TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Burgsinn, Bayern
Versteigerungstermin
in 134 TagenMi., 10.03.2027 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
198.150 €
Grundstück
62.994 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Gegenstand des Verfahrens sind drei forstwirtschaftliche Waldgrundstücke in der Gemarkung Burgsinn (Flurstücke 3172, 3173 und 3173/1) im Landkreis Main-Spessart mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 62.994 m². Die amtlichen Einzelverkehrswerte belaufen sich auf 147.150 € (Flst. 3172), 12.350 € (Flst. 3173) und 38.650 € (Flst. 3173/1), was einem Gesamtverkehrswert von 198.150 € entspricht. Der Baumbestand setzt sich aus rund 115- bis 140-jährigen Buchen- und Mischholzbeständen mit hohem Holzvorrat (ca. 2.400 Vfm gesamt) und Buchennaturverjüngung zusammen. Wesentliche Herausforderungen stellen die schwierigen wegemäßigen Erschließungsverhältnisse dar, da Flurstück 3172 über keine direkte Zuwegung verfügt und im Westen durch Nebengebäude des benachbarten Schlosses überbaut ist. Die Versteigerung erfolgt zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaft kann sich für forstwirtschaftliche Betriebe, Holzvermarkter oder waldbegeisterte Kapitalanleger eignen, sofern die Erschließung und Holzabfuhr im Vorfeld verlässlich geklärt werden. Dem werthaltigen Holzvorrat von rund 2.400 Vfm und der intakten Naturverjüngung stehen maßgebliche Erschließungsdefizite gegenüber, insbesondere die fehlende Zuwegung zu Flurstück 3172 sowie dessen bauliche Überbauung. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend klären, ob forstwirtschaftliche Wegerechte über Nachbargrundstücke gesichert oder vereinbart werden können.
Chancen
Beachtlicher geschätzter Gesamtholzvorrat von rund 2.400 Vorratsfestmetern (Vfm) auf den bewerteten Waldflächen.
Risiken
Ausführliches Dossier
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um drei forstwirtschaftliche Flächen in der Gemarkung Burgsinn, Lagebezeichnung „Nußacker“, im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart. Die Parzellen weisen eine Gesamtfläche von 6,2994 ha (62.994 m²) auf und teilen sich auf in Flurstück 3172 mit 45.834 m², Flurstück 3173 mit 3.840 m² sowie Flurstück 3173/1 mit 13.320 m². Die Grundstücke liegen im unbeplanten Außenbereich an mäßig bis stärker geneigten Westhängen oberhalb von Burgsinn im Umfeld der Schlossanlage des „Neuen Schlosses“. Der Baumbestand auf den Flurstücken 3172 und 3173 besteht aus einem ca. 140-jährigen Buchen-Kiefern-Baumholz mit Europäischer Lärche, Eiche sowie einzelnen Fichten und Roteichen bei einem Holzvorrat von rund 1.700 Vfm (342 Vfm/ha). Auf Flurstück 3173/1 stockt ein ca. 115-jähriges Buchenbaumholz mit Kiefer und Douglasie bei ca. 700 Vfm Holzvorrat (530 Vfm/ha). Beide Bestände sind weitgehend geschlossen, weisen laut Gutachten gute Wuchsleistungen und keine Waldschäden auf. Aufgrund des hohen Anteils hiebsreifer Hölzer besteht kurzfristig nutzbares Holzpotenzial; zudem zeigt sich auf ca. 30 % der Fläche eine Buchennaturverjüngung, weshalb keine Kosten für Neuaufforstungen kalkuliert werden müssen. Rechtlich und bewirtschaftungstechnisch bestehen signifikante Einschränkungen. Das Hauptflurstück 3172 verfügt über keine direkte öffentlich-rechtliche Zuwegung und ist von der Kreisstraße MSP 17 nur über fremden Grund erreichbar. Zudem ist ein westlicher Grundstückskeil von Nebengebäuden der Schlossanlage überbaut, was im Gutachten wegen Geringfügigkeit jedoch nicht wertmindernd angesetzt wurde. Flurstück 3173 grenzt im Süden punktuell an den „Roten Weg“, während Flurstück 3173/1 über einen ansteigenden Waldpfad angebunden ist. Die Grundbücher sind lastenfrei in Abteilung II; Pachtverhältnisse bestehen nicht. Die Einzelverkehrswerte wurden im Vergleichswertverfahren unter Berücksichtigung von Bestandeswerten und forstlichen Bodenwerten auf 147.150 € (Flst. 3172), 12.350 € (Flst. 3173) und 38.650 € (Flst. 3173/1) festgesetzt, was rechnerisch einem Gesamtwert von 198.150 € entspricht. Eine Investition setzt voraus, dass Erwerber die forsttechnische Erreichbarkeit im Vorfeld vertraglich oder tatsächlich abzusichern vermögen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Forstwirtschaftliches Flurstück, ohne direkte Zuwegung, es grenzt direkt an den Umgriff des neuen Schlosses, tatsächliche Nutzung Wald, auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen.; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Forstwirtschaftliches Flurstück, tatsächliche Nutzung Wald, auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen.; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : forstwirtschaftliches Flurstück, tatsächliche Nutzung Wald, auf die differenzierte Darstellung im Gutachten wird verwiesen.;
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 1 €/m²
- 62.994 m²
- 62.994 €
- 198.150 €
- 3,15
- 135.156 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt