ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Kirchdorf am Inn, Bayern
Versteigerungstermin
in 45 TagenDi., 15.12.2026 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
140.300 €
Grundstück
8.141 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes, derzeit stillgelegtes landwirtschaftliches Grundstück (Ackerland) mit einer Gesamtfläche von 8.141 m² in Kirchdorf am Inn, Ortsteil Hitzenau (Flurstück 926). Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 140.300 € und basiert auf einer stichtagsbezogenen Vergleichswertermittlung. Das Areal teilt sich auf in rund 5.066 m² Außenbereichsfläche für die Landwirtschaft (bewertet mit 11,00 €/m²) sowie rund 3.075 m² im Innenbereich, die aufgrund fehlender Erschließung als besondere Fläche der Landwirtschaft (Hobby-/Freizeitfläche) mit 27,50 €/m² eingestuft wurden. Das Grundstück ist eben, weist jedoch Bodenvernässungen auf (Moorboden, wassersensibler Bereich) und ist im westlichen Bereich teilweise aufgefüllt. In Abteilung II des Grundbuchs sind unter anderem ein Leibgeding, eine Auflassungsvormerkung sowie ein Vorkaufsrecht eingetragen.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt eignet sich vorrangig für Landwirte zur Arrondierung, Hobbytierhalter oder spekulative Kapitalanleger, die auf eine langfristige bauliche Erschließung der Innenbereichs-Teilfläche setzen. Eine kurz- bis mittelfristige Bebaubarkeit ist mangels Erschließung über das bestehende Baugebiet ausgeschlossen. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend klären, welche Belastungen aus Abteilung II des Grundbuchs im geringsten Gebot bestehen bleiben und wie sich diese auf den effektiven Baraufwand auswirken.
Chancen
Potenzial zur Nutzung als werthaltige Freizeit-, Pferde- oder Hobbyfläche im Anschluss an die Wohnbebauung
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das landwirtschaftliche Flurstück 926 der Gemarkung Kirchdorf mit einer Katasterfläche von 8.141 m² (0,8141 ha), gelegen in der Flurlage Armedinger Moos unmittelbar am westlichen Ortsrand von Hitzenau (Gemeinde Kirchdorf am Inn). Die Zufahrt erfolgt über einen westlich gelegenen öffentlichen Wirtschaftsweg. Das Grundstück grenzt im Norden und Osten an neuere Wohnbebauung sowie im Süden an einen Graben mit nachfolgendem Ackerland an. Das Gelände ist eben, befindet sich jedoch vollständig in einem wassersensiblen Bereich auf Moorboden mit mittlerer Bonität (Grünlandzahl 46). Im westlichen Grundstücksbereich wurden bereits Erdauffüllungen zur Kompensation von Vernässungen vorgenommen; im Ortstermin wurden offene Nässestellen dokumentiert. Entlang der nordöstlichen Grenze verläuft auf etwa 30 m Länge eine unterirdische gemeindliche Abwasserleitung inklusive Kanalschacht. Planungsrechtlich splittert sich das Flurstück auf: Ca. 5.066 m² liegen im Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft), während ca. 3.075 m² im Geltungsbereich einer Ortsabrundungssatzung liegen. Eine Bebaubarkeit nach § 34 BauGB scheidet laut Gutachter jedoch auf absehbare Zeit aus, da eine verkehrliche Erschließung durch die bereits realisierte Randbebauung verwehrt ist; die Fläche wurde daher als begünstigtes Agrarland („besondere Fläche der Landwirtschaft“) eingestuft. In Abteilung II des Grundbuchs sind eine Auflassungsvormerkung, ein Vorkaufsrecht sowie ein Leibgeding (Reallast bezüglich Kostgeld, Wart, Pflege und Betriebskosten) eingetragen. Der Sachverständige ermittelte für die Reallast einen anteiligen Kapitalwert von 5.452 €. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert von 140.300 € wurde vom Gericht jedoch gemäß Gutachten ohne Abzug der Abteilung II festgesetzt. Altlastenhinweise liegen ausweislich der Auskunft des Landratsamtes Rottal-Inn nicht vor; das Areal ist vertraglich nicht verpachtet. Für Bieter bietet das Objekt eine interessante Arrondierungs- oder Freizeitfläche in Ortsrandlage. Da eine bauliche Ausweisung derzeit unrealistisch ist und grundbuchliche Belastungen im Raum stehen, sollte das Bieterlimit strikt an der land- und freizeitwirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgerichtet werden.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Grundstück Flst. 926 zu 0,8141 ha, Ackerland
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 11 €/m²
- 8.141 m²
- 89.551 €
- 140.300 €
- 1,57
- 50.749 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte