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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Reichenbach, Bayern

Amtsgericht RegensburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 41 Tagen

Do., 03.12.2026 · 08:45 Uhr

Verkehrswert

19.900 €

Grundstück

5.679 m²

Am Fuchsenweiher / Beim Fuchsenschübel, ReichenbachGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
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Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Versteigert werden zwei zusammenhängende Grünlandgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 5.679 m² in der Gemarkung Dieberg (Flurstück 397 mit 4.784 m²) und Gemarkung Reichenbach (Flurstück 669 mit 895 m²) im Landkreis Cham. Die Flurstücke bilden eine Bewirtschaftungseinheit und liegen im Außenbereich ca. 400 m nordöstlich der Einöde Kaltenbach 3. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 19.900 € (Flurstück 397: 16.800 €, Flurstück 669: 3.100 €), ermittelt über das Vergleichswertverfahren auf Basis von 3,50 €/m². Die Grundstücke verfügen über eine öffentliche Zuwegung über eine Ortsverbindungsstraße und weisen eine mäßige Hangneigung von ca. 5 % auf. Es handelt sich um ein Teilungsversteigerungsverfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft.

47

Biet-Score

Vorsicht · 47 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft eignet sich vor allem für ortsansässige Landwirte, Arrondierungsinteressenten oder forst- bzw. agrarorientierte Kleinanleger zur Eigenbewirtschaftung oder Pachtvergabe. Der ermittelte Bodenwert von 3,50 €/m² entspricht dem regionalen Marktniveau für Grünlandflächen im Landkreis Cham. Bietinteressenten sollten die Schutzstreifenauflagen der eingetragenen Leitungsrechte sowie den Schutzgebietsstatus bei der Nutzungsplanung berücksichtigen.

Chancen

4

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Zum Aufruf im Rahmen einer Teilungsversteigerung kommen zwei landwirtschaftliche Grünlandflurstücke in Reichenbach bzw. Dieberg im oberpfälzischen Landkreis Cham. Flurstück 397 (Gemarkung Dieberg) umfasst 4.784 m² und Flurstück 669 (Gemarkung Reichenbach) 895 m², was einer Gesamtfläche von 5.679 m² entspricht. Die Liegenschaften liegen im Außenbereich rund 400 m nordöstlich der Hofstelle Kaltenbach 3 und bilden eine einheitliche Bewirtschaftungseinheit. Die Erschließung erfolgt unmittelbar über eine östlich vorbeiführende öffentliche Ortsverbindungsstraße; die übergeordnete Anbindung ist über die Staatsstraße St 2149 und die Bundesstraße B 16 gegeben. Das Gelände weist einen annähernd trapezförmigen Zuschnitt auf und fällt von Osten nach Westen mit einem moderaten Gefälle von circa 5 % ab. Nach der Bodenschätzung handelt es sich um lehmigen Sand auf Lehm mit einer Grünlandzahl von 29 (Flurstück 397) beziehungsweise einer Ackerzahl von 30 (Flurstück 669). Beide Flurstücke sind beim AELF Cham als Dauergrünland registriert und liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Oberer Bayerischer Wald“. Bei der Ortseinsicht am 04.11.2025 wurden keine Altlastenverdachtsmomente festgestellt; das Altlastenkataster weist keine Eintragungen auf. Im Grundbuch sind in Abteilung II Dienstbarkeiten für den Landkreis Cham eingetragen: ein Wasserrohr- und Kabelleitungsrecht auf Flurstück 397 sowie ein Wasserleitungsrecht auf Flurstück 669. Die Leitungsachse erstreckt sich auf etwa 132 m Länge bei einem beidseitigen Schutzstreifen von 3 m (Gesamtschutzfläche 792 m²), wofür der Gutachter eine Minderung von 554 € ermittelt hat. Ein früheres Pachtverhältnis lief bis 30.09.2025; ein Anschlussvertrag war zum Stichtag nicht formalisiert. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 19.900 € (16.800 € für Flurstück 397 und 3.100 € für Flurstück 669), abgeleitet aus 3,50 €/m² im Vergleichswertverfahren. Das Objekt stellt eine solide Ergänzungsfläche für die landwirtschaftliche Futtergewinnung oder Weidenutzung dar. Risiken beschränken sich im Wesentlichen auf die grundbuchlichen Leitungsrechte und rechtliche Restriktionen durch den Schutzgebietsstatus.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Lfd. Nr. 1: Gemarkung Dieberg, Am Fuchsenweiher - Flst. 397: Grünland ca. 400 m nordöstlich der Hofstelle Kaltenbach 3; Grundstücksfl. 4.784 m² Lfd. Nr. 2: Gemarkung Dieberg, Beim Fuchsenschübel - Flst. 669: Grünland ca. 400 m nordöstlich der Hofstelle Kaltenbach 3; Grundstücksfl. 895 m²

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten vom 05.03.2026 mit Ortseinsicht vom 04.11.2025 und amtliche Bekanntmachung liegen vor. Personenbezogene Daten und Richtwerttabellen im Gutachten sind teils geschwärzt, die maßgeblichen Wertermittlungsschritte sind jedoch transparent dokumentiert.
  • Vollständige Ortsbesichtigung der unbebauten Grundstücke durch den Sachverständigen am 04.11.2025 durchgeführt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0004 K 0081/2024
Amtsgericht
Regensburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
03.12.2026 · 08:45 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
19.900 €
Grundstücksfläche
5.679 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Straße
Am Fuchsenweiher / Beim Fuchsenschübel
Ort
Reichenbach
Stadtteil
Kaltenbach

Ohne Angabe: Hausnummer, PLZ

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Cham, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 09.10.2026, 09:04