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TeilungsversteigerungGrundstück in Wildenberg, Bayern

Amtsgericht RegensburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 68 Tagen

Di., 12.01.2027 · 08:45 Uhr

Verkehrswert

66.300 €

Grundstück

2.209 m²

In Pürkwang, 93359 WildenbergKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohntZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · vermutlich bewohnt

Zur Versteigerung kommt das unbebaute Ackerlandgrundstück Flst. 1012/1, Gemarkung Wildenberg (2.209 m²), im Wege der Teilungsversteigerung am 12.01.2027 beim Amtsgericht Regensburg (Az. 1 K 100/24). Der Verkehrswert beträgt 66.300 € (Stichtag 17.12.2025). Das Grundstück grenzt an die Ortsbebauung, hat aber keine öffentliche Zufahrt und ist im Flächennutzungsplan als Ackerfläche im Außenbereich dargestellt. Der Gutachter qualifiziert es als Bauerwartungsland und setzt eine Wartezeit von 10 Jahren bis zur Baureife an. Ein mögliches Pachtverhältnis ist ungeklärt.

26

Biet-Score

Risikoreich · 26 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt eher für Bieter mit langem Anlagehorizont oder für angrenzende Landwirte bzw. Eigentümer in Frage, wenn die fehlende öffentliche Zufahrt und das fehlende Baurecht akzeptiert werden. Chancen liegen in der Ortsrandlage und der vom Gutachter gesehenen Bauerwartung; dem stehen die vom Gutachter angesetzte Wartezeit von 10 Jahren, ein ungeklärtes Pachtverhältnis und die Teilungsversteigerung gegenüber. Vor einem Gebot sollten Planungsstand bei der Verwaltungsgemeinschaft, Pachtsituation und Zuwegung geklärt werden.

Chancen

7

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt ist das unbebaute Ackerlandgrundstück Flst. 1012/1 der Gemarkung Wildenberg ("In Pürkwang", 93359 Wildenberg, Landkreis Kelheim) mit 2.209 m². Das Verfahren (Az. 1 K 100/24, Amtsgericht Regensburg) ist eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft; der Termin ist am 12.01.2027 um 08:45 Uhr im Sitzungssaal E04. Der amtliche Verkehrswert beträgt 66.300 € (Wertermittlungsstichtag 17.12.2025). Das Grundstück liegt laut Gutachter in einem unbebauten Bereich im Südwesten der Ortschaft, wird im Westen und Norden von Wohnbaugrundstücken begrenzt und hat keine öffentliche Zufahrt. Das Grundstück ist ein Ackerland mit trapezähnlichem Zuschnitt, überwiegend eben, im südlichen Teil mit ca. 5 % Steigung. Die Bodenschätzung weist Lehm mit einer Grünlandzahl von 66 aus. Es ist Teil einer Bewirtschaftungseinheit und nach örtlichem Anschein verpachtet; Pächter und Pachtdauer sind unbekannt. Im Flächennutzungsplan ist es als Ackerfläche im Außenbereich dargestellt, der Gutachter qualifiziert es wegen der angrenzenden Ortsbebauung, der fehlenden eigenständigen Nutzbarkeit und des Einwohnerzuwachses dennoch als Bauerwartungsland (Gutachten S. 11–13). In Abteilung II ist laut Gutachten eine Testamentsvollstreckung am Anteil I 3.1–4 eingetragen (eingetragen 25.10.2000), außerdem der Versteigerungsvermerk vom 27.12.2024. Bestehenbleibende Rechte sind den Unterlagen nicht zu entnehmen. Für die Altlasten liegt kein Katastereintrag vor, der Gutachter übernimmt jedoch keine Gewähr. Zu den Risiken zählen die fehlende öffentliche Zuwegung, das fehlende Baurecht, die erwartete Wartezeit von 10 Jahren bis zur Baureifmachung sowie das ungeklärte Pachtverhältnis. Der Verkehrswert wurde nach der deduktiven Methode abgeleitet: Ausgehend von 160 €/m² für baureifes Land ergibt sich Rohbauland mit rd. 65 €/m², abgezinst über 10 Jahre bei 8 % auf rd. 30 €/m² (30 €/m² × 2.209 m² = 66.270 €, gerundet 66.300 €). Marktanpassung und objektspezifische Abschläge wurden nicht angesetzt. Die Eignung kann sich eher für Bieter mit langem Anlagehorizont oder für angrenzende Landwirte bzw. Eigentümer eignen, sofern die fehlende Erschließung, das nicht vorhandene Baurecht und das unklare Pachtverhältnis akzeptiert werden. Ein kurzfristiger Wertzuwachs ist nicht belegt; vor einem Gebot sollten Planungsstand bei der Verwaltungsgemeinschaft und die Pachtsituation geklärt werden.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

93359 Wildenberg, Gemarkung Wildenberg, Flst. 1012/1 "In Pürkwang": Ackerlandgrundstück, Ortsanschlussfläche, keine öffentliche Zufahrt vorhanden, als Bauerwartungsland qualifiziert, Grundstücksgröße: 2209 qm;

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges, in Teilen geschwärztes Gutachten mit Stichtag 17.12.2025 sowie Bekanntmachung und Deckseite; das Exposé enthält nur allgemeine Hinweise.
  • Ortsbesichtigung am 17.12.2025 durch den Gutachter; unbebautes Grundstück, Innenzustand nicht relevant.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0100/2024
Amtsgericht
Regensburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
12.01.2027 · 08:45 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
66.300 €
Grundstücksfläche
2.209 m²
Anteilige Grundstücksfläche
2.209 m²
Bodenrichtwert
160 €/m²
Anteiliger Bodenwert
353.440 €2.209 m² × 160 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
In Pürkwang
PLZ
93359
Ort
Wildenberg
Stadtteil
Pürkwang

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 22–23
Bodenrichtwert
160 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
2.209 m²
Anteiliger Bodenwert
353.440 €
Verkehrswert
66.300 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,19
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-287.140 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 22–23

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert353.440 €
Verkehrswert66.300 €
Zone
Richtwertzone für baureifes Land (Pürkwang), benachbart
Rechenweg
Flächenanteil
2.209 m² Gesamtgrundstück = 2.209 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
2.209 m² × 160 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
30 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
30 €/m² / 160 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
66.300 € − 353.440 € = -287.140 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Kelheim, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 22:17