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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Großblankenbach, Bayern

Amtsgericht AschaffenburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 63 Tagen

Fr., 08.01.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

14.300 €

Grundstück

10.433 m²

63825 GroßblankenbachKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohntZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermutlich bewohnt

Versteigert werden fünf unbebaute land- und forstwirtschaftliche Flurstücke in der Gemarkung Großblankenbach mit zusammen 10.433 m² im Rahmen einer Teilungsversteigerung (Az. 852 K 74/24, Amtsgericht Aschaffenburg). Die Verkehrswerte betragen laut Gutachten zum Stichtag 19.01.2026 insgesamt 14.300 € (845: 3.300 €, 1532: 300 €, 1554: 2.600 €, 912: 6.500 €, 1572: 1.600 €). Termin ist der 08.01.2027, 09:00 Uhr; die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswerts. Die Pachtsituation ist ungeklärt, Flurstück 912 ist augenscheinlich verpachtet. Die Bewertung beruht allein auf dem Bodenrichtwert mit Anpassungen.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Flurstücke kommen eher für landwirtschaftliche Betriebe oder Käufer zur Flächenarrondierung in Frage, sofern die ungeklärte Pachtsituation und die nicht berücksichtigten Grundbucheintragungen (Abt. II/III) vorab geprüft werden. Der Gesamtwert von 14.300 € begrenzt das absolute Risiko, die Flächen sind jedoch klein, räumlich verteilt und im Außenbereich ohne Baulandperspektive. Die Wertableitung beruht ausschließlich auf einem angepassten Bodenrichtwert; eine Einsicht in das vollständige Gutachten und die Grundbuchlage beim Amtsgericht wird vor einem Gebot nahegelegt.

Chancen

6

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 8 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Versteigert werden im Wege der Teilungsversteigerung (Aufhebung der Gemeinschaft) fünf unbebaute land- und forstwirtschaftliche Flurstücke in der Gemarkung Großblankenbach (Aktenzeichen 852 K 74/24, Amtsgericht Aschaffenburg). Die Flächen liegen im Außenbereich in einem Umkreis von etwa 0,8 km um den Ort und umfassen zusammen 10.433 m². Es handelt sich um die Flurstücke 845 (2.322 m²), 1532 (323 m²), 1554 (1.960 m²), 912 (4.203 m²) und 1572 (1.625 m²). Sie sind über asphaltierte Straßen bzw. Feldwege erreichbar; Versorgungsanschlüsse bestehen nicht (Gutachten S. 5, S. 7 f.). Die Flächen werden überwiegend als Grünland genutzt und bewirtschaftet. Flurstück 1532 ist unregelmäßig geschnitten, sehr klein und wird nicht bewirtschaftet (Unland). Flurstück 1572 besteht aus 1.172 m² unkultivierter Fläche/Grünland und 453 m² Forstfläche. Flurstück 912 dient teilweise als Lager für Siloballen und landwirtschaftliche Maschinen. Bebauung, Altlastenverdacht oder Beitragspflichten bestehen laut Gutachter nicht (Gutachten S. 4, S. 6). Der Gutachter ermittelte die Verkehrswerte zum Stichtag 19.01.2026 auf Basis des Bodenrichtwerts (Grünland 1,50 €/m², Stand 01.01.2024) mit Zuschlag von 10 % für die zeitliche Anpassung sowie Abschlägen für Flächengröße und Unland: 845: 3.300 €, 1532: 300 €, 1554: 2.600 €, 912: 6.500 €, 1572: 1.600 €, zusammen 14.300 €. Ob die Flächen verpachtet sind, blieb ungeklärt; Flurstück 912 ist augenscheinlich verpachtet. Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs werden im Gutachten nicht berücksichtigt. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswerts (Barzahlung ausgeschlossen). Termin ist der 08.01.2027, 09:00 Uhr. Die Flächen kommen eher für landwirtschaftliche Betriebe oder Arrondierungskäufer in Frage, sofern die Pachtsituation und mögliche bestehen bleibende Rechte geklärt sind. Der niedrige Gesamtwert begrenzt das finanzielle Risiko, die Flächen sind jedoch klein, teils zerstreut und im Wert nur aus dem Bodenrichtwert abgeleitet. Vor einem Gebot sollten Grundbuch und Pachtverhältnisse beim Amtsgericht geprüft werden.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Flurstück 845 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nutzung als Grünland, ca. 800 m vom nördlichen Ortsrand von Großblankenbach gelegen, Zufahrt über asphaltierte Straße bis kurz vor das Grundstück, leicht nach Süden fallendes, regelmäßig geschnittenes Grundstück; bewirtschaftet. Flurstück 1532 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nutzung als Grünland, ca. 150 m vom westlichen Ortsrand von Großblankenbach gelegen, Zufahrt über asphaltierte Straße bis zum Grundstücks, leicht nach Norden steigendes Grundstück, unregelmäßig geschnitten; nicht bewirtschaftet. Flurstück 1554 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nutzung als Grünland, ca. 100 m vom westlichen Ortsrand von Großblankenbach gelegen, Zufahrt über asphaltierte Straße bis zum Grundstück, leicht nach Nordosten ansteigendes, regelmäßig geschnittenes Grundstück, bewirtschaftet. Flurstück 912 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nutzung als Grünland, ca. 0,5 km vom nördlichen Ortsrand von Großblankenbach gelegen, Zufahrt über asphaltierten Feldweg bis zum Grundstück, fast ebenes, regelmäßig geschnittenes Grundstück, bewirtschaftet; es wird tlw. als Lager für Siloballen und landwirtschaftliche Maschinen genutzt. Flurstück 1572 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nutzung als Grünland (1172 qm) und forstwirtschaftliche Fläche (453 qm), ca. 150 m vom westlichen Ortsrand von Großblankenbach gelegen, Zufahrt über asphaltierte Straße bis zum Grundstück, ebenes, regelmäßig geschnittenes Grundstück, bewirtschaftet.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten (28 Seiten) mit Bekanntmachung und Deckseite; Stichtag 19.01.2026. Pacht- und Rechtesituation (Abt. II/III) bleibt unvollständig.
  • Ortsbesichtigung am 19.01.2026 durch den Sachverständigen; unbebaute Außenbereichsflächen, Zustand anhand von Fotos belegt. Pachtverhältnisse nicht geklärt.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0852 K 0074/2024
Amtsgericht
Aschaffenburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
08.01.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
14.300 €
Grundstücksfläche
10.433 m²
Anteilige Grundstücksfläche
10.433 m²
Bodenrichtwert
2 €/m²
Anteiliger Bodenwert
15.650 €10.433 m² × 2 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
PLZ
63825
Ort
Großblankenbach
Stadtteil
Großblankenbach

Ohne Angabe: Straße, Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 11
Bodenrichtwert
2 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
10.433 m²
Anteiliger Bodenwert
15.650 €
Verkehrswert
14.300 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,91
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-1.350 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 11 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert15.650 €
Verkehrswert14.300 €
Zone
Gemeinde Großblankenbach, landwirtschaftliche Flächen (Grünland)
Rechenweg
Flächenanteil
10.433 m² Gesamtgrundstück = 10.433 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
10.433 m² × 2 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
1 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1 €/m² / 2 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
14.300 € − 15.650 € = -1.350 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 05.11.2026, 23:48