jagd- oder Naturliebhaber sowie angrenzende Anlieger zur Arrondierung eignen, sofern der Erwerb zu einem deutlichen Abschlag realisiert wird. Schwer wiegen jedoch die unvollständige Dokumentation bezüglich des werthöchsten Flurstücks 549 (Blatt 4640) sowie die fehlende wegemäßige Erreichbarkeit und die steile Hanglage der Parzellen. Bietinteressenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend Einsicht in die Gerichtsakte bezüglich des fehlenden Teilgutachtens nehmen und die rechtliche wie tatsächliche Zuwegungssituation eigenständig prüfen.
Chancen
Natürlicher Bewuchs mit Laubhölzern ohne dokumentierte Schäden oder Borkenkäferkalamitäten.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Altena (Az. 05 K 14/25) sind forstwirtschaftliche Flächen in 58791 Werdohl im Ortsteil Eveking, Flur 29 und Flur 30. Der Gesamtbesitz umfasst 5.888 m² Grundstücksfläche, aufgeteilt auf zwei Grundbuchblätter: Blatt 4368 mit fünf Flurstücken (313, 314, 315, 316 und 610) mit zusammen 3.833 m² sowie Blatt 4640 mit dem Flurstück 549 über 2.055 m². Die Parzellen liegen in einer Randlage nordwestlich von Eveking. Für Blatt 4368 endet die Erschließungsstraße Mühlenschlad vor dem Areal; ein in Katasterkarten eingezeichneter Waldweg existiert in der Örtlichkeit nicht. Das Gelände ist geprägt von ausgeprägter Hangtopografie und einem dichten Aufwuchs aus gemischten Laubgehölzen. Eine direkte Begehung oder ein detailliertes forstwirtschaftliches Aufmaß konnte die Sachverständige am Stichtag nicht vornehmen, da kein passierbarer Pfad durch das Unterholz führte und der Zugang über benachbarte Wanderwege am Steilhang scheiterte; die Begutachtung erfolgte somit per Fernsicht von Süden. Bauliche Anlagen sind nicht vorhanden, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen fehlen vollständig. Planungsrechtlich liegen die Grundstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, sodass eine bauliche Nutzung trotz teilweiser Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgeschlossen ist. Rechtlich und verfahrensbezogen weist der Fall eine Besonderheit auf: Das beiliegende Gutachten der Sachverständigen Jung vom 08.07.2026 bewertet lediglich die fünf Parzellen des Blattes 4368 mit 4.000 € (rd. 1,04 €/m²). Der vom Amtsgericht auf 18.400 € festgesetzte Gesamtverkehrswert beinhaltet zusätzlich das Flurstück 549 (Blatt 4640) mit einem Einzelwert von 14.400 €, zu dem im Gutachten keine Wertermittlung vorliegt. Laut Bekanntmachung ist für Blatt 4640 ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit auf einem Fremdgrundbuch eingetragen. Altlasten, Baulasten oder Denkmalschutz sind für die begutachteten Grundstücke nicht verzeichnet. Aus Investorensicht handelt es sich um eine hochspekulative Forst- und Ausgleichsfläche mit geringer Fungibilität. Das Fehlen einer gesicherten Anfahrt sowie die lückenhaften Unterlagen bezüglich des Hauptwertträgers stellen wesentliche Unwägbarkeiten dar. Ein Gebot rechtfertigt sich ausschließlich mit erheblichem Sicherheitsabschlag unter Vorbehalt einer vorherigen Klärung der Aktenlage beim Amtsgericht.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Laut Gutachten handelt es sich bei dem Objekt um eine mit Laubgehölzen bewachsene Waldfläche. Ein Teil der Grundstücke konnte aufgrund fehlender Zuwegung von der Sachverständigen nicht in Augenschein genommen werden.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0005 K 0014/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 27.01.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Flächen & Wert
- 18.400 €
- 5.888 m²
- 5.888 m²
- 1 €/m²
- 3.533 €5.888 m² × 1 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Mühlenschlad
- 58791
- Werdohl
- Eveking
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 1 €/m²
- 5.888 m²
- 3.533 €
- 18.400 €
- 5,21
- 14.867 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte