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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Kirchdorf am Inn, Bayern

Amtsgericht LandshutAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 88 Tagen

Di., 19.01.2027 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

223.500 €

Grundstück

18.165 m²

Kirchdorfer Au, 84375 Kirchdorf am InnKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermietet

Zur Versteigerung steht ein 18.165 m² großes land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Flurstück 2877) in der Kirchdorfer Au bei Kirchdorf am Inn. Die Fläche setzt sich laut Liegenschaftskataster aus rund 1,22 ha Ackerland, ca. 0,58 ha Waldfläche sowie einem kleinen Weganteil zusammen. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 223.500 € und wurde mittels modifiziertem Vergleichswertverfahren auf Basis eines Richtwerts von 12,30 €/m² ermittelt. Die Liegenschaft ist bis zum 31.12.2028 verpachtet und weist im Waldteil naturschutzrechtliche Restriktionen (FFH- und Vogelschutzgebiet) auf. Zudem ist im Grundbuch in Abteilung II ein Leibgeding dinglich gesichert.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt vorrangig für ortsansässige Landwirte zur Arrondierung oder Kapitalanleger im Agrarsektor in Betracht, sofern die vertragliche Pachtbindung bis Ende 2028 und die naturschutzrechtlichen Auflagen ins Betriebskonzept passen. Interessenten müssen vor Gebotsabgabe im Versteigerungstermin klären, ob die in Abteilung II eingetragenen Rechte (insbesondere das Leibgeding und Auflassungsvormerkungen) nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben oder erlöschen. Ohne vorherige Klärung der Versteigerungsbedingungen und Pachtkonditionen sollte ein Erwerb nicht erfolgen.

Chancen

6

Risiken

5
  • Dinglich gesichertes Leibgeding samt Reallast in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen (anteiliger Barwert 9.466 €).

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Kirchdorfer Au, 84375 Kirchdorf am Inn (Flurstück 2877 der Gemarkung Kirchdorf). Die Gesamtfläche beträgt 18.165 m² (1,8165 ha), wovon laut Liegenschaftskataster ca. 12.214 m² auf Ackerland, 5.754 m² auf Wald und 197 m² auf Wegflächen entfallen. Die Lage ist ortsfern, rund 450 m südöstlich der Peripherie von Kirchdorf am Inn zwischen der Bundesstraße B12 und dem Fluss Inn an der Grenze zu Österreich. Die Zufahrt ist über einen öffentlichen, beschotterten Wirtschaftsweg im Nordwesten gewährleistet. Das Gelände ist vollkommen eben und verfügt im Ackerbereich über einen guten, rechteckähnlichen Zuschnitt. Die Bodenbeschaffenheit ist mit sandigem Lehm und einer Ackerzahl von 53 als gut eingestuft; das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führt die landwirtschaftliche Fläche mit Ackerlandstatus. Demgegenüber weist der Waldteil einen Durchforstungsrückstand auf und besitzt nach sachverständiger Einschätzung keine eigenständige wirtschaftliche Werthaltigkeit, weshalb kein gesonderter Holzwert angesetzt wurde. Das Grundstück ist bis zum 31.12.2028 landwirtschaftlich verpachtet. In rechtlicher Hinsicht liegt das gesamte Flurstück laut Regionalplanung in einem Regionalen Grünzug; der Waldteil ist zudem als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), Vogelschutzgebiet sowie landschaftliches Vorbehaltsgebiet kartiert, was spürbare Bewirtschaftungsbeschränkungen mit sich bringt. Im Grundbuch Blatt 2676 sind in Abteilung II mehrere Belastungen vermerkt, darunter Auflassungsvormerkungen sowie ein Leibgeding für eine 89-jährige Berechtigte. Der Sachverständige ermittelte den auf das Flurstück entfallenden Anteil der Reallast mit 9.466 €, setzte den amtlichen Verkehrswert jedoch ohne Abzug der Belastungen auf 223.500 € fest. Für Agrarinvestoren und örtliche landwirtschaftliche Betriebe bietet das Grundstück eine solide Flächenerweiterung mit guter Bonität. Vor einem Gebot muss zwingend im Versteigerungstermin Einsicht in das geringste Gebot genommen werden, um festzustellen, ob das Leibgeding als bestehend bleibendes Recht übernommen werden muss oder durch den Erlös gedeckt wird.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Ackerland mit Waldteil; ortsferne Lage; sehr guter Zuschnitt; öffentliche Zuwegung; ebenes Gelände; Bewirtschaftungseinschränkungen vorhanden; als Landwirtschaftsfläche qualifiziert.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten vom 28.05.2026 nebst amtlicher Bekanntmachung und Deckseite vorhanden. Solide Datenbasis zur Wertermittlung unbebauter landwirtschaftlicher Flächen.
  • Vollständige Ortsbesichtigung des unbebauten Flurstücks durch den Gutachter am 10.03.2026 durchgeführt.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0085/2025
Amtsgericht
Landshut
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
19.01.2027 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
223.500 €
Grundstücksfläche
18.165 m²
Anteilige Grundstücksfläche
18.165 m²
Bodenrichtwert
12 €/m²
Anteiliger Bodenwert
223.430 €18.165 m² × 12 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Kirchdorfer Au
PLZ
84375
Ort
Kirchdorf am Inn

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 24, 25
Bodenrichtwert
12 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
18.165 m²
Anteiliger Bodenwert
223.430 €
Verkehrswert
223.500 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,00
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
71 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 24, 25 · Stichtag 10.03.2026

Verkehrswert je m² Boden entspricht rechnerisch dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert223.430 €
Gebäude / Wohnung71 €
Verkehrswert223.500 €
Zone
Fläche der Landwirtschaft (Gemarkung Kirchdorf)
Rechenweg
Flächenanteil
18.165 m² Gesamtgrundstück = 18.165 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
18.165 m² × 12 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
12 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
12 €/m² / 12 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
223.500 € − 223.430 € = 71 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 20.10.2026, 23:05