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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Saara, Thüringen

Amtsgericht GeraAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 48 Tagen

Do., 10.12.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

9.660 €

Grundstück

8.936 m²

Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Unklar

Zur Versteigerung steht ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Ackerland) in 07589 Saara, Gemarkung Geißen, mit einer Gesamtgröße von 8.936 m². Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 9.660,00 € zum Bewertungsstichtag 31.12.2024. Das Grundstück umfasst das Flurstück 159 der Flur 1 in der Lage 'Die Wolfsgrabengelängen'. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten liegt in den Versteigerungsunterlagen nicht vor; es existieren lediglich die amtliche Bekanntmachung und ein einseitiges Exposé. Mögliche Pachtverhältnisse oder Ertragsbedingungen sind vor einer Gebotsabgabe gesondert zu prüfen.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vor allem für ortsansässige Landwirte, Agrarbetriebe oder langfristig orientierte Landspekulanten, die landwirtschaftliche Nutzflächen arrondieren möchten. Angesichts des niedrigen Einstiegspreises ist das finanzielle Gesamtrisiko gering, jedoch erfordert das Fehlen eines Vollgutachtens eigene Vor-Ort-Recherchen. Interessenten sollten vor dem Versteigerungstermin Einsicht in die vollständige Gerichtsakte nehmen, um Pachtstatus und Bodenbeschaffenheit abzuklären.

Chancen

4
  • Zusammenhängende landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Gesamtgröße von 8.936 m².

  • Direkte Erreichbarkeit über eine anliegende Straße gemäß den Bildnachweisen im gerichtlichen Exposé.

Risiken

4
  • Kein vollständiges Verkehrswertgutachten verfügbar; Ertragsfähigkeit, Bodenpunkte und Ackerzahlen bleiben unklar.

  • Bestehende Pachtverträge, Pachteinnahmen und Kündigungsfristen sind aus den vorliegenden Akten nicht ersichtlich.

  • Reine Außenbereichslage mit landwirtschaftlicher Zweckbestimmung ohne bauliche Nutzungsperspektive.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Gera (Az. K 34/21) ist ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück in 07589 Saara, Gemarkung Geißen. Das Bewertungsobjekt ist im Grundbuch von Geißen Blatt 37 BV 1 verzeichnet und besteht aus dem Flurstück 159 der Flur 1 mit der Lagebezeichnung 'Die Wolfsgrabengelängen'. Die Grundstücksgröße beträgt 8.936 m². Der amtliche Verkehrswert wurde auf 9.660,00 € festgesetzt, was auf einen rechnerischen Ansatz von rund 1,08 € je Quadratmeter Ackerland hindeutet. Das Grundstück liegt im Außenbereich und stellt laut amtlicher Bekanntmachung und Kurz-Exposé reines Ackerland dar. Auf den im Exposé enthaltenen Luftbild- und Fotoaufnahmen ist eine offene, leicht geneigte Agrarfläche zu erkennen, die unmittelbar an eine asphaltierte Straße angrenzt. Über spezifische Bodenmerkmale wie Bodenart, Ackerzahl, Entwässerungssituation oder den aktuellen Bewirtschaftungszustand liegen mangels eines vollständigen Sachverständigengutachtens keine dokumentierten Angaben vor. Rechtliche Risiken wie Dienstbarkeiten, Altlasten oder nach § 52 ZVG bestehend bleibende Rechte können anhand der bereitgestellten Dokumente (Bekanntmachung und einseitiges Exposé) nicht abschließend beurteilt werden. Ebenso ist nicht dokumentiert, ob das Flurstück verpachtet, eigengenutzt oder vertragsfrei übergeben werden kann. Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.04.2022 in das Grundbuch eingetragen; als maßgeblicher Beschlagnahmezeitpunkt ist der 22.04.2022 datiert. Aus Investorensicht stellt das Flurstück ein klassisches Agrarinvestment mit sehr überschaubarem absolutem Kapitalaufwand dar. Chancen liegen in der Arrondierung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe oder im Erwerb von Bodensubstanz. Vor einer Gebotsabgabe im Termin am 10.12.2026 am Justizzentrum Gera sollten Interessenten jedoch zwingend die Gerichtsakten einsehen, um Pachtbindungen und agrarrechtliche Rahmenbedingungen verlässlich zu prüfen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Ackerland

Hinweise zur Datenlage
  • Die Datenlage stützt sich ausschließlich auf die amtliche Bekanntmachung und ein einseitiges Kurz-Exposé; ein vollständiges Gutachten fehlt.
  • Keine Angaben zur Besichtigung im Exposé enthalten, da es sich um ein unbebautes Ackerlandgrundstück handelt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
K 0034/2021
Amtsgericht
Gera
Bundesland
Thüringen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
10.12.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
9.660 €
Grundstücksfläche
8.936 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
PLZ
07589
Ort
Saara
Stadtteil
Geißen

Ohne Angabe: Straße, Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Greiz, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.09.2026, 08:49